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   BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86   

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https://dejure.org/1988,1824
BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben über Zuzahlungen Versicherter beim Erwerb von Feinbrillen; Grundsatz freier Preisbestimmung; Gewährung eines Rabatts; Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PrAngVO § 1 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 101
  • MDR 1989, 141
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngV a.F., die hier in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.11.1983, BVerfGE 65, 248 = GRUR 1984, 276 = WRP 1984, 128) für nichtig erachtet (Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58 = WRP 1985, 19).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngV a.F., die hier in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.11.1983, BVerfGE 65, 248 = GRUR 1984, 276 = WRP 1984, 128) für nichtig erachtet (Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58 = WRP 1985, 19).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Vielmehr entfällt die im Wettbewerbsrecht geltende Vermutung, ein Wettbewerber werde sein in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten auch in der Zukunft fortsetzen oder wiederholen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum), immer dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war, aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr aber eindeutig zu bejahen ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I; Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, GRUR 1997, 665 = WRP 1997, 719 - Schwerpunktgebiete; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 591, 592 f. = WRP 1998, 502 - Monopräparate; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., vor § 13 Rdn. 20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46 Rdn. 39).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Brillenpreise II - »Endpreis i. S. des § 1 Abs. 1 PAngV ist beim Verkauf einer Brille an das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse auch dann das Entgelt, das der Optiker von der Kasse und dem Versicherten insgesamt erhält, wenn der Optiker Brillen nur an Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen abgibt (Ergänzung zu BGH NJW-RR 1989, 101 ff. - Brillenpreise I).«.

    Denn dadurch wird nur ein Teil des zu zahlenden Entgelts belegt (BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I).

    Als solche ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I), der Selbstzahlerpreis anzusehen.

    Dies war der Beklagten im Streitfall insbesondere deshalb möglich, weil sich der Senat zur Angabe des Endpreises beim Vertrieb von Brillen an kraft Gesetzes Krankenversicherte bereits im Jahre 1988 in einer Entscheidung geäußert hat, die spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres durch Veröffentlichungen bekannt geworden ist (BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I).

  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

    Denn es kann nicht angenommen werden, dass derjenige, der bei zweifelhafter Rechtslage sein Verhalten mit vertretbaren Gründen gegen den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verteidigt, auch dann auf einer Fortsetzung oder Wiederholung seines Handelns besteht, wenn der Gesetzgeber die offene Frage eindeutig im Sinne des zuvor streitigen Verbots entschieden hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99 - GRUR 2002, 717, 719; vom 30. Oktober 1997 - I ZR 185/95 - GRUR 1998, 591, 592 f; vom 13. März 1997 - I ZR 34/95 - GRUR 1997, 665 und vom 29. September 1988 - I ZR 218/86 - NJW-RR 1989, 101, 102; so auch Bornkamm in Köhler/ Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.43; Piper in Piper/Ohly, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 4. Aufl., § 8 Rn. 22).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme vor, daß die Beklagte sich künftig bei einer Erinnerungswerbung für ihr Präparat nicht nach den gesetzlichen Vorschriften richten wird, so daß auch eine Erstbegehungsgefahr nicht bejaht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise).
  • OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 63/12

    Fachinformation, Fachinformation I - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung:

    Ebenso wenig, wie im Falle einer Gesetzesänderung ohne entsprechende Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass eine nach neuer Rechtslage rechtswidrige Handlung, die in der Vergangenheit (rechtmäßig) vorgenommen wurde, erneut erfolgen werde (vgl. BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I; Teplitzky, Kap. 10 Rn. 18), ist im vorliegenden Fall die Annahme gerechtfertigt, die Beklagten würden nach Neufassung der Fachinformation die alte, von der Legitimationswirkung der Zulassung nicht mehr erfasste Version weiterverwenden.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 34/95

    Schwerpunktgebiete - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Es liegt auch kein Anhaltspunkt dafür vor, daß die Beklagte unter Geltung der Berufsordnung eine Werbung nach Art der angegriffenen Anzeige wieder vornehmen werde (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 10l, 102 - Brillenpreise; auch Ullmann, WRP 1996, 1007, 1010).
  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

    Zur Begründung verweist sie unter anderem auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Brillenpreise I (AZ: I ZR 218/86) und Brillenpreise II (AZ: I ZR 197/94).

    Die Ausstellung von Hörgeräten ist vielmehr vergleichbar mit der Ausstellung von Brillen, also mit den Sachverhalten, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen I ZR 218/86 - Brillenpreise I - und zu dem Aktenzeichen I ZR 197/94 - Brillenpreise II - waren.

