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   OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86   

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OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86 (https://dejure.org/1986,4652)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1986 - 20 W 65/86 (https://dejure.org/1986,4652)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1986 - 20 W 65/86 (https://dejure.org/1986,4652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1198
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Ebenso ist das Befangenheitsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen als begründet angesehen worden, der seinen Gutachterauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Mit dieser Vorgehensweise hat der Sachverständige dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrgenommen und dem LG den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits gewiesen (vgl. die vergleichbar gelagerten Fallkonstellationen, die den Beschlüssen des OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f., und des OLG Bamberg v. 22.3.1993 - 8 W 5/93, MedR 1993, 351 f., zugrunde lagen).

    Richtigerweise hätte der Gutachter auf eine Ergänzung der Beweisfragen hinwirken, es aber letztlich dem LG überlassen müssen, ihn auch insoweit zu beauftragen (vgl. OLG Köln v. 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198 f.; Musielak, 2. Aufl., § 406 ZPO Rz. 11).

  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Ein Sachverständiger, der den Beweisbeschluß umformuliert (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1198; OLG Bamberg MedR 1993, 351) oder über ihn hinausgeht (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 135; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 187; OLG Rostock BauR 2011, 569) der sonst von ihm abweicht (vgl. PG/Katzenmeier, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 406 Rz. 17; Thomas/Putzo/Reichold § 406 Rz. 2), kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
  • OLG Brandenburg, 07.03.2019 - 12 W 3/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit bei Überschreitung

    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig seien (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 7 WF 15/16

    Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen bei Überschreitung des

    Eine solche unsachliche Grundhaltung kann sich daraus ergeben, dass der Sachverständige Maßnahmen ergreift, die von seinem Gutachterauftrag nicht gedeckt sind (BGH, NJW-RR 2013, 851 Rdn. 11 [BGH 11.04.2013 - VII ZB 32/12] ), indem er etwa dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198, 1999 [OLG Köln 30.12.1986 - 20 W 65/86] ; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG Jena, FamRZ 2008, 284, juris Rdn. 60 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2015, 9 W 130/15, juris Rdn. 7; BeckOK-ZPO/Scheuch, § 406 Rdn. 24.3).
  • OLG Dresden, 18.12.2009 - 4 W 1282/09

    Arzthaftung; Sachverständiger; Befangeinheit; Abweichung vom Beweisbeschluss

    Zwar kann es einen Befangenheitsgrund darstellen, wenn ein Sachverständiger vom Beweisbeschluss abweicht oder eigene Ermittlungen anstellt, die ihm durch den Beweisbeschluss nicht aufgegeben waren (OLG Nürnberg MedR 2009, 413; MDR 2007, 295; VersR 2001, 291; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 187; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR 1997, 10 und NJW 1992, 1569; OLG Bamberg, MedR 1993, 351; OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198; Zöller/Greger, a.a.O § 406 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2004 - 5 W 15/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Rechtliche Wertungen des Sachverständigen als

    Soweit das Fehlen einer Schlüssigkeitsprüfung gerügt werde, sei dies unverständlich, da in der in Bezug genommenen Entscheidung (OLG Köln NJW-RR 1987, 1198 f) die Befangenheit des Sachverständigen gerade daraus hergeleitet worden sei, dass dieser das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht habe, statt die ihm gestellte Beweisfrage zu beantworten.

    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf die Entscheidung des OLG Köln (Beschluß vom 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198) bezieht, verkennt sie, dass der dortige Sachverhalt gänzlich anders gelagert war.

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Die Besorgnis einer Befangenheit eines Sachverständigen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691), beispielsweise indem er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder wenn er das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können sich aber aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München Beschluss vom 05.03.1991 - 1 W 896/91, NJW 1992, 1569; OLG München Beschluss vom 04.07.2005 - 1 W 1010/05, BeckRS 2005, 12300; OLG Saarbrücken Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07, DS 2007, 353; ähnlich OLG Köln Beschluss vom 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198), der Sachverständige also von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Angaben des Gegners mehr Glauben schenkt (vgl. insgesamt OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.12.2007 - 5 W 267/07, DS 2008, 148, 149).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des

    Auch mag ein Sachverständiger mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten, das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht und in seinem Gutachten feststellt, angesichts des Inhalts der von ihm ermittelten Parteivereinbarungen komme es auf die Beweisfrage nicht an (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198 f.).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2021 - 12 W 14/21

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im

  • OLG Brandenburg, 09.04.2020 - 12 W 3/20

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 05.06.2019 - 12 W 14/19

    Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit

  • OLG Nürnberg, 06.10.2008 - 5 W 790/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: Aussagen zu streitigem Sachverhalt ohne Auftrag

  • OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18

    Feststellung von Mängeln an einer Heizungsanlage

  • OLG Köln, 19.03.2014 - 19 W 6/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit -

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