Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.11.1989

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1411
OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88 (https://dejure.org/1989,1411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1989 - 14 U 168/88 (https://dejure.org/1989,1411)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1989 - 14 U 168/88 (https://dejure.org/1989,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der Zerstörung eines Pkw; Ersatzfähigkeit der bei der Rechtsverfolgung gegen den Vollkaskoversicherer angefallenen Anwaltskosten (Rechtsverfolgungskosten); Mehrwertsteuerpflicht für echte Schadensersatzleistungen; Rückstufungsschaden in der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verfolgung von Versicherungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 929
  • MDR 1990, 720
  • VersR 1991, 1297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (vgl. zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.; Notthoff, VersR 1995, 1399, 1401 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., Rdn. 33 zu § 118; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., Stichwort: "Kaskoversicherung", Anm. 2, jeweils m.w.N.; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, Rdn. 75 zu § 249; zur Sachversicherung bei Brandschäden LG Münster, VersR 2003, 98 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (vgl. zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.; Notthoff, VersR 1995, 1399, 1401 f.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., Rdn. 33 zu § 118; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., Stichwort: "Kaskoversicherung", Anm. 2, jeweils m.w.N.; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, Rdn. 75 zu § 249; zur Sachversicherung bei Brandschäden LG Münster, VersR 2003, 98 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 10 U 115/06

    Einheitliches Mietverhältnis oder selbstständige Verträge?

    Die Beauftragung des Beklagtenvertreters erster Instanz mit der Interessenwahrnehmung war erforderlich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 929).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 W 59/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4016
OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 W 59/89 (https://dejure.org/1989,4016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1989 - 20 W 59/89 (https://dejure.org/1989,4016)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1989 - 20 W 59/89 (https://dejure.org/1989,4016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 929
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen äußeren Fahrbedingungen (Dunkelheit, Kurvenverlauf) und bei unverminderter Geschwindigkeit (ein Abbremsen bei Beginn des "Suchmanövers" trägt der Beklagte nicht vor und wurde im "Schadensformular" -GA 20- auch nicht behauptet) seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. Senat ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20; OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4. ZS) Schaden-Praxis 1998, 121; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360; LG Coburg Schaden-Praxis 2004, 241; LG Ansbach ZfSch 1990, 422).

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrer während der Fahrt in der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG Nürnberg MDR 2005, 1165; OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    Die Unaufmerksamkeit dauerte nämlich so lange, dass er die veränderte Straßenführung (Übergang von gerader Strecke in eine "kurze und relativ enge Kurve" erst so spät bemerkte, dass eine der Straßenführung und der eingehaltenen Geschwindigkeit angemessene Lenkbewegung nicht mehr möglich war, er deshalb die Kontrolle über das Kraftfahrzeug verlor und mit ihm schwer verunglückte. Ein Kraftfahrer, der unter den hier obwaltenden schwierigen Fahrbedingungen bei unverändert hoher (wenn auch unter Einhaltung der höchstzulässigen) Geschwindigkeit seine Aufmerksamkeit vollständig von der Fahrbahn ablenkt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt regelmäßig grob fahrlässig (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 157 und 1993, 221; OLG Köln NJW-RR 2001, 22; OLG Hamm ZfSch 2000, 347; NJW-RR 1990, 929 und VersR 1987, 353 = ZfSch 1987, 20;OLG Stuttgart VersR 1999, 1359; OLG Zweibrücken RuS 1999, 406; OLG Düsseldorf (4.

    bb) Soweit das Bedienen von Musikgeräten durch den Kraftfahrzeugführer während der Fahrt in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen als objektiv nicht grob fahrlässig qualifiziert worden ist, galt das nur deshalb, weil der Kraftfahrzeugführer seine Aufmerksamkeit bei funktionsgerechter Bedienung des Geräts in feststellbarer Weise gerade nicht von der Straße abgewendet hatte (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 538; OLG Hamm NZV 1991, 234 = ZfSch 1991, 277; OLG Bamberg, Urt. v. 30. September 1983, Az: 6 U 31/83 zit. nach juris [LS]; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1990, 929).

  • OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann muss der VR leisten, wenn der VN mit seinem Wagen

    Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt.v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl.v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101).
  • OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97

    Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Nürnberg, 18.04.1990 - 3 Sa 38/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

    Das Landesarbeitsgericht folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen des Erstgerichts, auf die hiermit gemäß § 543 Abs. 1 ZPO verwiesen wird (zur groben Fahrlässigkeit bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art vgl. auch OLG Hamm vom 24.11.1989 - 20 W 59/89 -).
  • OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
    Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt. v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl. v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht