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   BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87   

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https://dejure.org/1987,1106
BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87 (https://dejure.org/1987,1106)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1987 - II ZR 206/87 (https://dejure.org/1987,1106)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - II ZR 206/87 (https://dejure.org/1987,1106)
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Geschäftsführer mit Nebentätigkeit

§ 611 BGB, nicht erbrachte und nicht nachholbare Dienstleistung, Abgrenzung pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)- §§ 323 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Teilunmöglichkeit

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz bei nicht vollständig erbrachter Dienstleistung - Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH - Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter - Zustimmung der Gesellschafterversammlung bei Ausübung von Gesellschafteraufgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 675, § 323, § 325
    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 420
  • ZIP 1988, 568
  • ZIP 1988, 570
  • MDR 1988, 472
  • BB 1988, 290
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
    Er ist als ein auf den Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichtetes Schuldverhältnis anzusehen, das grundsätzlich den Bestimmungen über gegenseitige Verträge im Sinne der §§ 323 ff. BGB unterworfen ist (Fleck, a.a.O. S. 7; BGHZ 10, 187, 192 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52]/193; Söllner in MK 1980, § 611 Rdnrn. 12-15 und 113-116; Emmerich in MK 1985, § 323 Rdnrn. 13, 14, 30; Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl., vor § 611 Rdnr. 28; Staudinger/Mohnen, BGB, 11. Aufl. § 611 Rdnrn. 14-16, 18, 19; Staudinger/Kaduk, BGB, 10./11. Aufl., Vorbemerkung zu § 323 Rdnr. 17).

    Eine Ausnahme davon kann für den Fall einer von dem Dienstverpflichteten nicht zu vertretenden Unmöglichkeit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere dann gelten, wenn das Dienstverhältnis nach Ausgestaltung und Dauer einem Arbeitsverhältnis angenähert ist und das Vertretungsorgan sich im Dienste der Gesellschaft in langjähriger Tätigkeit bewährt hat (BGHZ 10, 187, 192 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52]/193; Fleck, a.a.O. S. 7; WM 1981, Sonderbeilage 3 S. 3).

  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

    Auszug aus BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
    Entspricht die Teilerfüllung den Interessen des Gläubigers und hält er an ihr fest, ist er berechtigt, Schadenersatz nur wegen des nichterfüllten Vertragsteiles geltend zu machen (BGHZ 36, 316, 318 [BGH 01.02.1962 - VII ZR 213/60]; RGZ 73, 61).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
    Hat der Gläubiger dem Dienstverpflichteten die Vergütung bereits erbracht, kann er dieses Entgelt als Mindestschaden zurückverlangen (vgl. Knobbe-Keuk, a.a.O. S. 410; Palandt/Putzo a.a.O. § 611 Anm. 1 e dd; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 325 Anm. 4 A c bb; B b; BGHZ 62, 119, 120) [BGH 08.02.1974 - V ZR 21/72].
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 63/60

    Verpflichtung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH zur Erteilung von

    Auszug aus BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
    Der zwischen den Parteien abgeschlossene Anstellungsvertrag stellt einen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter dar (vgl. Fleck, Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in der Rechtsprechung des BGH, WM 1968, Sonderbeilage 3, S. 3, 7; BGH, Urt. v. 3. Dezember 1962 - II ZR 63/60, WM 1963, 161).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56

    Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit

    Auszug aus BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
    Für das Arbeitsverhältnis ist mit Rücksicht auf die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft zu bestimmten Arbeitszeiten zur Verfügung zu stellen anerkannt, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung der Arbeitszeit für die Zeiten, in denen dieser schuldhaft der Arbeit ferngeblieben ist, eine Vergütung zu zahlen (BAGE 8, 144, 146 [BAG 08.10.1959 - 2 AZR 503/56]; Emmerich a.a.O. § 323 Rdnr. 14; Soergel/Kraft a.a.O. § 611 Rdnr. 57; Palandt/Putzo, BGB, 46. Aufl. § 611 Anm. 3 e; auch Staudinger/Kaduk a.a.O. § 323 Rdnr. 44/45; Neumann/Duesberg, Der Lohn- und Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers bei der vom Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsunfähigkeit, DB 1969, 231, 236).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Hat der Gläubiger dem Dienstverpflichteten die Vergütung bereits erbracht, kann er dieses Entgelt als Mindestschaden zurückverlangen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87, NJW-RR 1988, 420-421).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Die Minderung des Lohnes ist unabhängig davon gerechtfertigt, ob eine Minderung des insgesamt erwarteten Arbeitsergebnisses vorliegt (Groß, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87 - WM 1988, 298).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1987 II ZR 206/87, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1988, 138; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 14. Aufl., 1995, Anh. § 6 Rn. 43).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Dies träfe dann zu, wenn - wofür einiges spricht - die Berechnung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen teilweiser Nichterfüllung (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87, ZIP 1988, 568, 569 f) im Streitfall zu demselben Ergebnis führte wie die Berechnung eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit.
  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 25/89

    Schadensersatzanspruch einer Ersatzkasse wegen Mängeln bei der prothetischen

    Deshalb kann der Gläubiger einen Betrag in Höhe seiner Leistung als Mindestbetrag seines Schadens verlangen (BGH, NJW 1982, 1279, 1280 ; BGH, NJW-RR 1988, 420 ; Staudinger/Otto, aaO., § 325 Rdn. 35; Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB , 43. Aufl., § 325 Anm. 4 Bb).
  • BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91

    Nachholen einer Arbeitsleistung nach Vertragsende - Schadensersatzpflicht eines

    Hält ein Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Arbeitszeit nicht ein, so ist die Arbeitsleistung grundsätzlich nicht nachzuholen, sondern der Arbeitnehmer ist zum Schadenersatz verpflichtet (Anschluß, BGH Urteil vom 09.12.1987, II ZR 206/87).

    Insoweit ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich geworden mit der Folge, daß der Arbeitgeber gemäß § 325 BGB Schadensersatz anstelle der nicht erbrachten Arbeitsleistung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 7. Dezember 1987 - II ZR 206/87 - DB 1988, 387, 388).

  • LG Karlsruhe, 28.04.2005 - 8 O 362/04

    Schlechterfüllung eines Zahnarztvertrages: Schadensersatz wegen positiver

    Diese Auffassung schließt sich auch zwanglos an diejenige des BGH (NJW-RR 1988, 420) an, wonach der Mindestschaden, der einem Dienstberechtigten durch den Vertragsbruch eines Dienstverpflichteten entsteht, darin besteht, dass ihm die geldwerten Dienste nicht erbracht werden.
  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94

    Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der

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  • FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03

    Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA;

    Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1987 II ZR 206/87, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1988, 138; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 14. Aufl., 1995, Anh. § 6 Rn. 43).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18

    Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die

    Die zu einem konkreten Zeitpunkt geschuldete Teilleistung kann wegen Zeitablaufs nicht mehr erbracht werden; die Erfüllung der Leistungspflicht wird zum Teil unmöglich, da eine Nachholung der Teilleistung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 420, NJW-RR 1991, 267).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - 20 U 90/94

    Kündigung wegen fehlerhafter Architektenleistung?

  • LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88

    Dolmetscher; Status; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Freier Mitarbeiter

  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 40/98

    Überstundenvergütung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

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