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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90   

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https://dejure.org/1990,1684
BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90 (https://dejure.org/1990,1684)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - I ARZ 186/90 (https://dejure.org/1990,1684)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90 (https://dejure.org/1990,1684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitgenossenschaft - Beklagtenseite - Grundstückskaufvertrag - Maklerlohn - Isolierte Makleraufträge

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 381
  • MDR 1991, 222
  • VersR 1990, 1237
  • WM 1990, 2017
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 126/83

    Berücksichtigung einer hinreichend verfestigten vorbereitenden Planung einer

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß die tatsächliche und rechtliche Verknüpfung der erteilten Makleraufträge und der daraus resultierenden Forderungen im Rechtsstreit regelmäßig zum Streit um den Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluß des Kaufvertrages (§ 652 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder über die Angemessenheit des beanspruchten Maklerlohns (§ 653 BGB; BGHZ 94, 88, 101, 104) [BGH 07.03.1985 - III ZR 126/83].
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
    Als eine weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Vorschrift ist § 60 ZPO weit auszulegen (BGH, Urt. v. 21.2.1975 - V ZR 148/73, NJW 1975, 1228; Beschl. v. 16.4.1986 - Ivb ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
    Als eine weitgehend auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Vorschrift ist § 60 ZPO weit auszulegen (BGH, Urt. v. 21.2.1975 - V ZR 148/73, NJW 1975, 1228; Beschl. v. 16.4.1986 - Ivb ARZ 4/86, NJW 1986, 3209).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1983 - 2 AR 3/83
    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
    So liegt es auch bei der Geltendmachung von Maklerprovisionensansprüchen gegen die Parteien eines Kaufvertrages, die - wie hier - einen Makler jeweils gesondert beauftragt haben (Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14 Aufl., § 49 II 1 a; a.A. OLG Zweibrücken MDR 1983, 495 [OLG Zweibrücken 03.02.1983 - 2 AR 3/83]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl., § 60 Anm. 1; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 15 Aufl., § 59, 60 Rdn. 7).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Ausreichend ist, dass (nach dem Vortrag der Klägerseite) die gegen die Streitgenossen geltend gemachten Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 23.05.1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; BGH, Beschl. v. 06.05.2013 - X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399, beck-online, Rn. 8; Toussaint in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 01.12.2015, § 36 ZPO Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.10.1990 - 4 UF 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4173
OLG Frankfurt, 02.10.1990 - 4 UF 4/90 (https://dejure.org/1990,4173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.1990 - 4 UF 4/90 (https://dejure.org/1990,4173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 4 UF 4/90 (https://dejure.org/1990,4173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunft; Auskunftsanspruch; Rechtslücke; Inkongruenz; Kongruenz; Ausland; Ausländisches Recht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1379

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 381
  • NJW-RR 1991, 583
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 128/02

    Folge der Scheidung italienischer Ehegatten: Auskunftsanspruch und Anspruch auf

    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
  • OLG Köln, 17.12.1997 - 27 UF 62/97

    Auskunftsanspruch bzw. Anspruch auf Rechnungslegung der Ehefrau nach türkischem

    Es ist weithin anerkannt, daß, sofern im anwendbaren Güterrechtsstatut ein Auskunftsanspruch fehlt, ein solcher durch Rechtsanpassung nach deutschem Recht zu ergänzen ist, falls ohne Auskunftsansprüche sich gesetzliche Rechte nicht verwirklichen lassen (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 583; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 740; Palandt/Heldrich Art. 15 EGBGB Rn. 25; Siehr a.a.O. Art. 15 EGBGB Rn. 66; Johannsen/Henrich Art. 15 EGBGB Rn. 35).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 17 WF 129/02

    Die Frage der Zuerkennung eines Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen

    Soweit in diesen Fällen das ausländische Recht im Gegensatz zur deutschen lex fori vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgeht - wie hier das italienische Recht - ist diese Lücke nach h.A. im Wege der Angleichung in der Weise zu lösen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch entsprechend § 1379 BGB gewährt wird (s. Palandt, BGB, 61. Aufl., Art. 15 EGBGB Rz 25; OLG Stuttgart IPRax 1990, 113 [OLG Stuttgart 04.10.1988 - 17 UF 131/88] ; OLG Frankfurt IPRax 1992, 49 mit Anmerkung).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 09.07.1990 - 2 T 81/90   

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https://dejure.org/1990,8976
LG Kassel, 09.07.1990 - 2 T 81/90 (https://dejure.org/1990,8976)
LG Kassel, Entscheidung vom 09.07.1990 - 2 T 81/90 (https://dejure.org/1990,8976)
LG Kassel, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 2 T 81/90 (https://dejure.org/1990,8976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 381
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 24.02.1995 - 5 W 24/95

    Parteibezeichnung, namentliche, Zulässigkeit, Unzulässigkeit, Unbekannt, Partei,

    Demgegenüber hat allerdings das LG Kassel (NJW-RR 91, 381) angenommen, daß es ausreiche, wenn die Identität der betroffenen Personen im Zeitpunkt der Vollstreckung feststehe, weil die Antragsgegner sich arglistig verhielten und jeder, der sich zu diesem Zeitpunkt in dem Gebäude aufhalte, dort unberechtigt verweile und der Räumungs-pflicht unterliege.
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