Rechtsprechung
BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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BGB §§ 305, 839, 852; BundesBauG § 2 Abs. 7
Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch - Verjährung - Schadensersatz - Kompensationder Vermögenseinbuße
Papierfundstellen
- NJW 1990, 245
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 31
- NVwZ 1990, 194 (Ls.)
- VersR 1989, 959
- WM 1990, 202
- DVBl 1989, 1094
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77
Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
»a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde von der vertraglich übernommenen Haftung für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes durch Zeitablauf und durch Veränderung der Planungskonzeption befreit werden kann (Ergänzung zu BGHZ 76, 16 ).Eine darüber hinausgehende Verpflichtung hätte die Stadt B ohnehin nicht eingehen können, da nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehren (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [22] m.w.N.; Senatsurteil vom 9. Dezember 1982 III ZR 46/81 = WM 1983, 622; BVerwG NJW 1980, 2538 [2539]).
Die grundsätzliche Zulässigkeit und Wirksamkeit solcher Gewährleistungen ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [24 ff]; zustimmend: Dolde NJW 1980, 1657 [1658];… Papier JuS 1981, 498 [50l f], Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht 3. Aufl. 1983, S. 297).
Denn im Interesse des redlichen Grundstücksverkehrs und der Förderung der für die bauliche Entwicklung der Gemeinden notwendigen Privatinitiative der Grundeigentümer besteht ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, der Freiheit der Gemeinde im Bereich der Bauleitplanung einen finanziellen Ausgleich für das enttäuschte Vertrauen ihres Partners zur Seite zu stellen (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [27]).
Der Senat hat in BGHZ 76, 16 [25] ausgeführt, für die vertragliche Übernahme dieses Haftungsrisikos kämen verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
- BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung hätte die Stadt B ohnehin nicht eingehen können, da nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehren (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [22] m.w.N.; Senatsurteil vom 9. Dezember 1982 III ZR 46/81 = WM 1983, 622; BVerwG NJW 1980, 2538 [2539]).Die grundsätzliche Zulässigkeit und Wirksamkeit solcher Gewährleistungen ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [24 ff]; zustimmend: Dolde NJW 1980, 1657 [1658]; Papier JuS 1981, 498 [50l f], Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht 3. Aufl. 1983, S. 297).
- BGH, 20.10.1977 - III ZR 142/75
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Dementsprechend haben die Bediensteten einer Baugenehmigungsbehörde einen Bauwilligen auf Bedenken hinzuweisen, die sich gegen die Wirksamkeit eines Bebauungsplans ergeben (Senatsurteile vom 10. April 1986 III ZR 209/84 = NVwZ 1987, 168[169]; vom 20. Oktober 1977 III ZR l42/75 = WM 1978, 37).Wenn sie dies unterließ, begründete dies - unabhängig vom individuellen Verschulden des die Auskunft erteilenden Beamten - einen schuldhaften Organisationsmangel, für den die Gemeinde ebenfalls aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung einzustehen hätte (Senatsurteil vom 20. Oktober 1977 aaO [38]).
- BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83
Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Es genügt jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlungen über die Ersatzpflicht abgelehnt werden (BGHZ 93, 64[67]). - BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, in denen der Plan inhaltlich gegen die Verpflichtung zur Wahrung konkreter schutzwürdiger Interessen der Planbetroffenen verstößt, wie es etwa der Fall sein kann bei einer Verletzung des Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 4 BBauG 1960, entsprechend § 1 Abs. 6, 7 BBauG 1976 = § 1 Abs. 6, 7 BauGB ; vgl. dazu Senatsurteil. BGHZ 92, 34 [52]) oder bei der Verletzung der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, für BGHZ vorgesehen). - BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, in denen der Plan inhaltlich gegen die Verpflichtung zur Wahrung konkreter schutzwürdiger Interessen der Planbetroffenen verstößt, wie es etwa der Fall sein kann bei einer Verletzung des Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 4 BBauG 1960, entsprechend § 1 Abs. 6, 7 BBauG 1976 = § 1 Abs. 6, 7 BauGB ; vgl. dazu Senatsurteil. BGHZ 92, 34 [52]) oder bei der Verletzung der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu verhindern, die den zukünftigen Bewohnern des Plangebiets aus dessen Bodenbeschaffenheit drohen (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, für BGHZ vorgesehen). - BGH, 27.04.1970 - III ZR 114/68
Anspruch auf Schadensersatz - Zulassung einer Zufahrt von einem Grundstück auf …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
a) Eine Auskunft, die eine Behörde dem Bürger gibt, muß nicht nur richtig, sondern auch unmißverständlich sein, nämlich so klar und vollständig, daß der Empfänger entsprechend disponieren kann (Senatsurteil vom 27. April 1970 III ZR 114/68 = NJW 1970, 1414). - BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84
Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Dementsprechend haben die Bediensteten einer Baugenehmigungsbehörde einen Bauwilligen auf Bedenken hinzuweisen, die sich gegen die Wirksamkeit eines Bebauungsplans ergeben (Senatsurteile vom 10. April 1986 III ZR 209/84 = NVwZ 1987, 168[169]; vom 20. Oktober 1977 III ZR l42/75 = WM 1978, 37). - BGH, 05.02.1987 - III ZR 16/86
Zulässigkeit der Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu …
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Die Frage, wann dem Geschädigten eine Klage zumutbar ist, beurteilt sich im Amtshaftungsrecht nach ähnlichen Gesichtspunkten, wie der Senat sie im Urteil vom 5. Februar 1987 (III ZR 16/86 = BGHR BGB § 839 Abs. 3 Zumutbarkeit 1 und Verschulden l) für den "Gebrauch eines Rechtsmittels" i.S. des § 839 Abs. 3 BGB erörtert hat. - BGH, 08.07.1982 - III ZR 46/81
Wirkung einer Gemeindefusion auf Jagdbezirke und Jagdgenossenschaften
Auszug aus BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung hätte die Stadt B ohnehin nicht eingehen können, da nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehren (Senatsurteil BGHZ 76, 16 [22] m.w.N.; Senatsurteil vom 9. Dezember 1982 III ZR 46/81 = WM 1983, 622; BVerwG NJW 1980, 2538 [2539]). - BGH, 01.12.1983 - III ZR 38/82
Haftung der Gemeinde für nutzlos erbrachte Aufwendungen bei Fehlschlagens einer …
- BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80
Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13
Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend führt das Berufungsgericht allerdings aus, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan innerhalb bestimmter Zeit aufzustellen oder zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Wirksamkeit entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, NJW 1990, 245; Urteil vom 22. November 1979 - III ZR 186/77, BGHZ 76, 16, 22; Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 48/76, BGHZ 71, 386, 390; BVerwG, NVwZ 2006, 458; NVwZ 2006, 336 f.; NJW 1980, 2538, 2539;… Ernst/Zinkhahn/Söfker, BauGB [2015], § 1 Rn. 42 f.;… Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 1 Rn. 31;… Spannowsky/Uechtritz/Dirnberger, BauGB, 2. Aufl., § 1 Rn. 57; vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - V ZR 54/09, NJW 2010, 297). - BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
Dies gilt, wie der Senat schon häufig entschieden hat, auch und gerade für den Bereich des öffentlichen Baurechts (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1970 - III ZR 114/68 = DöV 1970, 680; vom 8. Januar 1976 - III ZR 5/74 = DVBl 1977, 576;… vom 23. Februar 1978 [aaO]; vom 10. Juli 1980 - III ZR 23/79 = NJW 1980, 2573; vom 17. April 1980 - III ZR 167/78 = NJW 1980, 2576; vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245; zuletzt: Senatsbeschluß vom 25. November 1991 - III ZR 190/90;… für BGHR vorgesehen).So wird die Erklärung, man werde (künftig) etwas Bestimmtes tun, vielfach nicht mehr als die Mitteilung bedeuten, man habe (gegenwärtig) eine solche Absicht (…Senatsurteil vom 8. Januar 1976 a.a.O.) Daher trifft den handelnden Amtsträger die Pflicht, eine solche Auskunft nicht nur richtig, sondern auch unmißverständlich, nämlich so klar und vollständig zu erteilen, daß der Empfänger entsprechend disponieren kann (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245, 246 m.w.N.).
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 303/12
Verjährungsbeginn: Zumutbarer Zeitpunkt einer Bereicherungsklage einer Bank gegen …
In einer solchen Situation muss es deswegen dem möglichen Bereicherungsgläubiger unbenommen bleiben, abzuwarten, bis seine Verpflichtung, das bereits Erlangte wieder herauszugeben, feststeht (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, WM 1990, 202, 207 und vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317, 325 f.), sei es aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, sei es aufgrund einer mit dem Dritten getroffenen Vereinbarung.
- LG Frankfurt/Main, 25.03.2019 - 4 O 307/18
Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse
Dies gilt beispielsweise für die Pflichten, die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB; BGH BayVBl 1991, 187), die Genehmigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB; BGH NJW 1990, 245), den Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB; BGHZ 84, 292, 300;… Staudinger/Wöstmann Neubearbeitung 2013, § 839 BGB, Rn. 550;… a.A. Münchener Kommentar-Papier/Shirvani, 7. Aufl. 2017, § 839 BGB, Rn. 261). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB - entsprechendes gilt für §§ 43 a.F., 41 n.F. OBG NW - maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 - 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04
Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen …
Darüber hinaus war bereits vor Schaffung des neuen § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB, der dies ausdrücklich ausspricht, in der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass vertragliche Zusagen einer Gemeinde, einen inhaltlich näher bestimmten Bebauungsplan aufzustellen oder doch zumindest die Aufstellung in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner zu fördern, der Wirksamkeit entbehrten (vgl. BVerwGE 42, 331, 333; BVerwG DVBl. 1977, 529 f; Senatsurteil BGHZ 76, 16, 22; Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 = NJW 1990, 245). - BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 = NJW 1990, 245, 247 m.w.N.;… vgl. Senatsbeschluß vom 28. Februar 1991 - III ZR 252/89 - BGHR BGB § 852 Amtshaftung 2). - OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als …
Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist. - BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland …
Die Frage, wann dem Geschädigten eine Klage zumutbar ist, beurteilt sich nach ähnlichen Gesichtspunkten, wie der Senat sie für den Gebrauch eines Rechtsmittels im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB angenommen hat (zur Zumutbarkeit der Klageerhebung im Amtshaftungsrecht: Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87, NJW 1990, 245, 247;… Beschluss vom 31. Januar 2014 - III ZR 84/13, juris Rn. 6; jeweils mwN). - BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92
Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im …
Dabei genügt allerdings im allgemeinen, daß der Verletzte die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Amtspflichtverletzung als naheliegend, eine Amtshaftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, daß dem Verletzten die Erhebung der Klage zugemutet werden kann (vgl. Senatsentscheidungen BGHR BGB § 852 Amtshaftung 1 bis 3; Urteil vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92 - VersR 1993, 966, 968, für BGHZ 122, 317 vorgesehen). - BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04
Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre
- BVerwG, 02.01.2012 - 4 BN 32.11
Wirksamkeit von vertraglichen Zusagen zur Aufstellung von einem Bebauungsplan
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 182/13
Bereicherungsanspruch einer Bank gegen eine Fondsgesellschaft bei …
- BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs
- KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07
Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei …
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08
Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei …
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims
- BGH, 31.01.2014 - III ZR 84/13
Verneinung eines Verschuldens der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der …
- BGH, 13.01.2015 - XI ZR 179/13
Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens gegenüber einem geschlossenen …
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 252/89
Ablehnung der Genehmigung einer Nutzungsänderung wegen planungsrechtlicher …
- OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 U 33/99
- OLG Oldenburg, 20.01.2009 - 12 U 101/08
Begriff der Rechnungsprüfung i.S.v.§ 15 Nr. 8 Honorarordnung für Architekten und …
- OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04
Haftung einer Gemeinde für Zusagen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines …
- OLG Düsseldorf, 17.01.2017 - 24 U 38/16
Ansprüche des Verkäufers eines Gewerbegrundstücks wegen unterbliebenen …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 18 U 70/06
Annahme einer gebündelten Amtspflichtverletzung bei vorsätzlichem Begehen aller …
- OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04
Inanspruchnahme eines Landes unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung …
- LG München I, 21.11.2018 - 15 O 19893/17
Kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer …
- LG Gießen, 12.04.2000 - 1 S 63/00
Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2011 - 2 A 14.10
Vollstreckung; gerichtlicher Vergleich; Zwangsgeldfestsetzung; …
- LG Bonn, 31.03.2017 - 1 O 226/16
Besitzstörung, Mitbesitz, Schadenersatz, Auswechselung Türschloss
- OLG Köln, 21.07.2016 - 7 U 17/15
Amtshaftungsansprüche des Erwerbers eines Grundstücks wegen unvollständiger …
- BGH, 25.11.1991 - III ZR 190/90
Amtshaftung einer Gemeinde aus Organisationsverschulden bei auf fehlender …
- OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 157/04
Zur Entstehung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen Versagung von …
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines …
- BGH, 23.05.1991 - III ZR 75/90
Unrichtigkeit einer Auskunft bezüglich eines Ausschlusses der Bebaubarkeit von …
- OLG Brandenburg, 04.10.2005 - 2 U 16/02
Amtshaftungsanspruch wegen einer unzureichenden Auskunft über das Nichtvorliegen …
- BGH, 04.07.1991 - III ZR 311/89
Aufstellung von Bebauungsplänen als Amtspflichtverletzung der Gemeinde - …
- LG Mannheim, 20.05.2011 - 7 O 117/10
Arbeitnehmererfindung: Verjährung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einer …
- OLG Hamm, 30.09.2005 - 11 U 28/05
Zum Amtshaftungsanspruch wegen unrichtiger behördlicher Auskünfte
- VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832
Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach …
- OLG Frankfurt, 19.04.2021 - 29 U 177/19
Architektenhaftung für Feuchtigkeitsschäden an Reihenhäusern
- OLG München, 12.11.1998 - 1 U 6040/95
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Überschwemmung des Kellers eines …
- BGH, 27.09.1990 - III ZR 67/89
Amtspflichtverletzung bei fehlerhafter Bekanntgabe eines Bebauungsplanes
- LG Hamburg, 22.09.2006 - 303 O 35/04
Mit der vorliegenden Teilklage macht die Klägerin Schadensersatz- und …
- OLG Oldenburg, 27.03.2020 - 11 U 21/18
Anspruch auf Zahlung von Kranmieten; Inanspruchnahme als persönlich haftende …
- OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag;; Erschließungslast; …
- LG Düsseldorf, 29.06.2017 - 13 O 524/09
- OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 1169/00
Geltendmachung von Forderungen wegen enttäuschten Vertrauens auf das …
- LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 133/19
Wer nicht abwartet, ist schutzlos!
- LG Münster, 10.01.2011 - 15 O 507/09
- LG Stuttgart, 11.02.2004 - 15 O 363/03
Rechtsprechung
BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bauhandwerker - Schadensersatz - Fehlende Befriedigung - Generalübernehmerpflicht - Verwendung von Baugeld zur Befriedigung
- VersR (via Owlit)
GSB § 1; GSB § 5
Die Pflicht nach § 5 GSB trifft auch den Generalübernehmer
- rechtsportal.de
BGB § 648; GSB § 1 Abs. 1, § 5
Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB - ibr-online
Sicherung von Bauforderungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Verletzung der Sicherung der Bauforderungen gemäß § 1 Abs. 1 BauFordSiG, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Verschulden
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Generalübernehmer und Baugeldverwendung (IBR 1990, 739)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Baugeld: persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers (IBR 1991, 9)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 141
- NJW-RR 1991, 141
- MDR 1991, 425
- VersR 1991, 81
- WM 1991, 24
- DB 1991, 277
- BauR 1991, 96
- ZfBR 1991, 59
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82
Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Dazu genügt aber regelmäßig schon der im Streitfall von der Klägerin erbrachte Nachweis, daß der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne daß eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre; Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82 - VersR 1984, 1071;… vom 19. November 1985 = aaO; vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 287/85 - VersR 1987, 614, 615 f. und vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 270/86 - VersR 1988, 291, 292 f.). - BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung …
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
c) Nicht zu beanstanden sind schließlich auch die Gründe, aus denen das Berufungsgericht den Beklagten als gesetzlichen Vertretern der R. -Bauträger GmbH ein vorsätzliches Handeln zur Last legt (zur Pflichtenstellung solcher gesetzlichen Vertreter nach § 1 GSB vgl. Senatsurteil vom 24. November 1981 - VI ZR 47/80 - VersR 1982, 193, 194). - BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85
Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Dazu genügt aber regelmäßig schon der im Streitfall von der Klägerin erbrachte Nachweis, daß der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne daß eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre; Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82 - VersR 1984, 1071;… vom 19. November 1985 = aaO; vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 287/85 - VersR 1987, 614, 615 f. und vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 270/86 - VersR 1988, 291, 292 f.).
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 32/89
Schutzbereich des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
a) Daß auch einen Generalübernehmer, wie hier die R. -Bauträger GmbH, die gemäß § 5 GSB mit einer Strafandrohung versehene Pflicht des § 1 Abs. 1 GSB trifft, Baugeld zur Befriedigung der an der Herstellung des Baues beteiligten Handwerker zu verwenden, hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 19. November 1985 - VI ZR 148/84 - VersR 1986, 167, 168 f. m.w.N.; vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 12/89 - VersR 1990, 429 [BGH 12.12.1989 - VI ZR 12/89] und vom 19. Dezember 1989 - VI ZR 32/89 - VersR 1990, 524). - BGH, 13.12.1988 - VI ZR 260/88
Eigenschaft von Baugeld bei Tilgung eines Grundstücksankaufskredites
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Wenn nämlich - - der Klägerin die geltend gemachte Vergütungsforderung zustand, so liegt ihr Schaden schon darin, daß der GmbH, wie ausgeführt, in zumindest der Höhe dieser Forderung Baugeld für das betreffende Bauvorhaben zur Verfügung stand, die Klägerin daraus aber wegen dessen zweckwidriger Verwendung keine Befriedigung erlangt hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 260/88 - VersR 1989, 296 und vom 6. Juni 1989 - VI ZR 281/88 - VersR 1989, 915). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88
Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Wenn nämlich - - der Klägerin die geltend gemachte Vergütungsforderung zustand, so liegt ihr Schaden schon darin, daß der GmbH, wie ausgeführt, in zumindest der Höhe dieser Forderung Baugeld für das betreffende Bauvorhaben zur Verfügung stand, die Klägerin daraus aber wegen dessen zweckwidriger Verwendung keine Befriedigung erlangt hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 260/88 - VersR 1989, 296 und vom 6. Juni 1989 - VI ZR 281/88 - VersR 1989, 915). - BGH, 12.12.1989 - VI ZR 12/89
Rechtsfolgen zweckwidriger Verwendung von Baugeld
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
a) Daß auch einen Generalübernehmer, wie hier die R. -Bauträger GmbH, die gemäß § 5 GSB mit einer Strafandrohung versehene Pflicht des § 1 Abs. 1 GSB trifft, Baugeld zur Befriedigung der an der Herstellung des Baues beteiligten Handwerker zu verwenden, hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 19. November 1985 - VI ZR 148/84 - VersR 1986, 167, 168 f. m.w.N.; vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 12/89 - VersR 1990, 429 [BGH 12.12.1989 - VI ZR 12/89] und vom 19. Dezember 1989 - VI ZR 32/89 - VersR 1990, 524). - BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84
Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf …
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
a) Daß auch einen Generalübernehmer, wie hier die R. -Bauträger GmbH, die gemäß § 5 GSB mit einer Strafandrohung versehene Pflicht des § 1 Abs. 1 GSB trifft, Baugeld zur Befriedigung der an der Herstellung des Baues beteiligten Handwerker zu verwenden, hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 19. November 1985 - VI ZR 148/84 - VersR 1986, 167, 168 f. m.w.N.; vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 12/89 - VersR 1990, 429 [BGH 12.12.1989 - VI ZR 12/89] und vom 19. Dezember 1989 - VI ZR 32/89 - VersR 1990, 524). - BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88
Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines …
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Das vermag aber der Revision schon deshalb nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil bei solcher Unkenntnis kein den Vorsatz ausschließender Tatsachenirrtum, sondern lediglich ein insoweit unerheblicher Rechtsirrtum vorgelegen hätte (…Senatsurteil vom 10. Juli 1984 = aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 311/88 - VersR 1990, 427, 428). - BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86
Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld …
Auszug aus BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Dazu genügt aber regelmäßig schon der im Streitfall von der Klägerin erbrachte Nachweis, daß der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne daß eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre; Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82 - VersR 1984, 1071;… vom 19. November 1985 = aaO; vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 287/85 - VersR 1987, 614, 615 f. und vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 270/86 - VersR 1988, 291, 292 f.).
