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   BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85   

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https://dejure.org/1987,516
BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85 (https://dejure.org/1987,516)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - VII ZR 217/85 (https://dejure.org/1987,516)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - VII ZR 217/85 (https://dejure.org/1987,516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlangen von Abschlagszahlungen trotz ausgesprochener Kündigung - Notwendigkeit der abschließenden Berechnung der Forderungen - Notwendigkeit des Bezugs der konkreten Rechnungsposten zur Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlung nach Bauvertragskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 16
    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 724
  • BauR 1987, 453
  • ZfBR 1987, 200
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil NJW 1985, 1840) kann der Auftragnehmer jedenfalls bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 VOB/B in der Regel nicht mehr verlangen.

    In der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht dem Kläger Gelegenheit zu geben haben, die Begründung seines Klaganspruchs entsprechend umzustellen (vgl. auch Senatsurteil NJW 1985, 1840) und den Anspruch substantiiert darzulegen.

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
    Der Kläger kann nach Kündigung des Vertrags keine Abschlagszahlungen mehr verlangen, er ist vielmehr gehalten, seine Leistungen abschließend zu berechnen (vgl. a. Senatsurteil NJW 1987, 382).
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