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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89   

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https://dejure.org/1990,2738
BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89 (https://dejure.org/1990,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89 (https://dejure.org/1990,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 1990 - BReg. 1b Z 7/89 (https://dejure.org/1990,2738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund; Verwendungszweck; Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 139/88
  • BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 657
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

    Ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung kann deshalb nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der Grundstückseigentümer aus der bisherigen Nutzung des Erbbaurechts Ansprüche herleitet, die ggf. auch gegen die Erwerber gerichtet werden können, von diesem jedoch nicht ohne weiteres anerkannt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 657, 658 für die im Kern sachgleiche Vorschrift des § 12 WEG).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

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  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 15 Wx 220/09

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts aus wichtigem Grund

    Ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung kann deshalb nicht allein daraus hergeleitet werden, dass der Grundstückseigentümer aus der bisherigen Nutzung des Erbbaurechts Ansprüche herleitet, die ggf. auch gegen die Erwerber gerichtet werden können, von diesem jedoch nicht ohne weiteres anerkannt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 657, 658 für die im Kern sachgleiche Vorschrift des § 12 WEG).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93

    Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur

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  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Teileigentum, das zu Wohnzwecken genutzt wird, hat ihre Grundlage in § 12 WEG und stellt keine Billigung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 657 ).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

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  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Abgesehen davon, daß gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1990, 657/659), ist jedoch von einer endgültigen Verweigerung der Verwalterzustimmung auszugehen, jedenfalls nachdem der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller vor dem Landgericht in der mündlichen Verhandlung vom 21.11.1997 erklärt hat, daß die Antragsteller mit dem vom Verwalter vorgeschlagenen Auszug aus der Wohnung nicht einverstanden sind.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 11 Wx 86/94

    Anfechtungspflich des einzelnen Wohnungseigentümers bei Rückforderung eines vom

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  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

    Es wurde vielmehr durch Eigentümerbeschluss eine die Verwalterin bindende (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ), in ihre Rechte eingreifende Regelung getroffen (vgl. BayObLGZ 1980, 29/37; BayObLG NJW-RR 1990, 657/659).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 05.02.1990 - 307 T 13/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13975
LG Hamburg, 05.02.1990 - 307 T 13/90 (https://dejure.org/1990,13975)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.1990 - 307 T 13/90 (https://dejure.org/1990,13975)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 1990 - 307 T 13/90 (https://dejure.org/1990,13975)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 657
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