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   OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 15 W 12/85   

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https://dejure.org/1986,4274
OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 15 W 12/85 (https://dejure.org/1986,4274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1986 - 15 W 12/85 (https://dejure.org/1986,4274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1986 - 15 W 12/85 (https://dejure.org/1986,4274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99

    Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93

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  • OLG Saarbrücken, 14.07.2008 - 1 W 99/08

    Prozesskosten trotz sofortigen Anerkenntnisses

    Nach der in der Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur herrschenden Auffassung ist gegen ein Endurteil über die Kosten, das im Verfahren der einstweiligen Verfügung auf einen sog. Kostenwiderspruch der Verfügungsbeklagten ergangen ist, die sofortige Beschwerde entsprechend § 99 Abs. 2 ZPO statthaft (Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rdnr. 11 zu § 925 ZPO; Musielak-Huber, ZPO, 6. Aufl., Rdnr. 9 zu § 925 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rdnr. 4 zu § 925 ZPO; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., Kap. 55, Rdnr. 12; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 893; OLG Bremen NJW-RR 1988, 625; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 105; OLG Stuttgart OLGR 1999, 329; Senatsentscheidungen vom 30.11.2004 in der Sache 1 W 265/04-43- und vom 21.5.2007 in der Sache 1 W 19/07-4-).
  • OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93

    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten

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  • OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 7 W 40/06

    Einstweilige Verfügung: Ausschluss des Einwandes fehlender Veranlassung zur

    Daneben wird eine vorherige Abmahnung zur Vermeidung der Kostenfolge des sofortigen Anerkenntnisses im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Unterlassungsansprüchen wegen Ehrverletzungen diskutiert (vgl. KG KGR 1999, 392; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 105).
  • OLG Bremen, 05.02.1992 - 2 W 70/91

    Einstufung eines angefochtenen Urteils als Kostenentscheidung aufgrund eines

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  • LG Hamburg, 14.12.2007 - 324 O 596/07
    Der Kostenwiderspruch gegen die auf Unterlassung einer Äußerung gerichtete einstweilige Verfügung erlaubt dem Gericht nur die Prüfung, ob ein dem Antragsteller prozessual zumutbares Verhalten zum Wegfall der bestehenden Wiederholungsgefahr und des bestehenden Verfügungsgrundes geführt hätte (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.1986 - 15 W 12/85 ).
  • LG Bonn, 07.05.2004 - 9 O 130/04
    Zum Teil wird vertreten, eine vorherige Abmahnung in presse- oder äußerungsrechtlichen Streitigkeiten sei grundsätzlich nicht für erforderlich, das Abmahnsystem des gewerblichen Rechtsschutzes sei auf presserechtliche Auseinandersetzungen nicht übertragbar (OLG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 105).
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