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   OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86   

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https://dejure.org/1987,2148
OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86 (https://dejure.org/1987,2148)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.1987 - 5 U 5335/86 (https://dejure.org/1987,2148)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 1987 - 5 U 5335/86 (https://dejure.org/1987,2148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG München I - 29 O 6315/86
  • OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1042
  • DNotZ 1988, 563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86
    b) (1) Es ist nicht erwiesen, daß die Parteien um die Formbedürftigkeit des Mietvertrages und damit um seine Nichtigkeit wußten mit der Folge, daß allein der Kaufvertrag seine Gültigkeit behält (vgl. BGH NJW 1966, 1747; Palandt-Heinrichs, BGB , 45. Aufl., Anm. 8 f zu § 313 BGB ).

    (2) Selbst wenn die Parteien die Nichtigkeit des Mietvertrages erkannt haben sollten, so hat der Kaufvertrag nur unter der Voraussetzung Bestand, daß beide Parteien diesen auch ohne Abschluß eines Mietvertrages gewollt haben (vgl. BGH NJW 1966, 1747).

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Auszug aus OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86
    Die Vollstreckungsgegenklage regelt nicht die streitigen Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung (BGHZ 85, 367/371).
  • OLG Frankfurt, 22.06.1976 - 5 U 260/75
    Auszug aus OLG München, 24.03.1987 - 5 U 5335/86
    Trotz der grundsätzlich ausschließlichen Zuständigkeit des Prozeßgerichts des ersten Rechtszugs (§§ 802, 767 Abs. 1 ZPO ) ist das Rechtsmittelgericht zur Entscheidung auch über die Vollstreckungsgegenklage ausnahmsweise sachlich zuständig, weil bereits das Landgericht im ersten Rechtszug über die in Streit stehende Frage der Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, entschieden hat (vgl. Baumbach-Hartmann, ZPO , 45. Aufl., Anm. 3 D zu § 767 ZPO ; OLG Frankfurt, NJW 1976, 1982).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 12 U 155/06

    Nichtigkeit eines Werkvertrages "ohne Rechnung" und Ansprüche des Auftraggebers

    Der für das Vorliegen der Umstände, die eine Abweichung vom Regelfall des § 139 BGB rechtfertigen, darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. hierzu OLG München NJW-RR 1987, S. 1042) hat nicht dargetan, dass der Werkvertrag zwischen den Parteien auch bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung und Steuerabführung zu den gleichen Konditionen abgeschlossen worden wäre.
  • OLG Rostock, 25.08.2020 - 4 U 26/19

    Berufung gegen ein Schlussurteil: Übergang von durch Teilanerkenntnisurteil

    Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien im Falle einer Hinfälligkeit der Vereinbarung über die Restauration des .............................. jedenfalls den Kaufvertrag über das Fahrzeug aufrechterhalten wollten, sind von dem insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. OLG München, Urteil vom 24.03.1987, Az.: 5 U 5335/86, - zitiert nach juris -, Rn. 38 m. w. N.) nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.
  • AG Kiel, 07.07.2011 - 108 C 341/10

    Instandsetzungskosten für Balkon trägt Sondereigentümer!

    In § 139 BGB heißt es: "Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde." Die Tatsachen, aus denen sich ergeben soll, dass das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, hat hingegen derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf die Wirksamkeit des Restgeschäfts beruft (OLG München NJW-RR 1987, 1042).
  • LG Rostock, 24.01.2002 - 4 O 176/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Annahme einer

    Diese oblag ihm auch insoweit, als er darzutun hatte, dass das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, selbst wenn die gegenüber dem Beklagten zu 2.) erbrachte Leistung als selbständig und abgrenzbar unterstellt wird (vgl. OLG München, NJW-RR 1987, 1042 [OLG München 24.03.1987 - 5 U 5335/86] ).
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