Rechtsprechung
   BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2310
BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90 (https://dejure.org/1990,2310)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90 (https://dejure.org/1990,2310)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - BReg. 2 Z 33/90 (https://dejure.org/1990,2310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1043
  • DNotZ 1991, 600
  • Rpfleger 1990, 354
  • BayObLGZ 1990, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02

    Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit

    Sie kann deshalb ohne Aufhebung und Löschung nicht von diesem Grundstück getrennt werden (OLG Hamm OLGZ 1980, 270/271; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 96 Rn. 1; Palandt/Bassenge Rn. 34, MünchKommBGB/ Falckenberg 3. Aufl. Rn. 63; Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. Rn. 44, jeweils zu § 1018; Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 27 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 360/07

    Belastung einer Grunddienstbarkeit mit einer beschränkten persönlichen

    Zwar kann die Grunddienstbarkeit in Wirklichkeit nicht Bestandteil der das Grundstück bildenden Fläche sein, wohl aber muss sie als solcher behandelt werden (RGZ 93, 71, 73; Senat in Rpfleger 1980, 225; BayObLG NJW-RR 1990, 1043).

    Etwas anderes gilt nur im Rahmen einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG (BayObLG NJW-RR 1990, 1043; LG Kassel Rpfleger 2003, 123, 124).

  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.).
  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung

    Zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümer des herrschenden Grundstücks besteht eine Grunddienstbarkeit zu lasten des Nachbargrundstückes Dr. O. Diese Grunddienstbarkeit ist mit dem Eigentum an dem herrschenden Grundstück verbunden und ist gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil der Eigentumsrechte der einzelnen Eigentümer, die gemäß § 8 WEG sämtlich Inhaber der Rechte aus der Grunddienstbarkeit geworden sind (OLG Stuttgart, Rpfleger 1990, 254 = NJW-RR 1990, 306; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).

    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BayObLG sowie des 2. Senats des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 2. Zivilsenat vom 01.02.1993, Rpfleger 1993, 335; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).

    Im Übrigen lag dem früheren Beschluss ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde (BayObLGZ 1990, 124, 128).

  • OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

    Vereinbarungen im Sinne der §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG können Vereinbarungen jeder Art. sein; nicht notwendig ist, daß es sich um Vereinbarungen über die Verwaltung oder Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLG RPfleger 1990, 354, 355 = BayObLGZ 90, 124 ff. = NJW-RR 1990, 1043 m.w.Nachw.).

    Zutreffend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354, 355) aber darauf hingewiesen, daß für die hier vertretene Auslegung der genannten Vorschriften nicht nur möglich ist, sondern daß für sie auch ein Bedürfnis besteht, um Regelungen über die Ausübung der Dienstbarkeit nach Wohnungseigentumsrecht zu ermöglichen und ein - sonst notwendiges - Nebeneinander von Wohnungseigentümergemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft zu vermeiden.

  • LG Kassel, 03.09.2002 - 3 T 359/02

    Vereinbarung über die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter Wohnungseigentümern

    Die Regelungen, die zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden sollen, müssen mit dem Wohnungseigentum, also dem gemeinschaftlichen Eigentum oder dem Sondereigentum in Zusammenhang stehen; in diesem Rahmen können Vereinbarungen jeder Art, nicht nur Vereinbarungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen werden (vgl. Bay- ObLG Rpfleger 1990, 354 (355) m.w.N.).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354 ff.) hat ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1993, 335 ff.) entschieden, dass eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne des § 10 Abs, 2 WEG betrifft und daher in das Grundbuch eingetragen werden kann (ebenso: Schneider, Rpfleger 1998, 53 [6]).

  • BayObLG, 06.07.1992 - RReg. 1 Z 259/91

    Erlöschen einer altrechtlichen Dienstbarkeit

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem für Grunddienstbarkeiten allgemein anerkannten Grundsatz, dass zur Ausübung auch ein Dritter berechtigt ist, insbesondere ein Pächter, dem das herrschende Grundstück und damit die Grunddienstbarkeit als dessen wesentlicher Bestandteil gemäß §§ 94, 96 BGB (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; Wonhas Vorbemerkung 6 a 4X vor Art. 23 ) zur Nutzung überlassen worden ist (vgl. MünchKomm/Falckenberg BGB 2. Aufl. Rn. 22, Staudinger/Ring Rn. 19, jeweils zu § 1018; vgl. auch BGH DNotZ 1971, 471/472 u. 1976, 20/21 für eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts).
  • LG Aachen, 26.10.2017 - 12 O 139/17

    Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit eines

    In Bezug auf das Innenverhältnis zwischen den Eigentürmern der jeweiligen herrschenden Grundstücke entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne des § 741 BGB (BayObLG, Beschluss v. 10.05.1990 - 2 Z 33/90, NJW-RR 08, 827).
  • LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17

    WEG versorgt Nachbar-WEG mit Heizenergie: Wer kann klagen bzw. verklagt werden?

    Zwar steht eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG den Miteigentümern in Gemeinschaft zu (BayObLG NJW-RR 1990, 1043).
  • AG Neuss, 26.06.2013 - 92 C 58/13

    Verwalter der Heizungsbetriebsgemeinschaft kann WEG-Versammlung einberufen

    Eine solche zusätzliche Beschwer entstünde aber, wenn der Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht mehr einem einzelnen Grunddienstbarkeitsberechtigten sondern einer Vielzahl von Bruchteilseigentümern gegenüberstünde, mit denen er sich bei jeder Ausübungsregelung ins Benehmen setzen müsste (vgl. BayObLG, Beschl.v. 10.05.1990, Az. BReg 2 Z 33/90).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.1998 - 5 WF 36/98

    Rechtsmittelfähigkeit einer Anordnung zur Beweiserhebung; Unanfechtbarkeit der

  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht