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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88   

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BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 1 BvR 1011/88 (https://dejure.org/1989,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Rechtliches Gehörs und Information des Bevollmächtigten einer Prozesspartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von mehreren Prozeßbevollmächtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörung - Form - Risiko - Mehrere Anwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 123
  • NJW 1990, 1104
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • DVBl 1990, 220
  • Rpfleger 1990, 155
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Das Risiko, daß dieser die Äußerungsmöglichkeit nicht in der sachlich gebotenen Weise für seine Partei nutzt, darf der Gesetzgeber - jedenfalls grundsätzlich - der Partei auferlegen; es fällt, da diese ihren Verfahrensbevollmächtigten frei wählen darf, in ihren Verantwortungsbereich (vgl. auch BVerfGE 67, 208 >212<).

    Sind mehrere Prozeßbevollmächtigte bestellt, so genügt die Zustellung an einen von ihnen (vgl. etwa BVerwG, NJW 1975, S. 1795 >1796< m.w.N. und - im besonderen für das Kostenfestsetzungsverfahren OLG Hamm, Rpfleger 1978, S. 421; vgl. auch BVerfGE 67, 208 >211 f.<).

    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).

    Er ist dabei grundsätzlich weder gehindert, die Zustellung an Bevollmächtigte vorzuschreiben, noch bei mehreren Bevollmächtigten die Zustellung an einen von ihnen ausreichen zu lassen (vgl. auch BVerfGE 67, 208 >211<).

  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO muß rechtliches Gehör gewährt werden (BVerfGE 19, 148 >149<); die Partei braucht aber nicht persönlich angehört zu werden, sondern es reicht die Unterrichtung des Verfahrensbevollmächtigten aus.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die herrschende Rechtsauffassung sieht jedoch den Haftpflichtversicherer - letztlich aufgrund Gesetzes - als befugt an, nicht nur seinen Versicherungsnehmer, sondern auch die mitversicherten Personen bei der Schadensregulierung nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 AKB zu vertreten und im Haftpflichtprozeß für ihn Prozeßvollmacht zu erteilen (vgl. BGHZ 28, 244 >248 ff.<; 101, 276 >284 f.<; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 13. Aufl., 1986, § 7 AKB Rdnr. 195; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Auch zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das einfache Recht und seine Anwendung im Einzelfall von Verfassungs wegen ein Ausmaß an Gehör eröffnen müssen, das sachangemessen ist, um dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 60, 305 >310<; 67, 208 >211<; 74, 220 >224<).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die Zurechnung des Verhaltens des Verfahrensbevollmächtigten, die einfachrechtlich auf dem Rechtsgedanken der Stellvertretung beruht (vgl. BVerfGE 60, 253 >302<) und in § 85 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung; sie belastet andererseits die Partei in dem genannten Bereich nicht unzumutbar (vgl. BVerfGE 35, 41 >46 f<; 60, 253 >288, 302<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Die Zurechnung des Verhaltens des Verfahrensbevollmächtigten, die einfachrechtlich auf dem Rechtsgedanken der Stellvertretung beruht (vgl. BVerfGE 60, 253 >302<) und in § 85 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, dient der Rechtssicherheit und der Verfahrensvereinfachung; sie belastet andererseits die Partei in dem genannten Bereich nicht unzumutbar (vgl. BVerfGE 35, 41 >46 f<; 60, 253 >288, 302<).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 >274<; 40, 272 >274 f.<; 77, 275 >284<).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten findet mit der Ausgestaltung der Einschränkungen des Akteneinsichtsrechts im SGG im Widerstreit mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zur Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (vgl BVerfGE 81, 123, 129) einen verhältnismäßigen Ausgleich iS einer gerechtfertigten Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch sachliche Gründe (vgl BVerfGE 101, 106, 129 = Juris RdNr 91; allgemein zur Einschränkbarkeit des Gehörs vgl BVerfGE 81, 123, 129; BVerwG Beschluss vom 21.1.2014 - 6 B 43/13 - NVwZ 2014, 790, 792 f) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Dies ließe unberücksichtigt, dass er ihre Zulassung an umfangreiche flankierende Schutzmechanismen gekoppelt hat, die die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Strafprozess sicherstellen sollen (vgl. auch BVerfGE 81, 123 ; 83, 24 ; 118, 212 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    103 Abs. 1 GG steht daher in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,673
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 (https://dejure.org/1989,673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft, Wahrung des Interessen des Beklagten (Sicherheit für Prozeßkosten)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines ursprünglichen Inhabers einer sicherungshalber abgetretenen Forderung auf Erfüllung dieser Forderung in gewillkürter Prozessstandschaft - Fortdauer der Prozessführungsbefugnis bei Vermögensverfall - Abdeckung des Prozesskostenrisikos durch Bankbürgschaften - ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 51 Abs. 1
    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1117
  • NJW-RR 1990, 574 (Ls.)
  • ZIP 1990, 330
  • MDR 1990, 709
  • WM 1990, 655
  • DB 1990, 1324
  • BauR 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Die Ermächtigung ist auch nicht nachträglich sittenwidrig geworden; es kommt insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer Erteilung an (Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933 m.N.).

    Auch angesichts dessen sind an die Fortdauer des Eigeninteresses des ursprünglichen Gläubigers der eingeklagten Forderung an deren Geltendmachung keine zu strengen Anforderungen zu stellen (vgl. etwa Senatsurteil NJW 1989, 1932, 1933).

    Auch hier (vgl. etwa Senatsurteil BGH NJW 1989, 1932, 1934) ist nicht zu verkennen, daß die Klägerin der ursprüngliche Vertragspartner des Beklagten war.

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Schutzwürdig ist dieses Interesse der Klägerin allerdings nur dann, wenn der Beklagte durch die gewählte Art der Prozeßführung nicht unbillig benachteiligt wird (BGHZ 96, 151, 155 f).

    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.

    Die Annahme eines solchen Mißbrauchs drängte sich im Falle BGHZ 96, 151 schon aus der zeitlichen Abfolge der maßgebenden Umstände auf, insbesondere der Ablehnung der Konkurseröffnung über das Vermögen der späteren Klägerin, dann erst Offenlegung der Abtretung, Eingeständnis der Überschuldung der späteren Klägerin, schließlich Klageerhebung durch sie und ihre Ermächtigung durch die Zessionarin.

  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 150/88

    Formularmäßige Einschränkung der Abtretung einer Werklohnforderung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Fortdauer seiner Prozeßführungsbefugnis, wenn der Zessionar für den Fall des Unterliegens dem Gegner Bankbürgschaften anbietet, die dessen volles Prozeßkostenrisiko abdecken (Fortführung von Senatsurteilen BGHZ 96, 151; NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).

    Diese Grundsätze beruhen auf der Überlegung, daß ein erkennbarer Mißbrauch der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht hingenommen werden kann (a.a.O. S. 156; vgl. auch Senatsurteil BauR 1989, 610, 611 = ZfBR 1989, 199, 200).

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht aufgrund einer ihm von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozeß verfolgen, sofern er hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozeßstandschaft; vgl. BGHZ 100, 217, 218 m.N.; zuletzt Senatsurteil NJW 1989, 1932 und vom 11. Mai 1989 - VII ZR 150/88 = BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Dieses Interesse ist ferner anzuerkennen, wenn der Zedent abgetretene Gewährleistungsansprüche geltend macht, weil im Falle der Nichtdurchsetzbarkeit der abgetretenen Rechte seine subsidiäre Eigenhaftung wieder auflebt (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76].
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Der Beklagte hat sich hierzu nicht abschließend geäußert (zur Beachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren vgl. BGHZ 85, 288, 290).
  • BGH, 03.11.1978 - I ZR 150/76

    Prozessführungsbefugnis bei Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Das schutzwürdige Eigeninteresse ist beispielsweise angenommen worden, wenn der Verkäufer einer abgetretenen Forderung diese wegen der ihn treffenden Gewährleistung aus § 437 BGB einklagt (BGH NJW 1979, 924, 925).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89
    Auch dem Senatsurteil BGHZ 96, 151 (vgl. dazu Boecken/Krause NJW 1987, 420 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; Bülow WuB VII A § 51 Abs. 1 ZPO 1, 86; Crezelius EWiR 1986, 203; Olzen JR 1986, 289; K. Schmidt JuS 1986, 318), auf das sich das Berufungsurteil zu Unrecht beruft, ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Ein solches Interesse des Zedenten ist anzuerkennen, wenn eine Sicherungsabtretung - wie im Streitfall - zur Rückführung eines Darlehens bestimmt ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117; vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen im Prozess geltend machen, wenn ihm der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, er an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, juris, Rn. 21; Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 343/89, juris, Rn. 14; Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89, juris, Rn. 8; Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, juris, Rn. 8).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Dagegen stößt die auf dieser Grundlage angestellte Erwägung, die Annahme einer Prozessstandschaft führe zu einer unbilligen Benachteiligung des Klägers, auf durchgreifende Bedenken, weil nicht ersichtlich ist, dass der Kläger Nachteile erlitte, die über die "Verschiebung der Parteirollen" hinausgehen, wie dies etwa bei Vorschieben eines mittellosen Gegners der Fall ist, der im Unterliegensfalle zur Kostenerstattung nicht in der Lage wäre (vgl. Senat, Urt. v. 2. Oktober 1987, V ZR 182/86, NJW-RR 1988, 126, 127; ebenso BGHZ 96, 151, 153 ff.; BGH, Urt. v. 22. Dezember 1988, VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932, 1933; Urt. v. 21. Dezember 1989, VII ZR 49/89, NJW 1990, 1117).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auch insofern konnten Bedenken gegen die gewillkürte Prozeßstandschaft nicht erhoben werden (vgl. a. Senatsurteile BGH NJW 1989, 1932; BauR 1989, 610 = ZfBR 1989, 199 und vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Im vorliegenden Fall kann sich die Prozeßstandschaft des verstorbenen ursprünglichen Klägers nur aus einer Ermächtigung der Klägerinnen zu 1) und 2) als Inhaberinnen der abgetretenen Ansprüche ergeben haben sowie aus seinem schutzwürdigen Eigeninteresse als Zedent, die Ansprüche in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen (zu diesen Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - LM § 51 ZPO Nr. 21 unter 1.).
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Laufende Geschäfte in diesem Sinne sind solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrend nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGHZ 92, 164, 173 f., BGH, Urt. v. 22.6.1989 - III ZR 100/87, WM 1990, 407 , u. v. 6.12.1990 - VII ZR 98/89, NJW-RR 1990, 574 ).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Danach setzt eine gewillkürte Prozeßstandschaft voraus, daß der Prozeßführende ermächtigt ist, einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzuklagen, und daß er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozeßführung hat (std. Rspr.; Senat, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 = NJW 1990, 1117 [BGH 21.12.1989 - VII ZR 49/89] = BauR 1990, 252 [BGH 21.12.1989 - VII ZR 49/89] = ZfBR 1990, 135, 136 m.Nachw.).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Für einen solchen Fall ist anerkannt, daß der Zedent ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 49/89 - NJW 1990, 1117).
  • OLG Naumburg, 23.05.2001 - 12 U 29/01

    Gewillkürte Prozessstandschaft nach Forderungsabtretung: eigenes schutzwürdiges

    Insbesondere kann nicht angenommen werden, dass die im Juni 1997 in den Abtretungsbedingungen erteilte Ermächtigung seinerzeit mit dem Bewusstsein oder gar mit dem Ziel der "Risikoverlagerung" zu Lasten eines Dritten erteilt worden ist (BGH NJW 1990, 1117).

    Dabei handelte es sich um eine globale Sicherungsabtretung, für die anerkannt ist, dass der Zedent ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, die abgetretene Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH NJW 1990, 1117, NJW 1995, 3186).

    Unter diesen Umständen liegt ein Missbrauch der Prozessstandschaft nicht vor (BGH NJW 1990, 1117; BGH NJW 1995, 3187).

  • OLG Naumburg, 23.05.2000 - 112 U 29/01

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Restwerklohn; Befugnis zur

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  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

  • OLG Nürnberg, 18.03.2009 - 6 U 2259/08

    Verfahrensrecht - Zur Prozessstandschaft eines Insolvenzverwalters

  • LG Aachen, 19.05.1992 - 41 O 30/92
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 5 U 121/07

    Rückabwicklung der Leistung eines Dritten; Voraussetzungen der gewillkürten

  • OLG Stuttgart, 19.09.2007 - 3 U 273/06

    Gewillkürte Prozessstandschaft: schutzwürdiges Eigeninteresse des

  • BGH, 24.03.1993 - IV ZR 36/92

    Schutzwertes Interesse einer Alleinerbin - Gewillkürte Prozeßstandschaft -

  • OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11

    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2005 - 22 U 79/04

    Durchsetzung eines Werklohnanspruchs in gewillkürter Prozessstandschaft - Wirkung

  • KG, 15.01.2001 - 20 U 2641/99

    Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von

  • LG Düsseldorf, 13.06.2014 - 33 O 1/14

    Einfluss auf die eigene Rechtslage als Voraussetzung für ein rechtsschutzwürdiges

  • BPatG, 03.04.2014 - 7 W (pat) 6/14
  • LG Ellwangen/Jagst, 19.07.2002 - 3 O 93/01
  • BPatG, 13.08.2004 - 20 W (pat) 4/04
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.10.1989 - 22 U 235/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7051
OLG Frankfurt, 10.10.1989 - 22 U 235/88 (https://dejure.org/1989,7051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.1989 - 22 U 235/88 (https://dejure.org/1989,7051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 22 U 235/88 (https://dejure.org/1989,7051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 574
  • MDR 1990, 256
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 30.12.1992 - 21 U 26/92

    Rückgriffsanspruch des Inhabers gegen den Aussteller eines Schecks; Verjährung

    Das gilt grundsätzlich auch für die Befugnis, im Nachverfahren Einwendungen geltend zu machen (vgl. OLG Frankfurt MDR 1990, 256; Zöller-Schneider, ZPO, 17. Aufl. 1991, § 600 RdNr. 3).

    Der Senat sieht daher die vom Oberlandesgericht Frankfurt (MDR 1990, 256-257) in einem vergleichbaren Fall für die Verwirkung angenommene Frist der Untätigkeit von mehr als 5 Jahren als eher an der unteren Grenze liegend an.

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