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Rechtsprechung
   KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2236
KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86 (https://dejure.org/1987,2236)
KG, Entscheidung vom 13.04.1987 - 24 W 5174/86 (https://dejure.org/1987,2236)
KG, Entscheidung vom 13. April 1987 - 24 W 5174/86 (https://dejure.org/1987,2236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 S. 1, S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1160
  • MDR 1987, 938
  • ZMR 1988, 108
  • WM 1988, 273
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 20 W 791/79

    Streit um den Anspruch des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf

    Auszug aus KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86
    Das geschieht am zweckmäßigsten dadurch, daß er für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein offenes Fremd- oder Treuhandkonto führt (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 413; BayObLG, Rpfleger 1979, 266 ..).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Allenfalls solche Fehler der Abrechnung, die sich mit ganz geringfügigen Beträgen auswirken, sind hinzunehmen und begründen kein Anfechtungsrecht (vgl. BayObLG bei Deckert Eigentumswohnung 2/848; KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; WE 1993, 138, 140).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    aa.) Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche (OLG Hamm ZWE 2001, 1001; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282), inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen (OLG Düsseldorf WE 1991, 251) und Ausgaben in dem betreffenden Wirtschaftsjahr ergeben (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Eine vollständige Jahresgesamtabrechnung muß ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, und die Zinserträge ausweisen (KG WE 1986, 27; NJW-RR 1987, 1160 f.; vgl. …
  • LG Berlin, 13.02.2013 - 85 S 64/12

    Geringfügige Fehler bei der Abrechnung sind hinzunehmen!

    Diese sind hinzunehmen (BayObLG, Beschluss vom 10.01.1997 zu 2Z BR 35/96, auch KG, Beschluss vom 13.04.1987 zu 24 W 5174/86).
  • OLG Hamburg, 26.09.2006 - 2 Wx 78/05

    Zahlung des Wohngeldes auf ein offenes Treuhandkonto; Kostenentscheidung im

    Da sowohl nach der Rechtsprechung ( KG NJW-RR 1987, 1160 ff, 1161 ), als auch in der Praxis ( vgl. Bärmann/Merle WEG 9. Aufl. Rdnr. 96 und 99 zu § 27 WEG ) die Führung eines offenen Treuhandkontos durch den Verwalter für die Gemeinschaft als mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG vereinbar angesehen wird, kann der Antragsgegner der Gemeinschaft gegenüber nicht einwenden, wegen der mit der Führung eines Treuhandkontos verbundenen Risiken sei er nicht zur Zahlung der fälligen Wohngeldbeträge auf dieses einzige - neben dem Instandhaltungskonto, das ebenfalls als offenes Treuhandkonto geführt wird - der Eigentümergemeinschaft zur Verfügung stehende Konto verpflichtet.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    Zwar hat der Senat (NJW-RR 1987, 1160 = ZMR 1988, 108 = WM 1988, 33 = WE 1987, 195 = MDR 1987, 938) ausgeführt, daß es im Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft steht, kleinere Fehler der Abrechnung hinzunehmen.
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
    Im übrigen konnte die Eigentümergemeinschaft geringe Fehler der Abrechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluß v. 13. April 1987 - 24 W 5174/86 -, NJW-RR 1987, 1160 = WuM 1988, 33 = WE 1987, 195) hinnehmen, ohne damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung zu verstoßen.
  • AG Rheinberg, 10.05.2022 - 12 C 85/21
    Hinsichtlich der Frage, ob ein schwerwiegender und eindeutiger Gesetzesverstoß vorliegt, ist im Ausgangspunkt festzustellen, dass eine gesetzliche Verpflichtung, für die laufenden Gelder und die Instandhaltungsrücklage zwei getrennte Bankkonten zu führen, nicht besteht (KG NJW-RR 1987, 1160; Bärmann/Becker, 14. Aufl. 2018, WEG § 27 Rn. 90 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4434
KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86 (https://dejure.org/1987,4434)
KG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 24 W 5641/86 (https://dejure.org/1987,4434)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 24 W 5641/86 (https://dejure.org/1987,4434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teileigentum; Bordell; Räume des Teileigentums; Betreibung eines Bordells

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1160
  • MDR 1987, 937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 09.07.1986 - 24 W 2741/86

    Wohnung; Wohnungseigentümer; Bordell; Gewerbliche Nutzung; Wohnzweck

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    - Hiernach bestand entgegen der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung für das Landgericht keine Verpflichtung, den Beschluß des Senats vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 - mit den Beteiligten zu erörtern und erst dann in der Entscheidung zu verwerten.

    2 Z 110/84">MDR 1985, 325; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - 24 W 2741/86 - je für den Fall eines Bordells, das in einer Eigentumswohnung betrieben wird).

  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft;

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Denn auch Teileigentum, das in der Teilungserklärung nur als Gewerberaum ausgewiesen ist, darf nicht als Bordell benutzt werden, weil dadurch den übrigen Wohnungs- oder Teileigentümern entgegen § 14 Nr. 1 WEG ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BayObLG DWE 1981, 58, 60; vgl. auch BayObLG ZMR 1987, 100; …
  • KG, 21.05.1986 - 24 W 1511/86
    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    2 Z 53/85|OLG Düsseldorf; 16.04.1986; 3 Wx 109/86">NJW-RR 1986, 1076; 762; Senatsbeschluß vom 21. Mai 1986 - 24 W 1511/86 -).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Auf der anderen Seite ist zu beachten, daß den Beteiligten ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung nicht zusteht (BVerfGE 54, 100, 117; 31, 364, 370).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Denn die in der ersten Instanz versäumte Mitteilung einer entscheidungserheblichen Tatsache kann im Erstbeschwerdeverfahren nachgeholt worden (BVerfGE 5 S. 9, 10; S. 22, 24; Keidel a.a.O. Rdn. 150; Jansen a.a.O. Rdn. 103 je mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Auf der anderen Seite ist zu beachten, daß den Beteiligten ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung nicht zusteht (BVerfGE 54, 100, 117; 31, 364, 370).
  • OLG Hamburg, 21.09.1973 - 2 W 4/73
    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. September 1973 - 2 W 4/73 - (MDR 1974, 138) sagt zumindest in dem veröffentlichten Teil nichts anderes.
  • BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60

    Nachträgliche Genehmigung für ein Wochenendhaus - Abweichung des

    Auszug aus KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86
    Zwar kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann vorliegen, wenn das Gericht ohne jede Erörterung mit den Beteiligten eine bisher vertretene Rechtsprechung aufgibt (BVerwG NJW 1961, 891; Keidel a.a.O. Rdn. 132).
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