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   BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90   

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https://dejure.org/1991,1703
BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90 (https://dejure.org/1991,1703)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1991 - VII ZR 4/90 (https://dejure.org/1991,1703)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1991 - VII ZR 4/90 (https://dejure.org/1991,1703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Umsatzsteuer - Erstattungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 249, § 252; UStG § 1
    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer auf entgangenen Gewinn? (IBR 1992, 133)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1620 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 411
  • BauR 1992, 231
  • ZfBR 1992, 69
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Da der Vermieter in diesem Falle keine Umsatzsteuer abführen muß, kann er sie auch vom Mieter nicht erstattet verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 27/96 - NJW 1987, 1690 f [BGH 11.02.1987 - VIII ZR 27/86]ür vergleichbare Leasingverträge; vgl. ferner Urteile vom 21. November 1991 - VII ZR 4/90 - NJW-RR 1992, 411, 412 und vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86 - JR 1988, 275, 276 mit Anm. Weiß).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Diese Schadensberechnung ist im Ansatz schlüssig (§§ 249 Abs. 1, 252 Satz 1 BGB); zutreffend ist insbesondere, dass die Klägerin auf den entgangenen Nettoertrag (also ohne Mehrwertsteuer) abstellt, denn der entgangene Gewinn ist nicht umsatzsteuerpflichtig (BGH NJW-RR 1992, 411 f.; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 252 Rn. 14).
  • BGH, 06.12.1995 - XII ZR 228/93

    Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Pachtsache

    Auch die Ansicht des Berufungsgerichts, daß bei Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns keine vom Schädiger zu ersetzende Mehrwertsteuer anfällt, wird von der Revision nicht angegriffen und hält der revisionsrechtlichen Prüfung stand (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1991 - VII ZR 4/90 - NJW-RR 1992, 411 f).
  • OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung

    Das ist etwa beim Ausgleich des entgangenen Gewinns der Fall (BGH, NJW-RR 1992, 411).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04

    Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden

    Entgangener Gewinn stellt mangels eines Austauschverhältnisses kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar (BGH BauR 1992, 231; BGH BauR 1986, 347).
  • OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf

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  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 104/01

    Stellung eines Mietnachfolgers nach vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages

    Der Klägerin steht insoweit entweder ein kündigungsbedingter Schadensersatzanspruch zu, auf den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vom Schädiger zu ersetzende Mehrwertsteuer anfällt (BGH, NJW-RR 1996, 460 = ZMR 1996, 131; NJW-RR 1992, 411) oder sie kann wegen der nach ihrem Vortrag erst zum 13.8.1998 erfolgten Rückgabe aller Schlüssel gemäß § 557 Abs. 1 BGB a.F. bis einschließlich August 1998 eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete (einschl. MWSt) verlangen.
  • OLG Hamburg, 30.04.1999 - 1 U 151/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausübung eines Vorkaufsrechts;

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  • OLG Hamm, 21.06.1995 - 12 U 176/94

    Architekten-Scheinvertrag: Kein Versicherungsschutz!

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  • LG Berlin, 06.04.2005 - 11 O 143/02

    Mängel in der Planungsleistung als Kündigungsgrund

    So haben der Bundesgerichtshof und verschiedene andere Gerichte mehrfach entschieden, dass der Ausgleich des entgangenen Gewinns kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellt und die Einnahme des Gewinnersatzes keinen steuerpflichtigen Umsatz begründet (vgl. BGH NJW 1999, 3261, BauR 1992, 231; NJW-RR 1986, 1026; FG München EFG 2001, 465; OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2001 - 5 U 1042/00 - BFH NV 1999; 987).
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