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   BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91   

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https://dejure.org/1992,3477
BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91 (https://dejure.org/1992,3477)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1992 - IV ZR 112/91 (https://dejure.org/1992,3477)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - IV ZR 112/91 (https://dejure.org/1992,3477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung - Vorliegen von Berufsunfähigkeit - Möglichkeit des Verweises auf Hilfsarbeitertätigkeiten - Berücksichtigung von Schwerhörigkeit und einer Tinitus-Erkrankung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Zur Berufsunfähigkeit bei Anlernberufen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1052
  • VersR 1992, 1073
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91
    Demnach kommt auch den im sozialgerichtlichen Verfahren (das mit einem Anerkenntnis der Landesversicherungsanstalt Hannover geendet hat) zur Frage der Erwerbsunfähigkeit des Klägers eingeholten Gutachten eine andere Bedeutung für die Beurteilung seiner Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn zu, als das Berufungsgericht angenommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter I 1).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91
    Bislang hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Kläger dazu auch noch nicht ausreichend vorgetragen (vgl. zu einem ähnlichen Problemkreis das Senatsurteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig

    Hat aber die frühere selbständige Tätigkeit dem Versicherten ein qualifizierteres oder selbständigeres Arbeiten ermöglicht, so scheidet eine Verweisung im Regelfall aus (BGH NJW-RR 1992, 1052).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2007 - 12 U 196/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit der Tätigkeit eines

    In diesem Sinne muss auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstanden werden, wonach es in Anlernberufen von Bedeutung ist, wenn über bloße Hilfsarbeitertätigkeit hinausgehende Berufserfahrungen gesammelt werden, die ein qualifizierteres oder selbständigeres Arbeiten erlauben als das eines Handlangers (BGH VersR 1992, 1073 unter 2 c - Gatterschneider in einem Sägewerk mit 30jähriger Berufserfahrung).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Dies erscheint allerdings schon im Hinblick auf die Art der von der Beklagten beanspruchten Verweisungsmöglichkeiten zweifelhaft (s. dazu auch Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 112/91 - VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91]) - unabhängig von der weiteren Frage, ob der Kläger bei Abgabe des Anerkenntnisses gesundheitlich zur Ausübung derartiger Tätigkeiten imstande geblieben war und die Beklagte deshalb ihr Recht auf entsprechende Verweisung infolge ihres abgegebenen Anerkenntnisses verloren hat.
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

    Eine Vergleichbarkeit setzt daneben auch voraus, dass die Verweistätigkeit einerseits - im Sinn einer Obergrenze - nicht mehr an Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern darf als diejenigen, über die der Versicherte verfügt; andererseits darf sie auch nicht - im Sinn einer Untergrenze - durch geringere erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer spürbaren Herabsetzung des Niveaus im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeit führen (BGH r+s 1987, 55; BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478; BGH r+s 1997, 301, 303).

    Weder die langjährige Tätigkeit in einem so genannten Anlernberuf noch die eines bloß Angelernten in einem Ausbildungsberuf kann jedoch in der Regel mit der eines ungelernten Handlangers auf eine Stufe gestellt werden (BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478).

  • LG Aachen, 24.11.2005 - 6 S 150/05

    Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung; Vergleichsberuf; Hausmeister

    Zu den Anfoderungen an den Vergleichsberuf gilt zwar als Leitlinie, dass sich ein Gelernter nicht auf eine Tätigkeit in einem Beruf verweisen lassen muss der keine Ausbildung erfordert, weil damit üblicherweise ein Abstieg in der sozialen Wertschätzung verbunden wäre (vgl. OLG Braunschweig VersR 2000, 620; BGH VersR 1992, 1073).

    Zu den Anforderungen an den Vergleichsberuf gilt zwar als Leitlinie, dass sich ein Gelernter - wie hier der Kläger mit seiner Ausbildung als Tiefbauer - nicht auf eine Tätigkeit in einem Beruf verweisen lassen muss, der keine Ausbildung erfordert, weil damit üblicherweise ein Abstieg in der sozialen Wertschätzung verbunden wäre (OLG Braunschweig, VersR 2000, 620; BGH VersR 1992, 1073).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Schon in seinem Urteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 112/91 - VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91] hat der Senat hervorgehoben, daß insbesondere der gezahlte Stundenlohn etwas darüber auszusagen vermag, ob der Lohnempfänger qualifizierte Arbeit geleistet hat.
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Dabei spielt das zu erzielende Einkommen - unter Berücksichtigung, daß eine 50 % nicht erreichende Berufsunfähigkeit und der damit einhergehende Einkommensverlust vom Versicherten hingenommen werden müssen - eine gewichtige Rolle (BGH VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91] ).
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

    Die von der Beklagten u.a. beanspruchte Verweisung auf die Tätigkeit einer Pförtnerin dürfte schon aus diesem Grund ausscheiden, denn ein Beruf, der den Versicherten kenntnis- und erfahrungsmäßig unterfordert, ist kein Vergleichsberuf im Sinne der Musterbedingungen (Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - IV ZR 112/91 - VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91] unter 2 c und d).
  • OLG Naumburg, 21.12.1999 - 9 U 804/97

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für Erlass eines Teilurteils; Haftung wegen

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