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   OLG Köln, 26.02.1986 - 2 U 183/85   

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https://dejure.org/1986,4288
OLG Köln, 26.02.1986 - 2 U 183/85 (https://dejure.org/1986,4288)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1986 - 2 U 183/85 (https://dejure.org/1986,4288)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 2 U 183/85 (https://dejure.org/1986,4288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wandelung vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad wegen arglistiger Täuschung über den Umfang der bereits gefahrenen Kilometer und der Fahrleistung durch den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 988
  • MDR 1986, 495
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.10.1931 - VIII 159/31

    Zum Begriff des typischen Vertrags.

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1986 - 2 U 183/85
    Wegen dieser Besonderheiten besteht kein Anlaß, ihn - wie den unwissenden Verkäufer - von der Verantwortung für unwesentlich Fehler freizustellen (RGZ 134, 82, 88; Mezger in RGR-Kommentar zum BGB, 12. Auflage, § 463 Rd. 1; Staudinger-Honsell, Kommentar zum BGB, 12. Auflage, § 463 Rn. 10).
  • BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 288/64

    Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1986 - 2 U 183/85
    Bejaht wird sie immer, wenn der Käufer nach dem verschwiegenen Umstand gefragt hat (BGH NJW 1967, 1222), und dann auch bei unerheblichen Fehlern (Westermann im Münchener Kommentar zum BGB § 463 Rn. 6).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Demgegenüber sprach sich eine andere Auffassung für eine Haftung des Verkäufers aus, um die Tatbestände der Arglist und der zugesicherten Eigenschaft gleich zu behandeln (OLG Köln MDR 1986, 495; OLG Naumburg OLGR 1999, 155; Staudinger/Honsell, BGB [1995], § 459 a.F. Rdn. 61 und § 463 a.F. Rdn. 12; RGRK-BGB/Mezger, 12. Aufl., § 463 a.F. Rdn. 1; wohl auch Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., § 463 a.F. Rdn. 5).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 130/04

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechte des Käufers bei

    Dies wird das Berufungsgericht auch im Hinblick darauf zu prüfen haben, ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB; vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1986, 988; OLG Bremen NJW 2003, 3713; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1284 f; MünchKommBGB/Westermann, 4. Aufl., § 434 Rdnr. 58).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02

    Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW;

    Eine Wertherabsetzung ist - abgesehen von der Wesentlichkeitsgrenze des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB (zur Relevanz bei arglistigem Verschweigen vgl. OLG Köln, MDR 1986, 495) - weder dargetan noch dem Beweissicherungsgutachten des Sachverständigen S... vom 22. Januar 2001 zu entnehmen.
  • KG, 26.10.2000 - 19 U 6873/98

    Arglist beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, dass diese Bagatellgrenze bei arglistiger Täuschung nicht gelte (so OLG Köln, NJW-RR 1986, 988; Staudinger-Honsel 13. Bearbeitung § 463 Rdn. 12; offengelassen von BGH LM Nr. 8 zu § 463 BGB und Kammergericht NJW-RR 1989, 972).
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