Rechtsprechung
OLG Köln, 18.08.1988 - 2 W 101/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen der fehlenden oder falschen Bezeichnung eines Titels in einem Pfändungsbeschluss; Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung einer gegen den Gläubiger selbst gerichteten Forderung; Verhältnis von Pfändung und Aufrechung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 829
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 19.11.1987 - 45 M 3334/87
- LG Köln, 29.03.1988 - 6 T 239/87
- OLG Köln, 18.08.1988 - 2 W 101/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 190
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; …
So wird die Ansicht vertreten, die Selbstpfändung sei ohne jede Einschränkung zulässig (OLG Köln, NJW-RR 1989, 190, 191;… Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz 4. Aufl. § 829 Rn. 11). - AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12
Zwangsvollstreckung: Folge falscher bzw. ungenauer Angaben in einer …
Jedoch ist die Angabe des Schuldtitels nicht zwingend, weshalb die falsche Bezeichnung unschädlich ist (Köln NJW-RR 1989, 190 sowie Zöller 28. Auflage, § 829 ZPO RdNr. 7). - OLG Jena, 28.06.2006 - 4 U 453/05 Möglich ist auch eine Pfändung durch den Gläubiger einer Forderung, die der Schuldner gegen ihn hat ( OLG Köln, NJW-RR 1989, 190 (191) [OLG Köln 18.08.1988 - 2 W 101/88] ;… Münchener Kommentar-Smid, ZPO, 2. Aufl., § 829, Rn. 67;… Stein/ Jonas-Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rn. 124; Rimmelspacher/Spellenberg, JZ 1973, 271).
- LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10 Zwar kann ein Gläubiger grundsätzlich auch eine gegen sich selbst gerichtete Forderung pfänden, wenn er an einer Aufrechnung aus prozessualen oder materiellen Gründen gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1999, 714, 715; OLG Köln, NJW-RR 1989, 190, 191).
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 10.08.1988 - 15 O 134/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 190
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 18.04.2018 - 1 U 1509/17
Ersatzfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu einem aufgehobenen …
Grundsätzlich hat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle dafür Sorge zu tragen, dass den Verfahrensbeteiligten die Abladungsnachricht so rechtzeitig zugeht, dass sie davon noch vor der Anreise zum Termin Kenntnis nehmen können (LG Stuttgart, Urt. v. 10.08.1988, Az.: 15 O 134/88, NJW-RR 1989, 190; LG Hannover, Urt. v. 22.04.1993, 5 O 285/92, Nds. Rpfl.