Rechtsprechung
AG München, 18.10.1990 - 1161 C 25962/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 251
Wird zitiert von ...
- AG Donaueschingen, 27.06.2011 - 11 C 64/11
Fitness- und Freizeitanlage - fristlose Kündigung wegen Erkrankung
Die Vorfälligkeitsklausel, bei der es sich unstreitig und unproblematisch um eine Formularklausel im Sinne der §§ 305 ff. BGB handelt, ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so im Ergebnis auch LG Bielefeld, NJOZ 2005, 2224; LG Stuttgart, VuR 2002, 256; AG München, NJW-RR 1991, 251;… Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2007, § 307 Rn. 112 m.w.N.).