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   OLG Karlsruhe, 21.09.1988 - 13 U 3/88   

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https://dejure.org/1988,4940
OLG Karlsruhe, 21.09.1988 - 13 U 3/88 (https://dejure.org/1988,4940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.1988 - 13 U 3/88 (https://dejure.org/1988,4940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 1988 - 13 U 3/88 (https://dejure.org/1988,4940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 512
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08

    Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage

    Die Klarstellung kann auch durch die Erklärung erreicht werden, über die PKH solle vorab entschieden werden oder die Klage solle erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181f.; zu allem auch Zöller/Philippi, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2011 - 8 U 29/11

    Begriff der Verzögerung i.S. von § 296 ZPO

    Die Beklagte durfte das nicht anders verstehen, als dass die Klage nur in der Höhe erhoben werden soll, in der der Klägerin PKH bewilligt worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 10 WF 18/07

    Unterhaltsklage und Prozesskostenhilfeantrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1142 f; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117, Rz. 7), etwa bittet, vorab über die PKH zu entscheiden oder erklärt, dass die Klage erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden soll (vgl. BGH, FamRZ 2005, 794; OLG Koblenz, MDR 2004, 177; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181 f).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2003 - 19 AR 16/03

    Anhängigkeit der Klage durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags in

    Im vorliegenden Fall hatte der Kläger jedoch im PKH-Antrag ausreichend klargestellt, dass die "Klage" nur eine beabsichtigte Klage und ein Klageentwurf als Anlage zum Prozesskostenhilfeantrag war (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 117 Rdn. 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512 und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 117 Rdn. 25), so dass die Behandlung als Prozesskostenhilfeantrag durch das Amtsgericht zutreffend war.
  • OLG Naumburg, 10.11.1998 - 1 U 181/98

    Selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Wiedereinsetzung in den

    Die Gebote der Prozeßklarheit und der Bestimmtheit werden insofern nicht beeinträchtigt (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 512; a.A. OLG München MDR 1988, 972 f.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 117 Rdn. 11).
  • OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97

    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

    Die Prozeßhandlung ist, sofern sie nicht eindeutig ist, auszulegen (BGH, NJW-RR 1987, 376; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512).
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