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   OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88   

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OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88 (https://dejure.org/1989,1886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1989 - 18 U 186/88 (https://dejure.org/1989,1886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 18 U 186/88 (https://dejure.org/1989,1886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des Äquivalenzverhältnisses; Qualifizierung eines Repräsentantenvertrages als Handelsvertretervertrag; Zahlungsverpflichtung als Hauptleistungspflicht im Handelsvertretervertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Partnerschaftsvermittlung - Vermittlervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Partnerschaftsvermittlung 4 -, Heiratsvermittlung, Vertragsabschlussgebühr, Einstandszahlung, Eintrittsgebühr, unangemessene Risikoverteilung durch Abwälzung von Verhaltekosten des U, Schulungskosten, Seminarkosten, Ausbildungskosten, Seminare, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 567
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 09.12.1988 - 7 U 90/88

    - Partnerschaftsvermittlung 3 -, Heiratsvermittlung, Eintrittsgebühr,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Der Senat teilt die Entscheidung des hiesigen 7. Zivilsenats im Urteil vom 09.12.1988 - 7 U 90/88 - und gibt die in seinem Beschluß vom 27.10.1988 - 18 W 25/88 - vertretene Rechtsauffassung auf.

    Weisen die im Vertrag verwendeten Begriffe und die angegebenen gesetzlichen Normen ebenso eindeutig auf einen Handelsvertretervertrag hin, wie die Regelungen der für einen Handelsvertretervertrag typischen Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien, so vermögen die dagegen gerichteten Argumente der Beklagten, der Vertrag sei dem Franchise-Vertrag angenähert, aus den vom hiesigen 7. Zivilsenat im Urteil vom 09.12.1988 - 7 U 90/88 - dargelegten Gründen nicht zu greifen.

    Hinsichtlich der anzuwendenden Maßstäbe ist auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1987 - 18 U 10/87 -, die bereits zitierte Entscheidung des hiesigen 7. Zivilsenats vom 9. Dezember 1988 - 7 U 90/88 - sowie auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 87, 548) zu verweisen.

    Dazu hat bereits der 7. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1988 - 7 U 90/88 - ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 18 U 10/87

    Einstandszahlung, Zahlung einer Vertragssumme, Anfechtung eines HVV wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Mit der hier vertretenen Meinung knüpft der Senat an seine Rechtsprechung im Urteil vom 10. Dezember 1987 - 18 U 10/87 - an.

    Hinsichtlich der anzuwendenden Maßstäbe ist auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1987 - 18 U 10/87 -, die bereits zitierte Entscheidung des hiesigen 7. Zivilsenats vom 9. Dezember 1988 - 7 U 90/88 - sowie auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 87, 548) zu verweisen.

  • OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 21 U 5/86

    - Werbung an Toilettentüren -, Einstandsvereinbarung, Beiteiligung des HV an den

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Eines Rückgriffs auf die vom Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1987, 548) bedarf es nicht.

    Hinsichtlich der anzuwendenden Maßstäbe ist auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1987 - 18 U 10/87 -, die bereits zitierte Entscheidung des hiesigen 7. Zivilsenats vom 9. Dezember 1988 - 7 U 90/88 - sowie auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 87, 548) zu verweisen.

  • OLG Hamm, 11.10.1988 - 7 U 59/88

    Franchise-Vertrag; Selbständigkeit der Vertreibsstellen; Unabhängigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Zu dieser Frage hat der Senat bereits in dem genannten Urteil vom 11. Oktober 1988 (7 U 59/88) Stellung genommen.
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Das setzt aber voraus, daß diese Rücksichtnahme den besonderen Bedürfnissen und Interessen der Vertragspartner entspricht (BGH NJW 1985, 2693, 2695).
  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 99/58

    - Torpedo-Werke -, Fahrräder und Mopeds, AA des HV, Einstellung der Herstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Eine andere Beurteilung ist hier auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1985, 58 ff. BB 68, 927, VersR 59, 692 ff.) unter dem Stichwort eines "Kaufs" einer Bezirksvertretung bei Abschluß eines Bezirksvertretervertrages angezeigt.
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (NJW 84, 171, 172) bezieht sich auf einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Der Senat sieht sich nicht zuletzt bestätigt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.10.1981 (NJW 1982, 181, 182).
  • BGH, 10.06.1968 - VII ZR 48/66

    Zustandekommen eines Vertrages über eine Vertretertätigkeit durch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Eine andere Beurteilung ist hier auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1985, 58 ff. BB 68, 927, VersR 59, 692 ff.) unter dem Stichwort eines "Kaufs" einer Bezirksvertretung bei Abschluß eines Bezirksvertretervertrages angezeigt.
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88
    Die weiterhin von der Beklagten genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1828, 1829) bezieht sich auf die Inhaltskontrolle einer pauschalen Berechnung von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten durch ein städtisches Versorgungsunternehmen mit Monopolstellung.
  • EuGH, 10.12.1985 - 31/85

    ETA / DK Investment

  • OLG Hamm, 27.10.1988 - 18 W 25/88

    - Partnerschaftsvermittlung 2 -, Einstandszahlung, Vertragsabschlussgebühr,

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 567, 569 f.).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen im Sinne des § 86a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, aaO; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 567, 569 f.).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Werkvertrag: Unangemessene Benachteiligung

    Eine kontrollfreie Preisabrede bzw. Bestimmung über die (Gegen-)Leistung läge nur vor, wenn die Klausel die essentialia negotii beträfe (BGH NJW 1987, 1931, 1935 unter I.; BGH NJW 2001, 1132f; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 567, 569; Vogel in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil C, Syst V Rn. 30; Ganten, in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, Einleitung II Rn. 3 Rn. 37).