- BGH, 19.08.2010 - VII ZR 169/09
Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz …
Der Empfänger von Baugeld hat sodann die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes nachzuweisen (BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82, BauR 1984, 658, 659 = ZfBR 1984, 276; vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59; vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 305/99, BauR 2002, 620, 621 = NZBau 2002, 392 = ZfBR 2002, 349).Das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen will zwar grundsätzlich sicher stellen, dass die zur Finanzierung des Baues gewährten Mittel, wenn sie auf dem Grundstück durch Grundschuld oder Hypothek abgesichert sind, den an der Herstellung des Baues Beteiligten auch wirklich zufließen, soweit diese durch ihre Leistungen das Grundstück und damit die für das Baugeld bestellte Sicherheit werthaltig machen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 97 = ZfBR 1991, 59).
In diesem Prozess ist zu prüfen, mit welcher durchsetzbaren Forderung der Unternehmer ausgefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 99 = ZfBR 1991, 59).
- BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99
Haftung des Empfängers von "Baugeld"
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59, 60).Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 = ZfBR 1991, 59, 60).
- BGH, 20.12.2012 - VII ZR 187/11
Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom …
Hat die juristische Person, die Baugeld erhalten hat, mehrere gesetzliche Vertreter, unterliegt grundsätzlich jeder von ihnen der Baugeldverwendungspflicht nach § 1 Abs. 1 GSB und haftet für eine zweckwidrige Verwendung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89, BauR 1991, 96, 98 f. = ZfBR 1991, 59; RGZ 91, 72, 76 f.).
- OLG München, 30.07.2019 - 9 U 1574/17
Haftung eines Geschäftsführers für Baugeldverwendung
Zwar reicht zur schlüssigen Darlegung des Schadensersatzanspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB a.F. regelmäßig der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Baugläubigers befriedigt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.1990 - VI ZR 230/89, NJW-RR 1991, 141 (142)).Dabei ist auf die Person des Handelnden, bei Kapitalgesellschaften wie der Firma B. B. GmbH auf die gem. § 14 StGB verantwortliche Person abzustellen (BGH, Urteil vom 09.10.1990 - VI ZR 230/89, NJW-RR 1991, 141 (142)), wobei bedingter Vorsatz genügt.
- OLG Dresden, 13.09.2001 - 19 U 346/01
Bauforderungssicherungsgesetz: Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.12.1999 - VII ZR 39/99
Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die …
bb) Der Bundesgerichtshof hat allerdings sowohl den "Verkäufer" schlüsselfertiger Häuser als auch den zur schlüsselfertigen Herstellung des Bauwerks verpflichteten Generalübernehmer oder Generalunternehmer als Baugeldempfänger angesehen (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - VI ZR 47/80 = BauR 1982, 193 = ZfBR 1982, 75; Urteil vom 19. November 1985 - VI ZR 148/84 = BauR 1986, 235 = ZfBR 1986, 72; Urteil vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 12/89 = BauR 1990, 244; Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89 = BauR 1991, 96 = ZfBR 1991, 59).Sie bestimmen darüber, wie diese Gelder weiter verwendet werden und haben insoweit die volle Verfügungsgewalt über das Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 230/89 = BauR 1991, 96 = ZfBR 1991, 59).
- LG Magdeburg, 20.10.2015 - 9 O 1085/14
Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Unternehmer eines Teilgewerks als …
Es ist dann Sache des Baugeldempfängers, die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141; OLG Hamburg, BauR 1994, 123; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1363).Für den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 BauFordSiG ist die vorsätzliche Verletzung der Baugeldverwendungspflicht erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141).
Dabei ist auf die Person des Handelnden, bei Kapitalgesellschaften auf die nach § 14 StGB verantwortliche Person abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141), wobei bedingter Vorsatz genügt.
- OLG Hamm, 17.12.2008 - 8 U 40/06
Darlegungslast und Beweislast i.R.e. zweckwidrigen Verwendung von Baugeld; …
Empfänger des Baugeldes ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW-RR 1991, 141 m.w.N.) nicht nur der Bauherr, dem das Darlehen zunächst zufließt, sondern auch der Generalübernehmer, an den Darlehensmittel weitergegeben werden.Dazu genügt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, regelmäßig schon der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740; NJW-RR 1991, 141, 142).
Denn die dargestellten Grundsätze der Beweislastverteilung sind entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung unabhängig von der Führung des Baubuchs (BGH NJW-RR 1991, 141, 142; vgl. auch die Entscheidung BauR 1991, 237, in welcher der BGH die aufgezeigten Grundsätze bekräftigt und - entgegen der Ansicht des Beklagten gerade nicht in Frage stellt.).
- OLG Hamburg, 20.08.1993 - 11 U 82/92
Gerüstbauer: Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek; Anwendbarkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …
Dazu genügte der erbrachte Nachweis, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 1) bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 64.694,54 EUR; bezüglich des Bauvorhabens ...: Forderungshöhe von 53.750,76 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Restforderungen der Klägerin zu 1) in Höhe von unstreitig 20.459,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... und 10.714,00 EUR bezüglich des Bauvorhabens ... befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).Sache des Baugeldempfängers, d.h. der Beklagten als gesetzlichen Vertreterin der ..., wäre es nun gewesen, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).
