Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.10.1989 - 9 U 215/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1215
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Der Schutzzweck des § 234 Abs. 3 ZPO, die Gefährdung der formellen Rechtskraft zu beschränken und den Bestand der an ihren Eintritt geknüpften Rechte des Prozessgegners zu schützen, tritt auch nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise zurück, soweit der Prozessgegner auf den Eintritt der Rechtskraft nicht vertrauen darf und der Antragsteller den Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten hat; insbesondere wenn dem Antragsgegner und dem Gericht das Rechtsmittel, wegen dessen nicht rechtzeitiger Vornahme die Wiedereinsetzung begehrt wird, schon längst vor Ablauf der Jahresfrist bekannt ist, oder das Gericht aus allein in seiner Sphäre liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres entscheiden konnte, die Parteien aber mit einer Entscheidung in der Sache rechnen durften (…Zöller/Greger ZPO § 234 Rn. 12; OLG Stuttgart 8. November 2001 - 6 W 30/01 - NJW-RR 2002, 716; KG Berlin 20. Januar 1999 - 24 W 6942/98 - NJW-RR 1999, 1244; OLG Schleswig-Holstein 13. Oktober 1989 - 9 U 215/85 - NJW-RR 1990, 1215;… Stein/Jonas/Roth ZPO § 234 Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01
Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen …
Die zwischen den Parteien eines Rechtsstreits bestehende Unsicherheit, ob eine gerichtliche Entscheidung Bestand hat oder nicht, soll auch in Fällen unverschuldeter Fristversäumung nach Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist endgültig beseitigt werden (…BVerwG aaO.; BAG MDR 1982, 171; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1215, 1216; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] MDR 1994, 99 - OLGR 1993, 265; OLG Rostock OLGR 1999, 374, 375;… Zöller-Greger aaO.). - AG Düsseldorf, 03.06.2020 - 502 IN 223/13
Versäumung des Tabellenwiderspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die zwischen den Parteien eines Rechtsstreits bestehende Unsicherheit, ob eine gerichtliche Entscheidung Bestand hat oder nicht, soll auch in Fällen unverschuldeter Fristversäumung nach Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist endgültig beseitigt sein (vgl. BVerwG, NJW 1997, 2966; BAG, MDR 1982, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 1215 [1216]; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 99 = OLG-Report 1993, 265; OLG Rostock, OLG-Report 1999, 374 [375];… Zöller/Greger , § 234 Rdnr. 1.).