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   KG, 26.03.1987 - 2 U 5304/86   

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KG, 26.03.1987 - 2 U 5304/86 (https://dejure.org/1987,7064)
KG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 2 U 5304/86 (https://dejure.org/1987,7064)
KG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 2 U 5304/86 (https://dejure.org/1987,7064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1203
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Es kann dahinstehen, ob die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit in der Berufung abweichend vom Gesetzeswortlaut ausnahmsweise gerügt werden kann, wenn diese willkürlich ist (so OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865; KG NJW-RR 1987, 1203, dagegen Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 513 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Soweit einige Obergerichte eine Ausnahme für den Fall der willkürlichen Annahme der Zuständigkeit oder der Verletzung des rechtlichen Gehörs bejahen wollen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 26.03.1998 - 8 U 215/97 -, juris Rn. 16; KG NJW-RR 1987, 1203), ist eine solche im vorliegenden Fall jedenfalls nicht gegeben.
  • OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der

    Ob bei willkürlicher Annahme der örtlichen Zuständigkeit durch das Erstgericht in Ausnahmefällen die Ausschlußwirkung des § 513 Abs. 2 ZPO nicht zum Tragen kommt (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865/866; KG NJW-RR 1987, 1203; a.A. Zöller/ Heßler , ZPO, 28. Aufl. 2010, § 513 Rn. 10; vgl. zum Revisionsverfahren BGH NJW-RR 2006, 930: Nach § 545 Abs. 2 ZPO kann die Revision nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat; so auch BGH GRUR 1988, 785, 786), bedarf hier keiner Erörterung.
  • OLG Naumburg, 19.01.2015 - 12 W 95/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Verweisung nach Zuständigkeitsrüge im

    Anders verhält es sich indessen, wenn dem Gegner in erster Instanz kein rechtliches Gehör gewährt worden ist und er daher in dieser Instanz die örtliche Unzuständigkeit auch nicht rügen konnte (vgl. OLG Köln MDR 1993, 906; OLG Frankfurt WRP 1996, 27; KG Berlin NJW-RR 1987, 1203; Rimmelspacher in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 3 zu § 513 ZPO; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 35 zu § 513 ZPO).
  • OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02

    russische Wurstmarke

    Nach der wohl h.M. soll die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit in der Berufung ausnahmsweise dann gerügt werden können, wenn diese willkürlich oder durch Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bejaht wurde (OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865; KG NJW-RR 1987, 1203; Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 512 a Rn. 1 m.w.N.; a.A. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 513 Rn. 10).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96

    Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Es mag auf sich beruhen, ob diese Rüge den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO genügt und ob eine auf die Frage der Willkür beschränkte Prüfung der örtlichen Zuständigkeit wegen der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) von § 512 a ZPO nicht ausgeschlossen wird (dafür etwa MünchKomm/Rimmelspacher, § 512 a Rdn. 11; Stein/Jonas/Grunsky, § 512 a Rdn. 1; für die Versagung rechtlichen Gehörs auch KG NJW-RR 1987, 1203 f.).
  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Denn dies ist ausnahmsweise dann möglich , wenn das erstinstanzliche Gericht seine örtlichen Zuständigkeit willkürlich angenommen und damit den Beklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat (vgl. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., Rz. 1 zu § 512 a ZPO ; Rimmelspacher im Münchener Komm. zur ZPO, Rz. 11 zu § 512 a ZPO ) oder wenn das Gericht erster Instanz dem Beklagten das rechtliche Gehör verweigert hat (vgl. KG NJW-RR 1987, 1203).
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