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   OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90   

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https://dejure.org/1990,3270
OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90 (https://dejure.org/1990,3270)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.1990 - 21 W 1725/90 (https://dejure.org/1990,3270)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 1990 - 21 W 1725/90 (https://dejure.org/1990,3270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ergänzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anwendbare Normen bei der Kostenfestsetzung in einem Ordnungsmittelfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91, 788, 888, 890

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1086
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.08.1983 - 25 W 1621/83
    Auszug aus OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90
    Vielmehr ist eine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu treffen (ebenso OLG München OLGZ 1984, 66; OLG Koblenz GRUR 1984, 83, 8; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 20. Aufl. RdNr. 66 zu § 890 ; Wieczorek/Rössler/Schütze, ZPO , 2. Auflage, RdNr. C IV d zu § 890 ; Zimmermann, ZPO , RdNr. 13 zu § 887 ).
  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    a) Ein zur anteiligen Kostentragung führendes Teilunterliegen des Gläubigers wird teilweise verneint, wenn das Gericht in seiner Entscheidung hinter einer im Antrag gemäß § 890 Abs. 1 ZPO bezifferten Höhe des festzusetzenden Ordnungsgeldes zurückbleibt (OLG Hamm, GRUR 1994, 83, 84; Ahrens in Ahrens, Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 68 Rn. 32; aA wohl OLG Hamm, WRP 2001, 55, 57; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rn. 11; offengelassen vom OLG München, NJW-RR 1991, 1086, 1087).
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 6 W 77/13

    Kostenentscheidung

    Der zitierte Beschluss des Senats vom 5.5.2000 (6 W 61/99) lässt sich für die Auffassung von Ahrens nicht heranziehen, da dort der Gläubiger keinen bezifferten Antrag gestellt hatte (so auch in dem Beschluss des OLG München vom 1.8. 1990 - 21 W 1725/90 - NJW-RR 1991, 1086, 1087, in dem daher die Frage offen gelassen worden ist).
  • OLG Köln, 22.04.2004 - 6 W 34/04

    Negative Feststellungsklage nach umfangreicher Abmahnung und nur partieller

    Dies rechtfertigt es nicht, die Kosten ohne Rücksicht auf die näheren Umstände bereits dann insgesamt der Schuldnerin aufzuerlegen, wenn überhaupt ein Ordnungsmittel zu verhängen ist (vgl. näher - auch zum Meinungsstand - OLG München an NJW-RR 91, 1086 f).
  • LAG Berlin, 18.02.1999 - 10 Ta 70/99

    Zwangsvollstreckung: Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

    Für das Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO gilt hinsichtlich der Kostenfolge die Vorschrift des § 891 ZPO als Spezialvorschrift; diese verweist wiederum auf die §§ 91 ff. ZPO , so dass für eine Anwendung des § 788 ZPO kein Raum ist (vgl. OLG München vom 01.08.1990 -- 21 W 1725/90 -- NJW-RR 1991, S. 1086 m.w.N.; OLG Oldenburg vom 13.03.1991 -- 13 W 17/91 -- Juristisches Büro 1991, S. 1256).
  • OLG Celle, 20.05.1997 - 4 W 102/97

    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Vornahme einer Auskunftserteilung;

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG München, NJW-RR 91, 1086 m.w.N.).
  • ArbG Mainz, 05.07.2006 - 9 Ca 217/06
    § 819 ZPO verweist auf die §§ 91 ff. ZPO (OLG München 01. August 1990 - 21 W 1725/90 - NJW-RR 1991, 1086; OLG Oldenburg 13. März 1991 - 13 W 17/91 - JurBüro 1991, 1256; LAG Berlin 18. Februar 1999 - 10 Ta 70/99 - NZA-RR 2000, 44), mithin auch auf § 91a ZPO.
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