Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2764
OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88 (https://dejure.org/1989,2764)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.1989 - 26 U 159/88 (https://dejure.org/1989,2764)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 1989 - 26 U 159/88 (https://dejure.org/1989,2764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurkundungpflichtigkeit von Bauverträgen in Verbindung mit in Aussicht genommenem Grundstückserwerb; Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften; Zweck des Beurkundungszwanges; Eintritt einer Bedingung bei dessen Verhinderung durch die dadurch benachteiligte Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1366
  • MDR 1989, 909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
    Auf dieser Grundlage liegt eine Erwerbsverpflichtung im Sinne von § 313 Satz 1 BGB auch dann vor, wenn die Entschließungsfreiheit eines Vertragspartners hinsichtlich des Erwerbs oder Nichterwerbs des Grundstücks nach dem Gesamtbild des Vertrages praktisch aufgehoben ist (BGHZ 76, 43, 45).

    Das ist nach Sinn und Zweck der Norm immer dann der Fall, wenn Bauvertrag und beabsichtigter Grundstückserwerb nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche, also nicht nur eine tatsächliche oder wirtschaftliche, Einheit bilden (BGHZ 78, 346, 348; BGHZ 76, 43, 45, 46; Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 11. Aufl. 1989, Anhang VOB/A Rz. 232 m. w. N.).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
    Das ist nach Sinn und Zweck der Norm immer dann der Fall, wenn Bauvertrag und beabsichtigter Grundstückserwerb nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche, also nicht nur eine tatsächliche oder wirtschaftliche, Einheit bilden (BGHZ 78, 346, 348; BGHZ 76, 43, 45, 46; Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 11. Aufl. 1989, Anhang VOB/A Rz. 232 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 78, 346, 349), der sich der Senat anschließt, stehen Bauvertrag und Grundstückserwerbsvertrag in rechtlichem Zusammenhang, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, daß sie miteinander "stehen und fallen" sollen.

  • BGH, 15.01.1959 - VII ZR 15/58

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88
    Die Parteien eines bedingten Rechtsgeschäfts sind zwar nicht verpflichtet, sich um den Eintritt der Bedingung zu bemühen, sie dürfen aber während des Schwebezustandes nicht in einer gegenüber dem anderen Partner treuwidrigen Weise in den Lauf der Dinge zu ihren Gunsten gestaltend eingreifen (u.a. BGHZ 29, 171, 175; Soergel-Wolf, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. 1987, Allgemeiner Teil, § 162 Rz. 1).
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    In anderen Fällen erschienen die mit der Wirksamkeit des Vertrages oder dem fortbestehenden Schwebezustand einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen für eine Partei bei Würdigung der von ihr durch den Abschluss des bedingten Rechtsgeschäfts übernommen Risiken nicht zumutbar und die Einflussnahme auf den Geschehensablauf aus diesem Grund nicht treuwidrig (z.B. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1366: die zur Bedingung gemachte Finanzierung scheitert an den Einkommensverhältnissen des Schuldners; OLG Köln, OLGZ 1974, 8, 10: Partei verzichtet auf den Versuch, die zur Bedingung erhobene behördliche Genehmigung durch ein langwieriges Rechtsmittelverfahren zu erhalten).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 4 U 132/07

    Kaufvertrag über eine Solaranlage: Anscheinsbeweis für den Zugang eines

    Es beinhaltet keinen Verstoß gegen § 162 BGB, wenn die zur Bedingung gemachte Finanzierung an den unzulänglichen Einkommensverhältnissen des Schuldners scheitert (OLG Hamm, Urteil vom 14.04.1989, 26 U 159/88 = NJW-RR 1989, 1366).
  • OLG Hamm, 24.04.1991 - 25 U 27/90

    Wann kann der "Käufer" eines Fertighauses vom Vertrag zurücktreten?

    Unmaßgeblich ist in einem solchen Falle, dass die beiden Rechtsgeschäfte zwischen jeweils unterschiedlichen Parteien hätten abgewickelt werden müssen (BGHZ 76, 43 = NJW 1980, 829 = LM § 313 BGB Nr. 87; BGHZ 78, 346 = NJW 1981, 274 = LM § 313 BGB Nr. 89 L; BGH, ZIP 1985, 291; OLG Hamm, DNotZ 1982, 367; NJW-RR 1989, 1366).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 4 U 269/94

    Wann wird Grundstückskaufpreis fällig?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 19.11.1996 - 29 U 65/96

    Ansprüche aus einem Gütertrennungsvertrag; Sicherung einer Bezugsberechtigung aus

    Zwar kann der Vorwurf der Treuwidrigkeit entfallen, wenn der Betroffene vernünftige Gründe für sein den Bedingungseintritt oder -ausfall beeinflussendes Verhalten angeben kann (OLG Hamm NJW-RR 1989, 1366; Staudinger/Bork, 12. Aufl., § 162 Rz. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht