Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83   

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https://dejure.org/1986,1583
BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83 (https://dejure.org/1986,1583)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - I ZR 218/83 (https://dejure.org/1986,1583)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - I ZR 218/83 (https://dejure.org/1986,1583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit durch Taxenfarbanstrich bei Mietwagen - Wettbewerbsverstoß bei Verstoß gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BOKraft § 26 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 1, § 3
    "Taxen-Farbanstrich"; Verwendung eines Mietwagens mit dem für Taxen vorgeschriebenen Farbanstrich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 840
  • ZIP 1986, 1151
  • MDR 1986, 908
  • GRUR 1986, 621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 71/63

    Aufnahme von Kunden durch einen Mietwagen trotz ausdrücklicher Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83
    Bei der Beurteilung von Verstößen gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß die Verletzung solcher Vorschriften einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor Mitbewerbern erlangen kann (Urt. v. 8.5.1970 - I ZR 19/69, GRUR 1970, 513, 514 = WRP 1970, 389, 390 - Mini-Car; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 = WRP 1973, 85, 86 - Minicar-Nummerierung; vgl. auch Urt. v. 2.4.1965 - Ib ZR 71/63, GRUR 1965, 607, 608, 609 = WRP 1965, 326, 327 - Funkmietwagen).
  • BGH, 08.05.1970 - I ZR 19/69

    Verwendung der Außenflächen von Personenkraftwagen zu Werbezwecken bei Mietwagen

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83
    Bei der Beurteilung von Verstößen gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß die Verletzung solcher Vorschriften einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor Mitbewerbern erlangen kann (Urt. v. 8.5.1970 - I ZR 19/69, GRUR 1970, 513, 514 = WRP 1970, 389, 390 - Mini-Car; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 = WRP 1973, 85, 86 - Minicar-Nummerierung; vgl. auch Urt. v. 2.4.1965 - Ib ZR 71/63, GRUR 1965, 607, 608, 609 = WRP 1965, 326, 327 - Funkmietwagen).
  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 138/71

    Betreiben eines Mietwagenunternehmens ("Minicar") - Verwendung von, den

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83
    Bei der Beurteilung von Verstößen gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß die Verletzung solcher Vorschriften einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor Mitbewerbern erlangen kann (Urt. v. 8.5.1970 - I ZR 19/69, GRUR 1970, 513, 514 = WRP 1970, 389, 390 - Mini-Car; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 = WRP 1973, 85, 86 - Minicar-Nummerierung; vgl. auch Urt. v. 2.4.1965 - Ib ZR 71/63, GRUR 1965, 607, 608, 609 = WRP 1965, 326, 327 - Funkmietwagen).
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 171/87

    Rückkehrpflicht III; Unverzügliche Rückkehr zum Betriebssitz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt bei Verletzung solcher Vorschriften ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 UWG vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor Mitbewerbern erlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 = WRP 1986, 380, 381 - Taxen-Farbanstrich; BGH, Urt. v. 9.11.1988 - I ZR 230/86, GRUR 1989, 115, 116 - Mietwagen-Mitfahrt).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09

    Wettbewerbsverstoß: Werbeanzeige eines Mietwagenunternehmens in einem Telefonbuch

    Sofern keine der den Taxen vorbehaltenen Zeichen und Merkmale betroffen sind (§ 49 IV 6 PBefG), genügt die Übernahme eines einzelnen typischen Ausstattungsmerkmals allerdings nicht für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes, wenn gleichwohl keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. BGH, GRUR 1986, 621 f. - Taxen-Farbanstrich).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Verletzung solcher Vorschriften einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor Mitbewerbern erlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich, m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84

    Busreise nach London; Begriff des Gelegenheitsverkehrs; Erzielung eines

    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (BGH a.a.O.; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich).
  • LG Münster, 17.11.2011 - 22 O 115/11

    Der Begriff "Taxen-Mietwagen" als irreführend i.S.d. §§ 3 , 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    In diesem Rahmen ist nicht erforderlich, dass es tatsächlich zu einer Verwechslung kommt, die Eignung allein reicht insoweit aus (BGH NJW-RR 1986, 840).
  • BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84

    Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz - Auskunfts- und

    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (BGH a.a.O.; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 79/86   

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https://dejure.org/1986,2958
OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 79/86 (https://dejure.org/1986,2958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1986 - 3 Wx 79/86 (https://dejure.org/1986,2958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1986 - 3 Wx 79/86 (https://dejure.org/1986,2958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1819
  • NJW-RR 1986, 840 (Ls.)
  • Rpfleger 1986, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97

    Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch

    Er hält vielmehr daran fest, daß das Grundbuchamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, ob eine Zwischenverfügung zu erlassen oder der Antrag sogleich abzuweisen ist (BayObLG Rpfleger 1988, 408; OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297; Demharter § 18 Rn. 21).
  • OLG Köln, 08.05.2006 - 2 Wx 2/06

    Technische Rückdatierung von Grundbucheintragungen

    Ein unrechtmäßiges Verhalten des Grundbuchamtes kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass es den Antrag auf Eintragung der Beteiligten zu 2) als Eigentümerin nicht alsbald unter Hinweis auf die fehlende Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgewiesen oder zumindest unter Fristsetzung eine entsprechende Zwischenverfügung nach § 18 GBO (zu dieser Möglichkeit bei dem Fehlen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung s. BayObLG, FGPrax 1995, 95; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819) erlassen hat.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Verfahren bei Fehlen der

    Steht einem Umschreibungsantrag ein behebbares Eintragungshindernis entgegen, hat das Grundbuchamt die Entscheidung gem. § 18 Abs. 1 GBO, ob es eine Zwischenverfügung erlässt oder den Antrag sogleich zurückweist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (RGZ 126, 107; OLG Hamm, DNotZ 1970, 661 (663); OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819 m.w.N.).

    Tatsächlich ist die Kenntnis des Antragstellers von einem seinem Antrag anhaftenden, aber behebbaren Mangel kein Umstand, der Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages begründen oder dessen alsbaldige Zurückweisung rechtfertigen kann (OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819).

  • BFH, 18.01.2006 - II B 105/05

    Unbedenklichkeitsbescheinigung; Frist gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 GrEStG

    Dass die Bescheinigung zunächst fehlt, ist kein Grund für die Zurückweisung des Umschreibungsantrags, sondern lediglich für eine Zwischenverfügung unter Setzung einer angemessenen Frist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 GBO; vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. März 1986 3 Wx 79/86, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1819, und des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 6. April 1995 2Z BR 24/95, Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1995, 95; Böttcher in Meikel, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 18 Rdnr. 82 f.).
  • OLG München, 10.06.2008 - 34 Wx 39/08

    Grundbuch: ausnahmsweise Zurückweisung eines Eintragungsantrags bei

    Aber auch ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen (vgl. RGZ 126, 107); vielmehr kann die Sachlage eine Zwischenverfügung angemessen erscheinen lassen (vgl. BayObLG MittBayNot 2002, 290 mit Anm. Schmucker), so etwa, wenn die vorzeitige Antragstellung durch einen besonderen Grund oder ein berechtigtes Interesse des Beteiligten gerechtfertigt ist (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1986, 297; LG Ingolstadt MittBayNot 2004, 266).
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