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BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 455 947; KO § 48
Einbeziehung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts durch Allgemeine Geschäftsbedinguungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besteller - Unredliche Handlung - Prokurist - Gesamtprokura - Eigentumsvorbehalt
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 14.01.1988 - 2 O 521/87
- OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 44/88
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 357
- WM 1990, 1671
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Einbeziehung von AGB bei Bestehen einer formularmäßigen Abwehrklausel
Auszug aus BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei dem vorliegenden gleichgelagerten Fällen entschieden, daß es an der auch im kaufmännischen Verkehr für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Einzelvertrag erforderlichen Vereinbarung fehle, wenn die Bedingungen der einen Seite zusätzliche Regelungen - wie hier die eines erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts - enthielten, die in den Bedingungen der anderen keine Entsprechung fänden (…Urt. v. 20. März 1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838 = WM 1985, 694 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921; Sonnenhof WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1/85 S. 323; Urt. v. 5. März 1986 - VIII ZR 97/85, WM 1986, 643). - BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 165/85
Rechtsstellung des Käufers bei formularmäßig vereinbartem Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Dieser Eigentumsvorbehalt konnte trotz der Abwehrklausel in den Einkaufsbedingungen der Bestellerin wirksam werden (vgl. BGH Urt. v. 18. Juni 1986 - VIII ZR 165/85, ZIP 1986, 1052, 1054) und ist wirksam geworden. - BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83
Geltung widerstreitender AGB
Auszug aus BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei dem vorliegenden gleichgelagerten Fällen entschieden, daß es an der auch im kaufmännischen Verkehr für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Einzelvertrag erforderlichen Vereinbarung fehle, wenn die Bedingungen der einen Seite zusätzliche Regelungen - wie hier die eines erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts - enthielten, die in den Bedingungen der anderen keine Entsprechung fänden (Urt. v. 20. März 1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838 = WM 1985, 694 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921; Sonnenhof WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1/85 S. 323;… Urt. v. 5. März 1986 - VIII ZR 97/85, WM 1986, 643).
- BGH, 02.12.1992 - VIII ZR 241/91
Formularmäßger Eigentumsvorbehalt im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Nachdem dieses Urteil vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 28. Juni 1990 - IX ZR 107/89 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden ist, hat das Berufungsgericht durch Urteil vom 22. November 1991 die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts erneut zurückgewiesen. - OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 135/10
Warenkreditversicherung - Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung für den …
Der Abnehmer gibt mit der Abwehrklausel zu erkennen, dass er nur zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt und mit anderen AGB nicht einverstanden ist (BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW-RR 1991, 357). - OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 9 U 135/10 Der Abnehmer gibt mit der Abwehrklausel zu erkennen, dass er nur zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt und mit anderen AGB nicht einverstanden ist (BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW-RR 1991, 357).