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   OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5790
OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91 (https://dejure.org/1991,5790)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1991 - 2 U 119/91 (https://dejure.org/1991,5790)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 2 U 119/91 (https://dejure.org/1991,5790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweisaufnahme; Anordnung; Beweisbeschluß; Absehen; Aufhebung; Substantiierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 360

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 719
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
    Mit diesen Ausführungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der - im Schrifttum teilweise ablehnend besprochenen (vgl. Deubner, NJW 1984, 311; Schneider NJW 1986, 971 f.; Schneider, MDR 1989, 1069 f.; Zöller/ Stephan, a.a.O., § 139, Rdn. 10) - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.1983 (NJW 1984, 310 f.).
  • OLG Köln, 14.01.1987 - 2 U 77/86

    Verfahrensmangel; Zurückverweisung; Verfahrensmangel des Gerichtes

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
    Da das Landgericht somit keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, die dem Senat eine eigene Sachentscheidung ermöglichen könnten (§ 540 ZPO), verfährt der Senat nach § 539 ZPO (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 505).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65

    Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
    Der Zweck des Erfordernisses der Schriftform nach § 34 GWB besteht in erster Linie darin, für die Kartellbehörden und Gerichte die Möglichkeit zu schaffen, jeweils aufgrund des gesamten Inhalts des Vertrages die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen der am Vertrag Beteiligten zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 219, 221 - "Getränkebezug"; BGH GRUR 1978, 319, 320 - "Gaststättengrundstück").
  • BGH, 06.11.1972 - KZR 65/71

    Pflicht zur Übertragung einer Getränkebezugsverpflichtung auf einen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
    Der Zweck des Erfordernisses der Schriftform nach § 34 GWB besteht in erster Linie darin, für die Kartellbehörden und Gerichte die Möglichkeit zu schaffen, jeweils aufgrund des gesamten Inhalts des Vertrages die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen der am Vertrag Beteiligten zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 219, 221 - "Getränkebezug"; BGH GRUR 1978, 319, 320 - "Gaststättengrundstück").
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 171/09

    Ansprüche unter Mithaltern eines Tieres

    Das Gericht ist allein durch den Erlass eines Beweisbeschlusses nicht zur Beweiserhebung verpflichtet; es kann - nach Hinweis an die Parteien und Gewährung rechtlichen Gehörs (OLG Köln NJW-RR 1992, 719) - ganz oder teilweise von der Erledigung des Beschlusses absehen und Termin zur Urteilsverkündung ansetzen.
  • BSG, 06.12.2017 - B 5 R 156/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Erneute Anhörung; Keine weiteren

    Da das Gericht an einen Beweisbeschluss und erst recht eine formlose Beweisanordnung als lediglich prozessleitende Verfügung nicht gebunden ist und daher hiervon auch formlos wieder Abstand nehmen darf (vgl insofern etwa OLG Köln vom 18.12.1991 - 2 U 119/91 - NJW-RR 1992, 719 f), hätte es im Übrigen eines Eingehens darauf bedurft, warum der Kläger entgegen dieser gefestigten Auffassung (exemplarisch Baumbach ua, ZPO, 75. Aufl 2017, § 360 RdNr 4 und Zöller, ZPO, 31. Aufl 2017, § 360 RdNr 1; der vom Kläger zitierte Hinweis auf die letztgenannte Fundstelle verkennt, dass sich das dort erörterte Anhörungsgebot nicht auf die Aufhebung des Beweisbeschlusses bezieht, sondern sich hieraus im Zivilprozess ggf weiter ergebende Vortragslasten betrifft) auf die Durchführung der Beweisaufnahme durch Sachverständige hätte vertrauen dürfen.
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