Sie hat nachgewiesen, dass die ... gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe ihrer Forderung - bezüglich des Bauvorhabens ... 8.768,67 EUR und bezüglich des Bauvorhabens ... 8.226,77 EUR empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die fälligen Forderungen der Klägerin zu 2) in voller Höhe befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141) .
Die Beklagte hat gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB verstoßen, denn die Klägerin zu 3) hat nachgewiesen, dass die ..., gesetzlich vertreten durch die Beklagte, Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung der Klägerin zu 3) - Bauvorhaben : 9.355,06 EUR; Bauvorhaben : 14.079,11 EUR - empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass die begründeten Forderungen der Klägerin zu 3) befriedigt worden wären (vgl. BGH NJW-RR 1991, 141).
- OLG Brandenburg, 18.10.2006 - 13 U 90/06
Haftung des Baugeldempfängers wegen zweckwidriger Baugeldverwendung: …
- OLG Celle, 29.11.2001 - 13 U 165/01
Haftung auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung von …
- OLG Celle, 29.11.2001 - 13 U 138/01
Arrestanspruch; Schadensersatz; Baugeld; Zweckwidrige Verwendung; …
- OLG Hamm, 09.10.2018 - 7 U 103/16
Baugeld; zweckgerechte Verwendung von Baugeld; Baugeldkonto; Vorsatz
- OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14
Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen …
- OLG Bamberg, 10.02.2003 - 4 U 150/02
Schadensersatz wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld; Haftung des …
- OLG Naumburg, 08.02.2000 - 11 U 168/99
Kündigung eines Mietverhältnisses; Vereinbarung einer festen Mietzeit; Einhaltung …
- OLG Hamburg, 09.09.2009 - 11 U 148/08
Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen …
- LG Dresden, 28.01.2004 - 6 O 2080/03
Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung …
- BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90
Anwendung auf Architektenleistungen
- OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03
Öffentlich-rechtliche Baugeldmittelsicherung: Darlegungs- und Beweislast für die …
- OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 10 U 152/10
Sicherung von Bauforderungen: Kontokorrentkredit als Grundlage für Baugeld
- OLG Dresden, 23.02.2006 - 4 U 1017/05
GSB: Wann beginnt die Verjährung?
- LG Landshut, 22.01.2021 - 23 O 2723/15
Schadensersatz wegen zweckwidrig verwendetem Baugeld
- OLG Hamburg, 20.08.1999 - 14 U 205/98
Ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld; Definition eines Schutzgesetzes; …
- OLG Dresden, 01.03.2005 - 5 U 1854/04
Die Baugeldverwendungspflicht in der Unternehmerkette
- OLG Hamburg, 10.05.1996 - 14 U 70/96
Haftet Geschäftsführer der GU-GmbH für zweckwidrige Baugeldverwendung?
- OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
Anforderungen an den Rückgriff auf Baugeld zur Bezahlung von Werklohn für …
- OLG München, 27.04.2022 - 20 U 996/21
Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 1 BauFordSiG
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02
Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung …
- OLG Jena, 18.08.1999 - 7 U 1879/98
Verpflichtung zur Führung eines Baubuches ; Definition des "Baugeldes"; …
- KG, 27.08.2002 - 6 U 159/01
Restwerklohnforderung: Wann ist Baugeld "empfangen"?
- BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95
Vermutung der Baugeldeigenschaft
- BGH, 21.03.1994 - II ZR 260/92
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei zweckwidriger Verwendung von Baugeldern
- OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01
Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung
- OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 U 434/02
Umfang des Schadens wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld
- OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14
Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit Bauvorhaben
- OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
Werkvertrag: Zweckwidrige Verwendung von Baugeld; Nachweispflicht des …
- OLG Dresden, 22.04.2005 - 11 W 104/05
Voraussetzungen der Haftung nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
- OLG Brandenburg, 12.02.2003 - 7 U 129/01
Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verb. mit §§ 1 Abs. 1, 5 …
- OLG Rostock, 21.01.2022 - 5 U 236/20
Baugeldgläubiger muss Empfang, Eigenschaft und Höhe des Baugelds beweisen!
- OLG Dresden, 15.04.1999 - 9 U 3454/97
Schutzwirkung des GSB zu Gunsten von Nachunternehmern
- OLG München, 20.04.2010 - 28 U 5125/09
Verjährungsbeginn: Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen im …
- OLG Hamburg, 24.07.2002 - 4 U 4/01
Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruch auf Grundlage des …
- OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer
- OLG Dresden, 23.02.2005 - 11 W 104/05
- OLG Dresden, 08.12.1999 - 18 U 1117/99
Zulässigkeit anderweitiger Verwendung von Baugeld; Umfang des Entnahmerechts
- LG Itzehoe, 25.08.2006 - 3 O 534/04
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Anspruch wegen Verstoßes eines …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 22 U 129/02
Unterliegt der Baubetreuer der Baugeldverwendungspflicht?
Rechtsprechung
BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89 |
Ferienwohnungen
§ 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, 'benötigt', Art. 14 GG, Dispositionsbefugnis des Eigentümers
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Ferienwohnungen
- openjur.de
Ferienwohnungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fremdnütziger Eigenbedarf; Räumungsklage; Gaststättengewerbe
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigenbedarf - Kündigung - Vermieter - Alternative - Gewerblich
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 09.03.1989 - 2 S 104/88
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Papierfundstellen
- BVerfGE 81, 29
- BVerfGE 90, 29
- NJW 1990, 309
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 219
- WM 1990, 154
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Gerichte überschreiten die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gezogenen Grenzen, wenn sie bei der Anwendung des § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB (sogenannter Eigenbedarf) den Eigentümer auf ein gewerblich genutztes Alternativobjekt verweisen (Bestätigung und Fortführung von BVerfGE 79, 292).Die angegriffene Entscheidung sei mit den vom BVerfG entwickelten Grundsätzen (BVerfGE 79, 292 [305]) nicht zu vereinbaren.
Auch die Fachgerichte haben bei deren Handhabung die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (BVerfGE 68, 361 [372]; 79, 292 [303]).
Das BVerfG hat bereits im Jahre 1985 (BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; bestätigt durch BVerfGE 79, 292 [302]) ausgesprochen, daß der Gesetzgeber das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ohne Verstoß gegen die Eigentumsgewährleistung vom Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564b Abs. 1 BGB) abhängig machen durfte.
Eine so weitgehende Bindung des Eigentümers würde sich unter den gegenwärtigen sozialen Verhältnissen als eine unverhältnismäßige Beschränkung der Eigentümerbefugnisse darstellen (vgl. BVerfGE 79, 292 [304]); unter veränderten Verhältnissen mag dies anders zu beurteilen sein, so daß dem Gesetzgeber - nicht aber den Gerichten - weitergehende Beschränkungen gestattet wären.