    (1) Zum einen schließt eine Verkehrssitte, auch wenn sie festgestellt werden kann, die Unangemessenheit nicht aus, weil eine Verkehrssitte auch missbräuchlich sein kann (Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rn. 13; OLG Hamm NJW-RR 1990, 567, 570).

    Der Vortrag der Beklagten, eine solche Klausel werde von der zuständigen Handwerkskammer empfohlen, ist daher unerheblich, und zwar auch dann, wenn tatsächlich infolgedessen zahlreiche Handwerksbetriebe diese Klausel verwenden würden, denn dies besagte nur etwas für die Verkehrssitte auf Seiten der Handwerksbetriebe (Verwenderseite), nicht aber für die Seite der Verbraucher (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 567, 570; Quack ZfBR 2005, 731, 732).

  • LG Köln, 18.08.2010 - 26 O 260/08

    Zustellung von Postsendungen bzw. Express-Sendungen an die Nachbarn und sonstige

    Zwar kann eine AGB-Klausel unangemessen sein, wenn die den Klauselinhalt gestattende Verkehrssitte missbräuchlich ist (BGH 05.06.1984, Az. X ZR 75/83, BGHZ 91, S. 316, 319; 17.01.1989, Az. XI ZR 54/88, BGHZ 106, S. 259, 267; OLG Hamm 08.06.1989, Az. 18 U 186/88, NJW-RR 1990, S. 567, 570).
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hält die zivilrechtliche Literatur (vgl. insbesondere Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, a. a. O., Anhang §§ 9 -- 11 Rdn. 417; Küstner/Manteufel: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 2. Auflage, 1992, Rdn. 328; Palandt/Heinrichs, §§ 9 AGBG Rdn. 93) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Hamm vom 8.6. 1989 -- 18 U 186/88 --, NJW-RR 1990, 567 (570); LG Mönchengladbach vom 20.2.1991 -- 3 O 554/90 --, NJW-RR 1991, 1207 (1208)) sowie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.5. 1998 -- 10 Sa 1465/97 --) solche formularmäßigen Festlegungen von Gebühren (wie einer Vertragsanschluss-, Vertretungs- oder Agenturübernahmegebühr) oder ähnliche Leistungen des Handelsvertreters an den Verwender solcher einheitsvertraglichen Regelungen dann für unwirksam, wenn er keine für den Versicherungsvertretervertrag typischerweise und ins Gewicht fallende Gegenleistung des Verwenders der vorformulierten Vertragsbedingungen gegenübersteht.
  • LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15

    Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen i.S. des § 86 a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5; OLG Hamm , NJW-RR 1990, 567 [569 f.]).
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hält die zivilrechtliche Literatur (vgl. insbesondere Schmidt in: Ulmer/Brandner /Hensen, a. a. O., Anhang §§ 9 -- 11 Rdn. 417; Küstner/Manteufel: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 2. Auflage, 1992, Rdn. 328; Palandt/Heinrichs, §§ 9 AGBG Rdn. 93) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Hamm vom 8.6. 1989 -- 18 U 186/88 --, NJW-RR 1990, 567 (570); LG Mönchengladbach vom 20.2.1991 -- 3 O 554/90 --, NJW-RR 1991, 1207 (1208)) sowie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 15.5. 1998 -- 10 Sa 1465/97 --) solche formularmäßigen Festlegungen von Gebühren (wie einer Vertragsanschluss-, Vertretungs- oder Agenturübernahmegebühr) oder ähnliche Leistungen des Handelsvertreters an den Verwender solcher einheitsvertraglichen Regelungen dann für unwirksam, wenn er keine für den Versicherungsvertretervertrag typischerweise und ins Gewicht fallende Gegenleistung des Verwenders der vorformulierten Vertragsbedingungen gegenübersteht.
  • LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97

    Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ;

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  • LG Hamburg, 20.07.2017 - 413 HKO 14/17

    Handelsvertretervertrag des Tankstellenbetreibers mit der Mineralölgesellschaft:

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen i. S. des § 86 a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5; OLG Hamm , NJW-RR 1990, 567 [569 f.]).
  • LG Hamburg, 05.09.2019 - 413 HKO 18/19

    Überlassung von erforderlichen Unterlagen an einen Handelsvertreter

    Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen i. S. des § 86a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5; OLG Hamm , NJW-RR 1990, 567 [569 f.]).
  • LG Hamburg, 05.06.2015 - 418 HKO 152/14

    Rückzahlungsklage eines als Handelsvertreter agierenden Tankstellenpächters gegen

  • LG Hamburg, 16.01.2015 - 418 HKO 30/14

    Handelsvertreter: Unentgeltliche Überlassung erforderlicher Unterlagen

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