Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.04.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 132/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2607
OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 132/91 (https://dejure.org/1991,2607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.1991 - 22 U 132/91 (https://dejure.org/1991,2607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1991 - 22 U 132/91 (https://dejure.org/1991,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Obhutspflichten des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schäden durch Autokran: Wer haftet ? (IBR 1992, 278)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1236
  • BauR 1992, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 82/82

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Beschädigung eines in Reparatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 132/91
    Ihr oblag im Rahmen des ihr erteilten Bauauftrages für die Garage die vertragliche Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Bekl., das im Rahmen der Bauleistung ihrer Einwirkung ausgesetzt war, pfleglich umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1983 113 = LM § 631 BGB Nr. 45 = MDR 1983, 122 [123]).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 49/72

    Verkehrssicherungspflicht der mit der Sprengung einer Betonwand beauftragten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 132/91
    Dies Obhutspflicht umfaßt die Verpflichtung, die mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Gefahren richtig einzuschätzen, ihnen zu begegnen und dabei die gebotene Sorgfalt anzuwenden, damit Schaden vom Auftraggeber abgewendet wird (vgl. BGH WM 1972, 243, [245]: VersR 1973, 1069 betr. die Obhutspflicht des Bauunternehmers bei Sprengarbeiten).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.04.1992 - 2Z BR 31/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5578
BayObLG, 15.04.1992 - 2Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,5578)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1992 - 2Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,5578)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1992 - 2Z BR 31/92 (https://dejure.org/1992,5578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Bayreuth - 4 T 114/91
  • BayObLG, 15.04.1992 - 2Z BR 31/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1236
  • Rpfleger 1993, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 85/86

    Rückabwicklung - Grundstücksübertragung - Bebauung - Wertersatz - Unmöglichkeit -

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1992 - 2Z BR 31/92
    Ist eine Schenkung wirksam widerrufen, kann die Herausgabe des Geschenkten nach §§ 812 ff. BGB verlangt werden (BGH NJW-RR 1988, 584 f.; Palandt/ Putzo BGB 51. Aufl. 9 530 Rn. 3); der Widerruf der Schenkung bewirkt aber keine Änderung der dinglichen Rechtslage.
  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 3 ZB 14.2645

    Abtretung künftiger Gehaltsansprüche

    Die vom Beigeladenen zu 1 zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, U.v. 21.9.2006 - IX ZR 235/04 - NJW-RR 2007, 121 und BayObLG, B.v. 15.4.1992 - 2Z BR 31/92 - NJW-RR 1992, 1236) ist hier nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 12 U 195/00

    Beweislast bei Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung des Schuldners

    Die Wirksamkeit des ursprünglichen Schenkungsversprechens bleibt dadurch unberührt, wohingegen das dingliche Geschäft ohnehin selbst bei Widerruf der Schenkung wirksam geblieben wäre (BayObLG NJW-RR 1992, 1236).
  • OLG Rostock, 12.09.1996 - 7 U 104/96

    Streitwert im Falle einer Grundbuchberichtigung und Auflassung; Gesamtstreitwert

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