Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 17.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86   

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OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86 (https://dejure.org/1988,3787)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.1988 - 2 U 1681/86 (https://dejure.org/1988,3787)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 2 U 1681/86 (https://dejure.org/1988,3787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch fehlende Isolation der Kaltwasser leitung; Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs; Schriftliche Mitteilung der Gefahrenquelle; Erweiterte Haftung wegen Verletzung der anerkannten Regeln ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1601 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 532
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    War unter diesen Voraussetzungen aber bei Klageerhebung noch keine Grundlage für eine abschließende Feststellung und Bezifferung des Schadens gegeben (vgl. auch BGH NJW 84, 1552, 1554), bestand ein Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage, an der die Klägerin ohne Rücksicht darauf festhalten durfte, ob sich im Verlaufe des Rechtsstreits infolge zwischenzeitlich abgeschlossener Schadensfeststellung die Möglichkeit der Leistungsklage ergeben hat (vgl. RGZ 108, 201, 202).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    War unter diesen Voraussetzungen aber bei Klageerhebung noch keine Grundlage für eine abschließende Feststellung und Bezifferung des Schadens gegeben (vgl. auch BGH NJW 84, 1552, 1554), bestand ein Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage, an der die Klägerin ohne Rücksicht darauf festhalten durfte, ob sich im Verlaufe des Rechtsstreits infolge zwischenzeitlich abgeschlossener Schadensfeststellung die Möglichkeit der Leistungsklage ergeben hat (vgl. RGZ 108, 201, 202).
  • RG, 26.10.1905 - VI 25/05

    Zu § 304 und § 538 Abs. 1 Ziff. 3 Z.P.O.

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    Somit liegt hier aber nicht der Fall einer verfahrensfehlerhaften Nichtberücksichtigung (RGZ 61, 409, 413; OLG Braunschweig NJW 75, 2209; OLG Frankfurt MDR 75, 321) einer zur Aufrechnung gestellten Forderung vor.
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    Die Klägerin kann nämlich anstelle des auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerichteten Begehrens ihr Klageziel mit einem auf Geldersatz gerichteten Ersatzanspruch verfolgen, weil die Beklagte bereits vor Prozeßbeginn ihre Verantwortlichkeit für den Schadensfall in Abrede gestellt und jede Schadensersatzleistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat (vgl. BGH NJW-RR 87, 43, 44; BGH BB 87, 1202).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 210/79

    Großwildjagd in Afrika - Zur Anwendbarkeit des Regelungsgehalts des § 651a Abs. 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    Die hierauf hinauslaufende erstmals in der Berufungsinstanz geäußerte gegenteilige Ansicht der Beklagten führte zu einer nicht gebotenen Einschränkung der Entscheidung für den Erlaß eines Teilurteils, das der Vereinfachung und Beschleunigung des Rechtsstreits (vgl. BGHZ 77, 310) dient.
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
    Aus der sich hieraus ergebenden Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung des Anspruchs- oder Haftungsgrundes folgt indes noch nicht das Gebot einer einheitlichen Entscheidung, zumal § 301 ZPO ausdrücklich auch den Erlaß eines Teilurteils über den Teil eines Anspruchs (vgl. BGH NJW 1984, 120, 121) [BGH 18.05.1983 - IVb ZB 15/82] vorsieht und damit unterschiedliche Ergebnisse zum Anspruchsgrund in Kauf nimmt.
  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Diese Gefahr wird jedoch ausgeschlossen, wenn - wie im Streitfall - über das Leistungsbegehren ein hinsichtlich der Haftungsquote dem Feststellungsurteil entsprechendes Grundurteil erlassen wird (OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532).
  • OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Klinikleiters auf Schmerzensgeld

    War bei Klageerhebung noch keine Grundlage für eine abschließende Feststellung und Bezifferung des Schadens gegeben, besteht ein Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage, an welcher der Kläger ohne Rücksicht darauf festhalten darf, ob sich im Verlaufe des Rechtsstreits infolge zwischenzeitlich abgeschlossener Schadensfeststellung die Möglichkeit der Leistungsklage ergeben hat (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532).
  • OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der

    Hiernach ist ein Teilurteil insbesondere auch dann unzulässig, wenn der Beklagte mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung aufgerechnet hat und beide Forderungen der Höhe nach streitig sind (OLG Hamm, a.a.O.; Zöller, ZPO, § 301 Rdnr. 9; Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, S. 652; einschränkend OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532 für den - hier nicht vorliegenden - Fall eines Teilurteils, mit dem über einen Feststellungsantrag entschieden wird, wenn die Aufrechnung mit einer den Zahlungsantrag übersteigenden Gegenforderung erklärt wurde und beide Klagebegehren auf demselben Schadensereignis beruhen).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 3 U 45/19
    Voraussetzung für den Erlass eines Teilendurteils ist damit das Vorliegen eines teilbaren Streitgegenstands, bei dem einzelne Teile einer eigenständigen isolierten Entscheidung zugänglich sind (vgl. Zöller-Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 4; BGH NJW-RR 2009, 494), so wie dies etwa bei einer im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemachten Mehrheit von selbständigen prozessualen Ansprüchen (vgl. hierzu Zöller-Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 5), bei der Geltendmachung einer Feststellungsklage hinsichtlich des unbezifferten Zukunftsschadens neben der Leistungsklage (vgl. hierzu Zöller-Feskorn, a.a.O., § 301 Rn. 5 m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532) oder bloßen unselbständigen Rechnungsposten eines einheitlichen Schadensersatzanspruches, die ziffernmäßig oder auf andere Weise bestimmt und individualisiert sind, der Fall ist.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 17.12.1987 - 49 C 667/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2856
AG Hamburg, 17.12.1987 - 49 C 667/86 (https://dejure.org/1987,2856)
AG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.1987 - 49 C 667/86 (https://dejure.org/1987,2856)
AG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 49 C 667/86 (https://dejure.org/1987,2856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB § 537
    Mietminderung bei Bleibelastung des Trinkwassers durch bleihaltige Trinkwasserrohre

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 914
  • NJW 1991, 1912 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 532 (Ls.)
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