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   BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89   

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https://dejure.org/1989,1213
BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89 (https://dejure.org/1989,1213)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89 (https://dejure.org/1989,1213)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - BReg. 2 Z 68/89 (https://dejure.org/1989,1213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung; Erlass einer Entscheidung auf Grund nichtöffentlicher Sitzung; Öffentlichkeit einer Verhandlung in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; mündliche Verhandlung; Baumängelbeseitigung als ordnungsgemäße Verwaltung; Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme; Einholung von Konkurrenzangeboten; Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse als Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1293
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Die darunter liegenden Dichtungs- und Isolierungsschichten sind gem. § 5 Abs. 2 WEG notwendigerweise gemeinschaftliches Eigentum, weil sie das Dach der darunter liegenden Wohnung(en) bilden (vgl. BGH NJW 1985, 1551 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 72/84] ; BayObLG ZMR 1987, 98/99 m.w.Nachw.; Weitnauer § 5 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    2 Z 32/88">BayObLGZ 1988, 436/438 m.w.Nachw.; OLG Hamm OLGZ 1988, 185/187).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Die Gesetzesverletzung führt im vorliegenden Fall nach § 27 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 6 ZPO zwingend zur Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts; denn § 551 Nr. 6 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn das Beschwerdegericht wie hier seine Entscheidung "auf Grund der mündlichen Verhandlung" erlassen und keine zusätzlichen Schriftsätze der Beteiligten berücksichtigt hat (BayObLGZ 1988, 436/439).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Die "Sanierung" der Giebel beinhaltete auch dann, wenn dabei eine bisher nicht vorhandene Wärmedämmung angebracht werden sollte, keine baulichen Maßnahmen im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , sondern Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG , über die gem. § 21 Abs. 3 WEG als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit zu beschließen war (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; KG OLGZ 1989, 171/173).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Die "Sanierung" der Giebel beinhaltete auch dann, wenn dabei eine bisher nicht vorhandene Wärmedämmung angebracht werden sollte, keine baulichen Maßnahmen im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , sondern Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG , über die gem. § 21 Abs. 3 WEG als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit zu beschließen war (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; KG OLGZ 1989, 171/173).
  • OLG Hamm, 22.10.1981 - 15 W 147/81

    Beschluss der Wohnungseigentümer über den nachträglichen Einbau einer

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Denn die Beseitigung von Baumängeln dient der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage und fällt damit unter den Begrift der Instandhaltung und Instandsetzung (allg. Meinung, z.B. BayObLG NJW 1981, 690; OLG Hamm OLGZ 1982, 260/261; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 21 Rn. 15 a).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Denn die Beseitigung von Baumängeln dient der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage und fällt damit unter den Begrift der Instandhaltung und Instandsetzung (allg. Meinung, z.B. BayObLG NJW 1981, 690; OLG Hamm OLGZ 1982, 260/261; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 21 Rn. 15 a).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
    Das bedeutet, daß das materielle Interesse aller Wohnungseigentümer, nicht nur das der Antragsteller, an den angefochtenen Eigentümerbeschlüssen zu berücksichtigen ist (BayObLGZ 1988, 319/324).
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Ob dies auch aus § 5 Abs. 2 WEG folgt, wie im Anschluß an das Senatsurteil vom 21. Februar 1985 - VII ZR 72/84 (NJW 1985, 1551 = ZfBR 1985, 132 = BauR 1985, 314 ) vertreten wird (BayObLG NJW-RR 1989, 1293, 1294; Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz , 7. Aufl. Rdn. 10), kann offenbleiben.
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

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  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Nach allgemeiner Meinung stellt aber die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums eine Instandsetzung im Sinne des § 21 V Nr. 2 WEG dar (BGH NJW 2007, 1952, 1953; BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1989, 1293; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 52; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 21 Rz. 111; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 64; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 192).
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