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   OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88   

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https://dejure.org/1989,2222
OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88 (https://dejure.org/1989,2222)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.1989 - 2 U 162/88 (https://dejure.org/1989,2222)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 1989 - 2 U 162/88 (https://dejure.org/1989,2222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes gegen das Haustürwiderrufsgesetz (HWiG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 956
  • NJW-RR 1991, 1536 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 04.03.1988 - 2 U 304/87

    Verpflichtung Gewerbetreibender zur Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 2

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
    In dem Unterlassen der Belehrung über das Widerrufsrecht liegt deshalb ein wettbewerbswidriges Ausnützen der Rechtsunkenntnis der Kunden der Beklagten, das den Unterlassungsanspruch der Klägerin nach den §§ 1, 13 II Nr. 3 UWG begründet (Urteile des Senats NJW-RR 1988, 558 f und NJW 1988, 1986 f).

    Bei der Auslegung des § 1 II HWiG ist richtigerweise darauf abzustellen, daß das Gesetz das Widerrufsrecht gewähren soll, wenn das Verhalten des Gewerbetreibenden typischerweise zu Situationen führt, in denen eine Überrumpelung des Kunden zu befürchten ist (Urteil des Senats NJW 1988, 1986, 1987) [OLG Stuttgart 04.03.1988 - 2 U 304/87] .

    Dadurch, daß die Beklagte L gleichwohl nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hat, hat sie die sich aus § 2 HWiG ergebende Verpflichtung zur Belehrung über das Widerrufsrecht verletzt (Urteil des Senats NJW 1988, 1986 f).

  • OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 2 U 138/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
    Im übrigen ist es weder methodisch zulässig, noch sachlich gerechtfertigt, das Widerrufsrecht abweichend vom Wortlaut des Gesetzes davon abhängig zu machen, ob beim Kunden im konkreten Einzelfall die Schutzwürdigkeit vorhanden war, die der Gesetzgeber bei dem unter den Voraussetzungen des § 1 HWiG zum Abschluß eines Vertrages veranlaßt Kunden im allgemeinen vorausgesetzt hat (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 494, 495 r.Sp.).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1988 - 2 U 55/88

    Aufsuchen von Letztverbrauchern in der Wohnung, um einen Vertrag über ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
    Die Bestellung zu anderen Zwecken, wie z.B. zur Warenpräsentation, zur Information oder zur Beratung allein genügt nicht (Urteil des Senats vom 16.12.1988 - 2 U 55/88 -, Wolf, a.a.O., Rn. 36; Klauss/Ose, a.a.O., Rn. 164 f, 187).
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