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   BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87   

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https://dejure.org/1989,1219
BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87 (https://dejure.org/1989,1219)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1989 - I ZR 181/87 (https://dejure.org/1989,1219)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1989 - I ZR 181/87 (https://dejure.org/1989,1219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnungsschutzes für eine zur Bezeichnung einer Musikveranstaltung - Kennzeichnungsfähigkeit der Bezeichnung "Festival Europäischer Musik" - Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Geschäftsbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16
    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer Musikveranstaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3016 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1201
  • MDR 1989, 885
  • GRUR 1989, 626
  • ZUM 1989, 456
  • afp 1989, 696
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
    Ein Schutz der Bezeichnung als Werktitel im (erweiterten) Sinne des § 16 Abs. 1 UWG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es an der für diesen Schutz erforderlichen Voraussetzung eines gekennzeichneten Werks fehlt, das den in § 16 Abs. 1 UWG allein genannten Druckschriften sinngemäß vergleichbar wäre und eine entsprechende Anwendung der Vorschrift (vgl. BGHZ 83, 52, 54 f. [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT) rechtfertigen könnte.

    Solche Umstände, die die Annahme einer entsprechenden Betrachtungsweise des Verkehrs nahelegen könnten (vgl. BGHZ 68, 132, 137 - Der 7. Sinn; BGHZ 83, 52, 54 f. [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT), hat die Klägerin nicht dargelegt und sind bei der gegebenen Fallgestaltung auch aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nicht erkennbar.

  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
    Ihrem Wesen nach setzt die besondere Geschäftsbezeichnung jedoch voraus, daß sie ebenso wie der Name oder die Firma dazu dient, das Erwerbsgeschäft oder gewerbliche Unternehmen zu benennen, daß sie insoweit also eine Namensfunktion erfüllt (BGHZ 8, 387, 389 - Fernsprechnummer; st. Rspr.; vgl. auch v. Gamm und Baumbach/Hefermehl aaO).

    Auf die vom Berufungsgericht in seine Prüfung einbezogene Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 1 UWG kann es daher nicht ankommen; denn der Schutz der in dieser Vorschrift genannten Kennzeichnungen setzt ausnahmslos Verkehrsgeltung voraus (BGHZ 8, 388, 390 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer; st. Rspr.; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 16 Rdn. 141).

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
    Solche Umstände, die die Annahme einer entsprechenden Betrachtungsweise des Verkehrs nahelegen könnten (vgl. BGHZ 68, 132, 137 - Der 7. Sinn; BGHZ 83, 52, 54 f. [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - POINT), hat die Klägerin nicht dargelegt und sind bei der gegebenen Fallgestaltung auch aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nicht erkennbar.
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und allgemeiner Meinung entsteht das Recht an der besonderen Geschäftsbezeichnung - infolge ihrer Gleichstellung mit dem materiellen Firmenrecht - originär in der Person des Geschäftsinhabers durch Annahme und inländischen Gebrauch einer unterscheidungskräftigen Bezeichnung (vgl. BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, Kap. 56 Rdn. 12; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Auflage, § 16 Rdn. 112).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    (1) Allerdings ist nicht generell ausgeschlossen, dass für die Bezeichnung einer Veranstaltung Werktitelschutz i. S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.5. 1989 - I ZR 181/87, GRUR 1989, 626, 627 = WRP 1989, 590 - Festival Europäischer Musik; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 15 Rdn. 265; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 5 Rdn. 76; Baronikians, Der Schutz des Werktitels, Rdn. 128; Melwitz, Der Schutz von Sportgroßveranstaltungen gegen Ambush Marketing, 2007, S. 102, 105; a. A. Deutsch/Ellerbrock, Titelschutz, 2. Aufl., Rdn. 48; Schalk in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 5 MarkenG Rdn. 44; Jaeschke, Ambush Marketing, 2008, S. 52).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Der Bezeichnung muss mithin eine Namensfunktion beigemessen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 181/87, GRUR 1989, 626, 627 = WRP 1989, 590 - Festival Europäischer Musik).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Unabhängig von der vom Berufungsgericht im einzelnen behandelten Frage einer Rechtsnachfolge der Klägerin folgt die Aktivlegitimation der Klägerin schon daraus, daß diese die in Frage stehenden Titel rechtmäßig für die jeweiligen Bücher benutzt und damit aus dem Titelrecht vorgehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 181/87, GRUR 1989, 626, 627 = WRP 1989, 590 - Festival Europäischer Musik, für den Fall einer Unternehmensbezeichnung; s. auch: Deutsch, WRP 2000, 1375, 1378; Deutsch/Mittas, Titelschutz, 1999, Rdn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    Dieser Bezeichnung hatte der Bundesgerichtshof die Eignung abgesprochen, vom Verkehr als ein besonders bezeichnungsfähiges Werk angesehen zu werden, weil es sich um eine Veranstaltung von Konzerten handelte, deren einzige programmatische Besonderheit war, dass sie sich auf europäische Musik beziehen (BGH GRUR 1989, 626 - Festival Europäischer Musik).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 183/07

