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   OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91   

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https://dejure.org/1992,1964
OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91 (https://dejure.org/1992,1964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1992 - 7 U 169/91 (https://dejure.org/1992,1964)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 7 U 169/91 (https://dejure.org/1992,1964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Wohnung; Nutzung; Gebrauchsbeeinträchtigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 906; OBG NW § 39 Abs. 1 b
    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Nutzungsbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses (IBR 1992, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 526
  • NJW-RR 1992, 536
  • MDR 1992, 943
  • VersR 1992, 1227
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Der in § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB normierte Ausgleichsanspruch richtet sich zwar nicht notwendigerweise nur gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern auch gegen dessen Benutzer, das heißt denjenigen, der die Nutzungsart des Nachbargrundstücks bestimmt (BGH NJW 1991, 1671, 1673).

    Unter "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne von Abs. 1 dieser Vorschrift sind nur den gesetzlichen Beispielen gleichartige, das heißt allein positiv die Grenze überschreitende, im allgemeinen sinnlich wahrnehmbare Wirkungen zu verstehen (BGH NJW 1984, 729; 1991, 1671, 1672).

    Voraussetzung für diesen ist aber, daß der Eigentümer infolge der negativen Einwirkungen Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 1991, 1671, 1673).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Im Anschluß an den Beschluß des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.07.1986 (NJW 1987, 50 ff.) ist in der Rechtsprechung allerdings anerkannt, daß es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellt, wenn der Eigentümer eines von ihm selbst bewohnten Hauses infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, auch wenn ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen.

    Zum einen nimmt er - offenbar zustimmend - die in NJW 1986, 775 abgedruckte Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Bezug (NJW 1987, 50, 51).

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Unter "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne von Abs. 1 dieser Vorschrift sind nur den gesetzlichen Beispielen gleichartige, das heißt allein positiv die Grenze überschreitende, im allgemeinen sinnlich wahrnehmbare Wirkungen zu verstehen (BGH NJW 1984, 729; 1991, 1671, 1672).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Die vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung eines eigengenutzten Hauses durch eine unerlaubte Handlung begründet keinen ersatzfähigen Vermögensschaden, wenn der Eigentümer, sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen, sein Haus weiter benutzen kann (BGH NJW 1980, 775 ff.).
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Bei den in der Enteignungsrechtsprechung entschiedenen Fällen (zum Beispiel BGH NJW 1988, 900 - Straßenlärm - NJW 1984, 1876 - Geruchsbelästigung durch eine Kläranlage -) stand das Nachbarschaftsverhältnis zwischen dem Betroffenen und der öffentlichen Hand außer Zweifel.
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84

    Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
    Zum einen nimmt er - offenbar zustimmend - die in NJW 1986, 775 abgedruckte Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Bezug (NJW 1987, 50, 51).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01

    Honoraransprüche ; Steuerberatergebühren; Steuerberatung;

    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).

    Wenn nämlich bei jedem Formverstoß ein Steuerberater gemäß § 242 BGB gleichwohl an die unwirksame Vereinbarung gebunden wäre, blieben die Formvorschriften der StBGebV weitgehend bedeutungslos (OLG Köln MDR 1992, 943; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04

    Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Es ist bei der Frage der Gebrauchsbeeinträchtigung darauf abzustellen, ob der Eigentümer die Wohnung - sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen - weiter benutzen kann (BGH, NJW 1980, 775; OLG Köln, NJW-RR 1992, 526, 527), wobei nichts anderes gilt, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen sind (BGH, NJW 1993, 1793, 1794).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Bei einer selbstgenutzten Wohnung ist anerkannt, dass kurzfristige und durch zumutbare Umdispositionen auffangbare Beeinträchtigungen des Gebrauchs - im Unterschied zur vollständigen Unbewohnbarkeit - nicht entschädigungspflichtig sind, wenn der Eigentümer, sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen, sein Haus weiter nutzen kann (BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 7 U 169/91).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 21/01

    Steuerberaterhonorar ; Schuldanerkenntnis ; Steuerberatergebühren;

    Wäre gewollt gewesen, dass die Formvorschrift nur für Fälle gelten sollte, in denen durch die Pauschalvergütung eine höhere als die gesetzlich geschuldete Vergütung vereinbart wird, hätte man das - wie bei § 4 Abs. 1 StBGebV oder bei § 3 Abs. 1 BRAGO - durch eine einschränkende Formulierung zum Ausdruck bringen können (OLG Stuttgart MDR 1999, 120; OLG Köln MDR 1992, 943).
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