Da die Eigentumsverbürgung Elemente der Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält (…BVerfG, a.a.O., sowie bereits BVerfGE 37, 132 [140]), darf die Durchsetzung der Eigennutzungsabsicht jedoch nicht allein mit dem Hinweis verweigert werden, der Eigentümer habe den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt (vgl. BVerfGE 79, 292 [305]).
Das hat das BVerfG mehrfach festgestellt (vgl. BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; 79, 292 [302]) und auch in dem heutigen Beschluß erneut bestätigt.
Eine gerichtliche Bewertung des vom Eigentümer definierten Wohnbedarfs und seiner dahinterstehenden Lebensplanung, die das BVerfG als unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht betrachtet hat (vgl. BVerfGE 79, 292 [304 f.]), wird vermieden.
Einen solchen Verweis auf gleichwertige Alternativobjekte hat das BVerfG erst jüngst für vereinbar mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erklärt (vgl. BVerfGE 79, 292 [307]).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Auch die Fachgerichte haben bei deren Handhabung die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (BVerfGE 68, 361 [372]; 79, 292 [303]).Das BVerfG hat bereits im Jahre 1985 (BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; bestätigt durch BVerfGE 79, 292 [302]) ausgesprochen, daß der Gesetzgeber das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ohne Verstoß gegen die Eigentumsgewährleistung vom Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564b Abs. 1 BGB) abhängig machen durfte.
Das hat das BVerfG mehrfach festgestellt (vgl. BVerfGE 68, 361 [367 ff.]; 79, 292 [302]) und auch in dem heutigen Beschluß erneut bestätigt.
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Dabei hatte er allerdings zu beachten, daß das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum durch Privatnützigkeit sowie die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über seinen Gegenstand gekennzeichnet ist und dem Rechtsinhaber als Grundlage privater Initiative und zugleich im eigenen Interesse von Nutzen sein soll (vgl. BVerfGE 52, 1 [30]).Auch diese Disposition ist durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 52, 1 [30]).
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Die Entscheidung findet im Gegenteil eine Stütze in Art. 14 Abs. 2 GG und entspricht im übrigen der Rechtsprechung des BVerfG, wonach das Interesse des Eigentümers an einer wirtschaftlichen Verwertung des Wohnraums, das im vorliegenden Fall dem Rückgriff auf das Alternativobjekt im Wege steht, weniger schutzwürdig ist als der Eigennutzungswunsch (vgl. BVerfGE 79, 283 [289f.]). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Hatte der Eigentümer sich entschlossen, weitere Immobilien nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, sondern gewerblich zu nutzen und so die finanzielle Grundlage für seine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu schaffen (vgl. BVerfGE 46, 325 [334]), und hält er bei Auftreten des Eigenbedarfs an diesem Entschluß fest, muß der Richter dies akzeptieren. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Nach ständiger Rechtsprechung schreitet das BVerfG erst dann ein, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92f.]). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Zwar hat der Richter bei der Auslegung grundrechtsbeschränkender Gesetze der wertsetzenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Da die Eigentumsverbürgung Elemente der Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält (BVerfG, a.a.O., sowie bereits BVerfGE 37, 132 [140]), darf die Durchsetzung der Eigennutzungsabsicht jedoch nicht allein mit dem Hinweis verweigert werden, der Eigentümer habe den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt (vgl. BVerfGE 79, 292 [305]). - BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Der Selbstnutzungswunsch darf zwar - wie der BGH (BGHZ 103, 91 [100]) in Auslegung einfachen Rechts entschieden hat - auf seine Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit hin untersucht werden.
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Denn eine Gesetzesauslegung, die dem Eigentümer das Kündigungsrecht allein deshalb versagt, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, würde die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Befugnis des Eigentümers missachten, sein Leben unter Nutzung seines Eigentums nach seinen Vorstellungen einzurichten (BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34).(a) Dabei ist auf Seiten des Vermieters stets das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098).
Die grundrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie, die - wie bereits ausgeführt (unter II 1 a) - auch dann eingreift, wenn der Vermieter die Eigenbedarfssituation - etwa durch den Erwerb einer vermieteten Wohnung - willentlich herbeigeführt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34), ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern auch bei der Interessenabwägung nach § 574 BGB zu beachten (vgl. BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098 [zu § 556a BGB aF]).
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
a) Mit den typisierten Regeltatbeständen des § 573 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber für die praktisch bedeutsamsten Fallgruppen selbst geregelt, unter welchen Umständen der Erlangungswunsch des Vermieters Vorrang vor dem Bestandsinteresse des Mieters hat, und hat damit zugleich bestimmt, welches Gewicht den gegenläufigen Belangen jeweils zukommen soll (BVerfGE 81, 29, 32).(a) Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Abgrenzung der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumspositionen von Vermieter und Mieter gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine Inhalts- und Schrankenbestimmung dahin vorgenommen, dass die Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters voraussetzt (vgl. BVerfGE 68, 361, 370 f.; 81, 29, 32 [jeweils zu § 564b BGB aF]).
Dabei hatte er wegen der Sozialbindung des Eigentums von - nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehendem - Wohnraum (Art. 14 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, dass große Teile der Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen auf die Nutzung fremden Wohnraums angewiesen sind, der für sie den räumlichen Mittelpunkt freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit bildet (BVerfGE 68, 361, 370; 81, 29, 32; BVerfG…, Beschluss vom 15. März 1990 - 1 BvR 83/90, juris Rn. 4).
Jeder Umzug ist daher unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt mit Belastungen verbunden, die den engeren persönlichen Lebenskreis betreffen (BVerfGE 81, 29, 32; 68, 361, 370).
Will der Vermieter die Wohnung (aus nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen; vgl. hierzu Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100; BVerfG, WuM 2002, 21) selbst zu Wohnzwecken nutzen oder sie hierfür dem im Gesetz genannten Kreis von Angehörigen zur Verfügung stellen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), reicht bereits ein ernsthafter Nutzungsentschluss für ein vorrangiges Erlangungsinteresse des Vermieters aus (vgl. BVerfGE 81, 29, 32 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289, 293 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachtteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
- BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
(aaa) Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Abgrenzung der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumspositionen von Vermieter und Mieter gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Inhalts- und Schrankenbestimmung dahin vorgenommen, dass die Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters voraussetzt (vgl. BVerfGE 68, 361, 370 f.; 81, 29, 32 [jeweils zu § 564b BGB aF];… Senatsurteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 45/16, aaO Rn. 36).Dabei hatte er wegen der Sozialbindung des Eigentums von - nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehendem - Wohnraum (Art. 14 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, dass große Teile der Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen auf die Nutzung fremden Wohnraums angewiesen sind, der für sie den räumlichen Mittelpunkt freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit bildet (vgl. BVerfGE 68, 361, 370; 81, 29, 32; BVerfG…, Beschluss vom 15. März 1990 - 1 BvR 83/90, juris Rn. 4).