    Beschluss zur Berichtigung eines Urteils

    33 (1) Allerdings ist nicht generell ausgeschlossen, dass für die Bezeichnung einer Veranstaltung Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 181/87, GRUR 1989, 626, 627 = WRP 1989, 590 - Festival Europäischer Musik; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 15 Rdn. 265; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 5 Rdn. 76; Baronikians, Der Schutz des Werktitels, Rdn. 128; Melwitz, Der Schutz von Sportgroßveranstaltungen gegen Ambush Marketing, 2007, S. 102, 105; a.A. Deutsch/Ellerbrock, Titelschutz, 2. Aufl., Rdn. 48; Schalk in Büscher/Dittmer/ Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 5 MarkenG Rdn. 44; Jaeschke, Ambush Marketing, 2008, S. 52).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Haus & Grund"

    Der Bezeichnung muss mithin eine Namensfunktion beigemessen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 181/87, GRUR 1989, 626, 627 = WRP 1989, 590 - Festival Europäischer Musik).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Dieser Bezeichnung hatte der Bundesgerichtshof die Eignung abgesprochen, vom Verkehr als ein besonders bezeichnungsfähiges Werk angesehen zu werden, weil es sich um eine Veranstaltung von Konzerten handelte, deren einzige programmatische Besonderheit war, dass sie sich auf europäische Musik beziehen (BGH GRUR 1989, 626 - Festival Europäischer Musik).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10

    Titelschutzrecht: Werktitelschutz für die regelmäßige Durchführung einer

    Einer solchen Annahme steht die Entscheidung "Festival Europäischer Musik" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 626, 627) nicht entgegen, denn in dieser (ohnehin noch zum alten Recht, also § 16 UWG a. F., ergangenen) Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Titelfähigkeit von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen (dort: Konzertveranstaltung) nicht generell verneint, sondern bei einheitlichen, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähigen Reihen oder Serien für möglich gehalten.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    Zwar hat der BGH (GRUR 1989, 626 - Festival Europäischer Musik) unter Geltung des § 16 Abs. 1 UWG a.F. entschieden, dass ein so bezeichnetes Festival kein besonders bezeichnungsfähiges Werk, sondern nur eine Form der Dienstleistung sei.
  • LG Berlin, 13.12.2007 - 52 O 498/07

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich eines markenrechtlichen

    Die Kammer folgt aber der Rechtsprechung des BGH, die dieser in seinen Entscheidungen "Zappel-Fisch", ( BGH vom 21.01.1993 - I ZR 25/91 -) und "Festival Europäischer Musik" (BGH vom 17.05.1989 - I ZR 181/07 - NJW-RR 1989, 1201 f) dargelegt hat und die entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin durch die Einführung der §§ 5 und 15 MarkenG nicht geändert worden ist.

    Bei einer wechselnden Verbindung selbständiger geistiger Leistungen ist die Verselbständigung des Werkes und damit die Bezeichnung und Charakterisierung eines bestimmten Inhaltes zweifelhaft (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1201 "Festival Europäischer Musik") und kann nur dann angenommen werden, wenn entweder die Veranstaltung selbst eine bestimmte zu kennzeichnende geistige Leistung ist, die sich dann in dieser Form verselbständigt, oder die Reihe so homogen ist, dass sie einen Kennzeichnung ermöglicht, wie das bei Druckschriften der Fall sein kann (BGH GRUR 2005, 959 "Facts II").

  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

  • KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15

    Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters

  • LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07

    Markenrecht: Werktitelschutz für eine Messeveranstaltung - ITeG

  • BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 485/99
  • BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 143/00
  • BPatG, 18.10.2000 - 32 W (pat) 3/00
  • LG Köln, 24.11.2010 - 84 O 68/10
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