  • OLG Köln, 20.01.2017 - 6 U 65/16

    Irreführung von Werbeaussagen zur Äquipotenz eines Arzneimittels mit einem

    Ebenso wenig, wie im Falle einer Gesetzesänderung ohne entsprechende Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass eine nach neuer Rechtslage rechtswidrige Handlung, die in der Vergangenheit (rechtmäßig) vorgenommen wurde, erneut erfolgen werde (vgl. BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I; Teplitzky, Kap. 10 Rn. 18), ist im vorliegenden Fall die Annahme gerechtfertigt, die Antragsgegner würden nach Neufassung der Fachinformation ein Werbemittel verwenden, das sich auf die überholte Version der Fachinformation bezieht.
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 265/89

    Kilopreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Aber auch nach Sinn und Zweck der Regelung, die dahin geht, für Preistransparenz, Preisklarheit und Preiswahrheit zu sorgen (BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101= MDR 1989, 229 - Brillenpreise) und damit dem Verbraucherschutz dient, bedarf es für Waren in Fertigpackungen allgemein und so auch im vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV der Angabe des Endpreises.
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 141/90

    Kilopreise IV - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Ziel der Preisangabenverordnung ist es aber, dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung zu verschaffen und zugleich zu verhindern, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß(BGH, Beschl. v. 14.11.1980 - I ZR 23/79, GRUR 1981, 289 = WRP 1981, 209 - Kilopreise I; BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 103 - Brillenpreise; BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 265/89, GRUR 1991, 847, 848 [BGH 23.05.1991 - I ZR 265/89] - Kilopreise II; BGH, Urt. v. 6.6.1991 - I ZR 291/89, GRUR 1991, 845, 846 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] = WRP 1991, 652 - Nebenkosten).
  • OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 133/12

    Fachinformation II - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Fachinformation als

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1992 - 7 L 3808/91

    Ausstellung ; Goldschmuck; Auszeichnung; Endpreis; Bearbeitungsgebühr;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3749
OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz des Registergerichts während des Eintragungsverfahrens eines Vereins; Anforderungen an das Rechtsmittel der Beschwerde bei Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 173
  • NJW-RR 1989, 101 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 12.01.1988 - 5 T 224/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88
    In der Vereinsregistersache hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die weitere Beschwerde der Antragsteller vom 18. Februar 1988 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. Januar 1988 - 5 T 224/87 - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Schmitz, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Schneider und die Richterin am Landgericht Schulz-Bourmer am 16. März 1988 beschlossen :.
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Hingegen sind bloße Meinungsäußerungen des Gerichts, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH NJW 1980, 2521 = Rpfleger 1980, 273; OLG Köln NJW 1989, 173f und Rpfleger 1978, 21f).
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

    Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins

    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
  • LG Bonn, 06.03.2001 - 4 T 104/01

    Anfechtbare Zwischenverfügung im Registerrecht; Mitwirkungserfordernis aller

    Der Antragsteller wendet sich gegen eine anfechtbare Zwischenverfügung der Rechtspflegerin (vgl. hierzu OLG Köln NJW 1989, 173 f [OLG Köln 16.03.1988 - 2 Wx 14/88] und NJW-RR 1994, 1547, 1548).

    Dieses Merkmal unterscheidet die Verfügung von der bloßen Äußerung einer Rechtsauffassung des Rechtspflegers und Aufforderung zur Stellungnahme, die keinen Verfügungscharakter haben (vgl. OLG Köln, NJW 1989, 173, 174 [OLG Köln 16.03.1988 - 2 Wx 14/88] ; BayObLG RPfl 91, 156).

  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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  • OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vereins als Unterstützungskasse

    Dabei bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1981, 40; NJW 1989, 173 [174]; Rpfleger 1995, 163 [165]; Beschluss vom 13. August 1999, 2 Wx 29/99) das materielle Prüfungsrecht immer auf die vom materiellen Recht vorgegebene Aufgabenstellung.
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Er gibt nur den Stand einer vorläufigen Meinungsbildung wieder (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 156; MittBayNot 1993, 82/83; OLG Köln NJW 1989, 173/174).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97

    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und erinnerungsfähiger Entscheidung des

    Die Äußerung von Rechtsauffassungen und die Erteilung von Rechtsbelehrungen, ohne daß der Rechtspfleger damit den Willen verbindet, die Feststellung oder Änderung der Sach- und Rechtslage zu bewirken und gegenüber den Beteiligten durchzusetzen ist, sind als bloße Meinungsäußerung nicht anfechtbar; es fehlt das für eine Entscheidung maßgebliche Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1991, 156 ; OLG Köln NJW 1989, 173, 174; Jansen § 19 Rn. 17; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 9; Dallmayer/Eickmann RPflG § 11 Rn. 32; Arnold/Hansens RPflG 4. Aufl. § 11 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1988 - I ZR 18/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17860
BGH, 29.09.1988 - I ZR 18/86 (https://dejure.org/1988,17860)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1988 - I ZR 18/86 (https://dejure.org/1988,17860)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1988 - I ZR 18/86 (https://dejure.org/1988,17860)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 101
  • MDR 1989, 141
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