Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 11.02.1988

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7763
OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87 (https://dejure.org/1988,7763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.1988 - 14 U 192/87 (https://dejure.org/1988,7763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 14 U 192/87 (https://dejure.org/1988,7763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1436
  • NZV 1989, 154 (Ls.)
  • VersR 1988, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99

    Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis -

    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08

    Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls

    Der Versicherer kann wegen Verletzung des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages, § 280 Abs. 1 BGB, bzw. unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 263 StGB bzw. § 826 BGB, Ersatz der von ihm im Zuge der Ermittlungen eines angezeigten Schadenfalles getätigten Aufwendungen verlangen, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorgetäuscht hat (vgl. OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG Hamburg VersR 1988, 482; OLG Celle ZfS 1982, 367).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91

    Schadensermittlung; Versuchter Betrug; Ersatzanspruch; Kosten für Detektivbüro

    Die Klägerin kann wegen positiver Vertragsverletzung (OLG Celle ZfS 1982, 367; LG Hannover ZfS 1981, 371; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1436, OLG Oldenburg Urteil vom 20. März 1991 - 2 U 17/91) von dem Beklagten die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für die Einschaltung des Ermittlungsbüros K.-P. verlangen; denn der Beklagte hat versucht, die Klägerin zu betrügen (§ 263 StGB), und diese war berechtigt, ein Detektivbüro einzuschalten.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 2/15 O 431/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7176
LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 2/15 O 431/86 (https://dejure.org/1988,7176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.02.1988 - 2/15 O 431/86 (https://dejure.org/1988,7176)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 2/15 O 431/86 (https://dejure.org/1988,7176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1436
  • VersR 1988, 699
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05

    Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall

    Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).
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