Rechtsprechung
KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87 |
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WEG § 48 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschäftswert; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Berechnung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 14
- MDR 1988, 56
- ZMR 1988, 73
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87
Wie das BVerfG in ständ. Rechtspr. annimmt (vgl. NJW 1987, 2067 ), folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG der Grundsatz des gleichen Zuganges aller Bürger zu den Gerichten.
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Dabei kommt im Gegensatz zu einer bisweilen in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Hamm ZWE 2000, 482, 484 f.; KG NJW-RR 1988, 14, 15) eine schematische Herabsetzung etwa auf das Fünffache des Eigeninteresses des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht in Betracht. - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Die Rechtsprechung des Kammergerichts, die bei großen Wohnanlagen den Geschäftswert auf das Fünffache des eigenen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers begrenze, um eine unzumutbare Kostenbelastung zu vermeiden (NJW-RR 1988, S. 14), sei mit dem Wortlaut der Vorschrift nicht zu vereinbaren; denn danach komme es nicht auf das Interesse des Antragstellers, sondern auf das aller Beteiligten an. - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88 »Im Fall der Anfechtung von Beschlüssen großer Wohnungseigentümergemeinschaften ist es nicht möglich, den Geschäftswert allgemein auf das Fünffache des wirtschaftlichen Eigeninteresses des AntrSt. zu begrenzen (gegen KG, NJW-RR 1988, 14 = WuM 1988, 103 [hier: I (152) 133 e]).
- OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04
Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen
In der Rechtsprechung ist vereinzelt versucht worden, die Begrenzung des Geschäftswerts schematisch auf den fünffachen Betrag des persönlichen wirtschaftlichen Interesses festzulegen (vgl. KG, NJW-RR 1988, 14 [15]; OLG Hamm, WE 2000, 185 = NZM 2001, 549). - LG Köln, 04.01.1989 - 30 T 209/88 die Entscheidung des KG [, wonach bei der Anfechtung von Beschlüssen großer Eigentümergemeinschaften der Geschäftswert auf das Fünffache des Interesses des AntrSt. zu beschränken ist] (NJW-RR 1988, 14 ff. [hier: I (152) 133 e]).
- KG, 02.07.1990 - 24 W 1434/90
Gerichtliche Festlegung einer neue Gebrauchsregelung bei grober Unbilligkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung
Das OLG Hamburg (OLGR Hamburg 2004, 271) hat hierzu ausgeführt und die Kammer schließt sich dem nach eigener Prüfung an: In der Rechtsprechung ist vereinzelt versucht worden, die Begrenzung des Geschäftswerts schematisch auf den fünffachen Betrag des persönlichen wirtschaftlichen Interesses festzulegen (vgl. KG, NJW-RR 1988, 14 [15]; OLG Hamm, WE 2000, 185 = NZM 2001, 549 ). - OLG Köln, 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
Keine starren Regeln für die Geschäftswertreduzierung bei Anfechtung …
Danach hat bei der Festsetzung des Geschäftswertes gemäß § 48 Abs. 3 WEG jede Schematisierung, wie sie jedoch durch die abweichende Entscheidung des Kammergerichtes vom 11.09.1987 (MDR 1988, 56) nahegelegt wird, zu unterbleiben. - BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88
Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs …
Den Ausgangspunkt der Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1988, 14) hält der Senat zwar für zutreffend, der schematischen Begrenzung vermag er aber nicht zu folgen (vgl. BayObLGZ 1988, 319 ff.). - BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Festsetzung des Geschäftswertes
Im wesentlichen aus denselben Gründen hat der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine solche starre Regelung, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1992 (NJW 1992, 1673) und der anschließenden Änderung des § 48 WEG durch Art. 8 Abs. 11 Nr. 3 des Gesetzes vom 24.6.1994 (BGBl I.S. 1325) vom Kammergericht (NJW-RR 1988, 14) seiner Entscheidung vom 11.9.1987 zugrunde gelegt wurde, durch Beschluss vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) abgelehnt. - OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89
Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der …
- KG, 11.10.1989 - 24 W 4478/89
Verpflichtung des Veräußerers zur Übergabe jeder ihm möglichen Information über …
- OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95
Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen; …
- OLG Köln, 27.06.1994 - 16 Wx 88/94
Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis des Beschlusses einer …
- KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
- LG Wuppertal, 14.02.2000 - 6 T 89/00
Festsetzung des Geschäftswerts durch das Gericht im Wohnungseigentumsverfahren; …
- AG Berlin-Schöneberg, 05.11.1991 - 76 II (WEG) 164/91
Antrag auf Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Installation einer …
- KG, 16.09.1988 - 24 W 3200/88
Abgeleitetes Stimmrecht einer werdenden Wohnungseigentümerin bei …
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 12.03.1987 - 2/25 O 365/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.03.1987 - 2/25 O 365/86
- LG Frankfurt/Main, 12.03.1987 - 25 O 365/87
- OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1344 (Ls.)
- NJW-RR 1988, 14
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.3.1987 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2/25 0 365/86) abgeändert.