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   BayObLG, 16.08.1990 - BReg. 2 Z 88/90   

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https://dejure.org/1990,5863
BayObLG, 16.08.1990 - BReg. 2 Z 88/90 (https://dejure.org/1990,5863)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.1990 - BReg. 2 Z 88/90 (https://dejure.org/1990,5863)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 1990 - BReg. 2 Z 88/90 (https://dejure.org/1990,5863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 45 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1432
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 09.08.2013 - 13 U 92/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Als seine Vertreter gelten allerdings nicht die Hilfspersonen eines Rechtsanwalts; deren Verschulden wird dem Kläger nicht zugerechnet (BayObLG NJW-RR 1990, 1432; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 13, 23 unter "Angestellte").

    Deshalb muss er auch in jedem einzelnen Fall selbst die mündliche oder - besser - schriftliche Weisung erteilen, dass eine Rechtsmittelfrist im Kalender einzutragen ist (BGH NJW 1980, 1846; BayObLG, NJW-RR 1990, 1432; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rn. 23 unter "Fristenbehandlung").

  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Denn ein Rechtsanwalt darf, ohne daß ihm Organisationsverschulden zur Last fällt, nicht -- über die bloße Berechnung und Notierung von Fristen und die Überwachung so notierter Fristen hinaus -- seinem Büropersonal völlig selbständig die Prüfung überlassen, ob durch ein Schriftstück eine Frist in Lauf gesetzt wird; er darf insbesondere nicht darauf verzichten, sich die auf Anordnung eines Gerichts förmlich zugestellte Post selbst vorlegen zu lassen und durchzusehen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 16. August 1990 BReg 2 Z 88/90, Monatsschrift für Deutsches Recht 1990, 1125; Beschlüsse des BGH vom 2. Juli 1980 IV b ZB 516/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2261, sowie vom 21. Februar 1974 II ZB 13/73, NJW 1974, 861, und vom 11. März 1980 X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).
  • BayObLG, 21.01.1999 - 2Z BR 173/98

    Fortführung eines Verfahrens durch einen abberufenen Verwalter

    Eine Fristversäumung, die in dem Verschulden von Hilfspersonen des Verfahrensbevollmächtigten ihren Grund hat, ist als unverschuldet anzusehen (BayObLG NJW-RR 1990, 1432 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 61/04

    Keine Widereinsetzung bei formwidriger Beschwerde trotz fehlender

    Im Rahmen des übernommenen Mandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Verfahrensfristen zu kennen, zu überwachen und einzuhalten (siehe BayObLG NJW-RR 1990, 1432; auch Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 280 Rn. 78 und 81).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 371/97

    Zumutbare Maßnahmen zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes bei

    Eine Versäumung der Frist, die in dem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten ihren Grund hat, ist nicht unverschuldet (§ 22 Abs. 2 Satz 2 FGG ; BayObLG NJW-RR 1990, 1432 m. w. N.).
  • KG, 20.09.1993 - 24 W 2670/93
    In Wohnungseigentumssachen muß ein Rechtsanwalt die Rechtsmittelfristen mit der gleichen Sorgfalt wie die Rechtsmittelfristen im Zivilprozeß überwachen (BayObLG NJW-RR 1987, 1424, 1425 = WE 1988, 63; NJW-RR 1990, 1432 = WE 1991, 362).
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