Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurkundungpflichtigkeit von Bauverträgen in Verbindung mit in Aussicht genommenem Grundstückserwerb; Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften; Zweck des Beurkundungszwanges; Eintritt einer Bedingung bei dessen Verhinderung durch die dadurch benachteiligte Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 30.06.1988 - 3 O 267/87
- OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1366
- MDR 1989, 909
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
Auf dieser Grundlage liegt eine Erwerbsverpflichtung im Sinne von § 313 Satz 1 BGB auch dann vor, wenn die Entschließungsfreiheit eines Vertragspartners hinsichtlich des Erwerbs oder Nichterwerbs des Grundstücks nach dem Gesamtbild des Vertrages praktisch aufgehoben ist (BGHZ 76, 43, 45).Das ist nach Sinn und Zweck der Norm immer dann der Fall, wenn Bauvertrag und beabsichtigter Grundstückserwerb nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche, also nicht nur eine tatsächliche oder wirtschaftliche, Einheit bilden (BGHZ 78, 346, 348; BGHZ 76, 43, 45, 46;… Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 11. Aufl. 1989, Anhang VOB/A Rz. 232 m. w. N.).
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
Das ist nach Sinn und Zweck der Norm immer dann der Fall, wenn Bauvertrag und beabsichtigter Grundstückserwerb nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche, also nicht nur eine tatsächliche oder wirtschaftliche, Einheit bilden (BGHZ 78, 346, 348; BGHZ 76, 43, 45, 46;… Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 11. Aufl. 1989, Anhang VOB/A Rz. 232 m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 78, 346, 349), der sich der Senat anschließt, stehen Bauvertrag und Grundstückserwerbsvertrag in rechtlichem Zusammenhang, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, daß sie miteinander "stehen und fallen" sollen.
- BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
Die Parteien eines bedingten Rechtsgeschäfts sind zwar nicht verpflichtet, sich um den Eintritt der Bedingung zu bemühen, sie dürfen aber während des Schwebezustandes nicht in einer gegenüber dem anderen Partner treuwidrigen Weise in den Lauf der Dinge zu ihren Gunsten gestaltend eingreifen (u.a. BGHZ 29, 171, 175;… Soergel-Wolf, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. 1987, Allgemeiner Teil, § 162 Rz. 1).
- BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung
In anderen Fällen erschienen die mit der Wirksamkeit des Vertrages oder dem fortbestehenden Schwebezustand einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen für eine Partei bei Würdigung der von ihr durch den Abschluss des bedingten Rechtsgeschäfts übernommen Risiken nicht zumutbar und die Einflussnahme auf den Geschehensablauf aus diesem Grund nicht treuwidrig (z.B. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1366: die zur Bedingung gemachte Finanzierung scheitert an den Einkommensverhältnissen des Schuldners; OLG Köln, OLGZ 1974, 8, 10: Partei verzichtet auf den Versuch, die zur Bedingung erhobene behördliche Genehmigung durch ein langwieriges Rechtsmittelverfahren zu erhalten). - OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07
Kaufvertrag über eine Solaranlage: Anscheinsbeweis für den Zugang eines …
Es beinhaltet keinen Verstoß gegen § 162 BGB, wenn die zur Bedingung gemachte Finanzierung an den unzulänglichen Einkommensverhältnissen des Schuldners scheitert (OLG Hamm, Urteil vom 14.04.1989, 26 U 159/88 = NJW-RR 1989, 1366). - OLG Hamm, 24.04.1991 - 25 U 27/90
Wann kann der "Käufer" eines Fertighauses vom Vertrag zurücktreten?
Unmaßgeblich ist in einem solchen Falle, dass die beiden Rechtsgeschäfte zwischen jeweils unterschiedlichen Parteien hätten abgewickelt werden müssen (BGHZ 76, 43 = NJW 1980, 829 = LM § 313 BGB Nr. 87; BGHZ 78, 346 = NJW 1981, 274 = LM § 313 BGB Nr. 89 L; BGH, ZIP 1985, 291; OLG Hamm, DNotZ 1982, 367; NJW-RR 1989, 1366). - OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 4 U 269/94
Wann wird Grundstückskaufpreis fällig?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96
Ansprüche aus einem Gütertrennungsvertrag; Sicherung einer Bezugsberechtigung aus …
Zwar kann der Vorwurf der Treuwidrigkeit entfallen, wenn der Betroffene vernünftige Gründe für sein den Bedingungseintritt oder -ausfall beeinflussendes Verhalten angeben kann (OLG Hamm NJW-RR 1989, 1366;… Staudinger/Bork, 12. Aufl., § 162 Rz. 9).