Jeder Umzug ist daher unabhängig von der Lage auf dem Wohnungsmarkt mit Belastungen verbunden, die den engeren persönlichen Lebenskreis betreffen (BVerfGE 81, 29, 32; 68, 361, 370).
(aaa) Will der Vermieter die Wohnung (aus nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen; vgl. hierzu Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100; BVerfG, WuM 2002, 21) selbst zu Wohnzwecken nutzen oder sie hierfür dem im Gesetz genannten Kreis von Angehörigen zur Verfügung stellen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), reicht bereits ein ernsthafter Nutzungsentschluss für ein vorrangiges Erlangungsinteresse des Vermieters aus (vgl. BVerfGE 81, 29, 32 f. [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]).
Das Gesetz gibt dem (…von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragenen [vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 12 mwN;… vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 17]) wirtschaftlichen Verwertungsinteresse des Vermieters deshalb nur dann den Vorrang, wenn diesem bei Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses erhebliche Nachteile entstünden (BVerfGE 81, 29, 33), wobei jedoch nicht gefordert werden darf, dass die dem Vermieter entstehenden Einbußen einen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlusts der Wohnung erwüchsen (BVerfGE 79, 283, 290;… Senatsurteil vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, aaO Rn. 14).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Bedeutung und Tragweite der Grundrechte sind unter anderem dann verkannt, wenn ein Fachgericht einer Norm durch ausweitende Auslegung ihres Anwendungsbereichs einen Inhalt gibt, den auch der Gesetzgeber nicht ohne Grundrechtsverstoß hätte bestimmen dürfen, und die Anwendung der Vorschrift im konkreten Fall auf einer solchen Auslegung beruht (vgl. BVerfGE 81, 29 ; 82, 6 ). - BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche …
Denn eine Gesetzesauslegung, die dem Eigentümer das Kündigungsrecht allein deshalb versagt, weil er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt hat, würde die durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Befugnis des Eigentümers missachten, sein Leben unter Nutzung seines Eigentums nach seinen Vorstellungen einzurichten (BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34).Angesichts der von den Gerichten grundsätzlich zu achtenden Lebensplanung des Vermieters hat es eine Verletzung der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG angenommen, wenn ein Gericht den Vermieter auf die Eigennutzung einer Ferienwohnung verweist und ihm damit eine qualitativ andersgeartete Nutzung vorschreiben will, obwohl dieser die Ferienwohnung weiterhin gewerblich nutzen will (BVerfGE 81, 29, 34).
bb) Auf Seiten des Vermieters ist stets das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum betroffen, das in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet ist und auch die Befugnis umfasst, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen (BVerfGE 81, 29, 32 f.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098).
Die grundrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie, die - wie bereits ausgeführt (unter II 1 a) - auch dann eingreift, wenn der Vermieter die Eigenbedarfssituation, etwa durch den Erwerb einer vermieteten Wohnung, willentlich herbeigeführt hat (vgl. BVerfGE 79, 292, 305; 81, 29, 34), und die es - wie ebenfalls oben ausgeführt (unter II 1 b) - den Gerichten verbietet, dem Vermieter entgegen seinen auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen basierenden Vorstellungen auf die (Mit-)Nutzung anderer Räume zu verweisen, ist nicht nur bei der Auslegung und Anwendung des Kündigungstatbestands des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern auch bei der Interessenabwägung nach § 574 BGB zu beachten (…vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 56; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098 [zu § 556a BGB aF]).
- BVerfG, 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14
Strenge Regeln für Schockwerbung durch Rechtsanwälte
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Überprüfung daher auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 81, 29 ; 82, 6 ; 115, 320 ). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Zulassung der Revision; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB = § 564b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F.) ist der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf sein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentum grundsätzlich zu achten und einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (BVerfGE 79, 292, 304 f; 81, 29, 32 ff). - BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03
Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch …
Zu Recht hat das Berufungsgericht das Vorliegen von Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) auf seiten der Klägerin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1989, NJW 1990, 309 ff.) bejaht. - BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter …
Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; 89, 1 ).Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 52, 1 m.w.N.; 81, 29 ).
Mit der Vermietung begibt sich der Eigentümer nicht endgültig dieser Befugnis (vgl. BVerfGE 81, 29 ).
a) Das Landgericht hat zwar - anders als das Amtsgericht - zutreffend erkannt, daß der Beschwerdeführer vernünftige und nachvollziehbare Gründe für seinen Eigenbedarfswunsch (vgl. dazu BVerfGE 81, 29 ) angeführt hat.
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
- AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
- BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine …
- AG Neustadt/Aisch, 25.08.2016 - 1 C 321/15
Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Nutzung als Ferienwohnung
- BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz …
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der …
- AG Stuttgart, 19.03.2021 - 35 C 2527/20
Wohnraummietverhältnis: Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters
- BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung eines Offshore-Windparks gem …
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Verhängung von Ungehorsamsarrest gegen einen Jugendlichen wegen Nichtbefolgung …
- BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 2335/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine zivilrechtliche Streitigkeit um …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.12.2016 - 23 C 258/15
Für sporadische berufliche Wohnnutzung muss Mieter nicht weichen!
- AG Hamburg-Blankenese, 16.05.2018 - 531 C 87/17
Wohnraummietvertrag: Begründungserfordernis bei einer Verwertungskündigung zum …
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen …
- BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00
Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare gerichtliche Abweisung …
- AG Stuttgart, 18.09.2020 - 36 C 495/20
Kündigung einer Wohnung zwecks Unterbringung einer Pflegeperson
- LG Heilbronn, 07.04.2022 - 3 S 22/21
Mieter nicht räumungsfähig: Fortsetzung des Mietverhältnisses
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
Rechtliches Gehör für den Mieter bei Einwand gegen Eigenbedarfskündigung
- LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91
Rechtmäßigkeit einer Räumungsverfügung; Nachträgliches Entfallen des …
- LG Stralsund, 27.04.2005 - 1 S 447/04
Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Einfamilienhauses; Differenzierung …
Rechtsprechung
BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de
BGB § 242, § 675
Ersteigerung einer Eigentumswohnung durch den Treuhänder - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Treuhänder - Zwangsversteigerung - Eigentumswohnung - Verkehrswert - Preisminderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Hat der Treuhänder auch nach Vertragsbeendigung Pflichten gegenüber seinem Vertragspartner? (IBR 1990, 41)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 141
- ZIP 1989, 1579
- MDR 1990, 434
- Rpfleger 1990, 84
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.05.1952 - II ZR 253/51
Kauf von Stammholz aus rechtsrheinischen Waldungen - Anspruch auf Ersatzleistung …
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Dazu zählt insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 = DB 1952, 553; BGHZ 61, 176, 179; RGZ 161, 330, 338;… Staudinger/Schmidt BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 779 ff.;… MünchKomm/Roth BGB 2. Aufl. § 242 Rdn. 160 ff.;… RGRK-Alff BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 50;… Strätz, Festschrift für Bosch 1976, 999 ff.). - BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86
Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter …
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Angesichts des Normzwecks der Vorschrift (vgl. dazu BGHZ 99, 110, 113 f.) scheidet eine entsprechende Anwendung auf den vorliegenden Fall aus. - BGH, 25.06.1973 - II ZR 26/72
Scheckauskunft
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Dazu zählt insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 = DB 1952, 553; BGHZ 61, 176, 179; RGZ 161, 330, 338;… Staudinger/Schmidt BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 779 ff.;… MünchKomm/Roth BGB 2. Aufl. § 242 Rdn. 160 ff.;… RGRK-Alff BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 50;… Strätz, Festschrift für Bosch 1976, 999 ff.). - RG, 05.10.1939 - V 87/39
1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und …
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Dazu zählt insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 = DB 1952, 553; BGHZ 61, 176, 179; RGZ 161, 330, 338;… Staudinger/Schmidt BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 779 ff.;… MünchKomm/Roth BGB 2. Aufl. § 242 Rdn. 160 ff.;… RGRK-Alff BGB 12. Aufl. § 242 Rdn. 50;… Strätz, Festschrift für Bosch 1976, 999 ff.).
- OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 12 U 216/22
Insolvenzverwalter erhält Einsicht in Handakten der für Wirecard tätigen …
Auch nach der eigentlichen Vertragsabwicklung können im Rahmen des Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse "nachvertragliche" Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen, damit dem Vertragspartner nicht unverhältnismäßige, mit der vorhergegangenen Vertragserfüllung zusammenhängende Schäden entstehen (BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89, WM 1989, 1940).Auch nach der eigentlichen Vertragsabwicklung können im Rahmen des Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewisse "nachvertragliche" Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen, damit dem Vertragspartner nicht unverhältnismäßige, mit der vorhergegangenen Vertragserfüllung zusammenhängende Schäden entstehen (BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89, WM 1989, 1940).
- LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21
Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren
Auch nach der eigentlichen Vertragsabwicklung können im Rahmen des Zumutbaren unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben "nachvertragliche" Handlungs- oder Unterlassungspflichten bestehen, damit dem Vertragspartner nicht unverhältnismäßige, mit der vorhergegangenen Vertragserfüllung zusammenhängende Schäden entstehen (OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2019 - 12 U 19/19, vorgelegt als Anl. K 58, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - XI ZR 8/89). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 277/01
"SB-Beschriftung"; Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Beseitigung …
Zwar können im Einzelfall auch nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses noch "nachvertragliche" Handlungs- und Unterlassungspflichten bestehen, insbesondere können die Vertragspartner verpflichtet sein, die dem anderen durch den Vertrag gewährten Vorteile nicht wieder zu entziehen oder wesentlich zu schmälern und alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1989 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141 f., m.w.N.).
- BGH, 05.09.2017 - X ZR 119/16
Übertragung von Wertpapieren auf Grundlage eines "Vertrags zugunsten Dritter für …
Nach Erfüllung eines Anspruchs, der auf die Abtretung eines anderen Anspruchs gerichtet ist, kommt allerdings ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 BGB in Frage, wenn der Zedent dem Zessionar die mit der Abtretung verbundenen Vorteile entzieht oder wesentlich schmälert und damit die Pflicht verletzt, den Vertragszweck nicht nachträglich zu gefährden oder zu vereiteln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141 unter I 2 b mwN). - OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 122/04
(Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten; Haftung der …
Zu den letztgenannten Nebenpflichten zählt die Leistungstreuepflicht, die die Vertragspartner dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck oder den Leistungserfolg beeinträchtigen oder gefährden könnte (st. Rspr. BGH, Urt. v. 24.10.1999 - XI ZR 8/89, NJW-RR 1990, 141;… Urt. v. 28.4.1982 - IVa ZR 8/81, NJW 1983, 998;… Urt. v. 19.10.1977 - VIII ZR 42/76, NJW 1978, 422;… Medicus, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 15. Aufl., Rdnr. 5;… Larenz, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 13. Aufl., S. 9 ff.). - LAG Düsseldorf, 30.01.2014 - 11 Sa 533/13
Offene und verdeckte Teilklage
Auch die Zurückweisung einer Klage als unschlüssig steht einer neuen schlüssig vorgetragenen Klage entgegen (vgl. BGH vom 22.11.1988 - VI ZR 341/87 in NJW 1989, 393; LG Stendal vom 14.01.2004 - 23 O 134/03 in MDR 2004, 1140; OLG Hamm vom 17.08.1998 - 31 U 39/98 in OLGR Hamm 1999, 107; LG Köln vom 26.10.1989 - 1 S 213/98 in WuM 1990, 38; LAG Saarland vom 09.12.1987 - 1 Sa 135/87). - OLG Düsseldorf, 28.04.2009 - 24 U 9/09
Erstattungspflicht des Mieters hinsichtlich außergerichtlicher Kosten des …
Zu ihnen zählen insbesondere das Verbot, dem Gläubiger die durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder zu entziehen oder diese wesentlich zu schmälern, und die Pflicht, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. BGH NJW-RR 1990, 141 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 4 U 123/02
Freistellungsanspruch des Auftraggebers einer Werkleistung von …
Es kann sich ferner die Pflicht ergeben, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 1990, 141, 142; BGH NJW 1983, 998; BGH NJW 1978, 260;… Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 242 Rdn. 27 und § 276 Rdn. 121, jew. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 11.10.2017 - 7 U 237/14
Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Entwendung von …
Es kann sich ferner die Pflicht ergeben, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89 -, Rn. 15 juris). - OLG Karlsruhe, 02.04.2004 - 1 U 188/03
Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung eines Arztvertrages; Verzug mit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 21.07.2009 - 21 U 199/07
Voraussetzungen der Auswechslung eines Vertragspartners
- BGH, 03.12.1992 - IX ZR 71/92
Voraussetzungen für Annahme einer Revision vor dem BGH - Verpflichtung des …