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OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweisaufnahme; Anordnung; Beweisbeschluß; Absehen; Aufhebung; Substantiierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 360
Verfahrensgang
- LG Bonn, 25.06.1991 - 18 O 430/90
- OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 719
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82
Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
Mit diesen Ausführungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der - im Schrifttum teilweise ablehnend besprochenen (vgl. Deubner, NJW 1984, 311; Schneider NJW 1986, 971 f.; Schneider, MDR 1989, 1069 f.;… Zöller/ Stephan, a.a.O., § 139, Rdn. 10) - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.1983 (NJW 1984, 310 f.). - OLG Köln, 14.01.1987 - 2 U 77/86
Verfahrensmangel; Zurückverweisung; Verfahrensmangel des Gerichtes
- BGH, 09.11.1967 - KZR 10/65
Verstoß gegen das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit durch Einlegung einer …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
Der Zweck des Erfordernisses der Schriftform nach § 34 GWB besteht in erster Linie darin, für die Kartellbehörden und Gerichte die Möglichkeit zu schaffen, jeweils aufgrund des gesamten Inhalts des Vertrages die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen der am Vertrag Beteiligten zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 219, 221 - "Getränkebezug"; BGH GRUR 1978, 319, 320 - "Gaststättengrundstück"). - BGH, 06.11.1972 - KZR 65/71
Pflicht zur Übertragung einer Getränkebezugsverpflichtung auf einen …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 119/91
Der Zweck des Erfordernisses der Schriftform nach § 34 GWB besteht in erster Linie darin, für die Kartellbehörden und Gerichte die Möglichkeit zu schaffen, jeweils aufgrund des gesamten Inhalts des Vertrages die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen der am Vertrag Beteiligten zu prüfen (vgl. BGH GRUR 1968, 219, 221 - "Getränkebezug"; BGH GRUR 1978, 319, 320 - "Gaststättengrundstück").
- OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 171/09
Ansprüche unter Mithaltern eines Tieres
Das Gericht ist allein durch den Erlass eines Beweisbeschlusses nicht zur Beweiserhebung verpflichtet; es kann - nach Hinweis an die Parteien und Gewährung rechtlichen Gehörs (OLG Köln NJW-RR 1992, 719) - ganz oder teilweise von der Erledigung des Beschlusses absehen und Termin zur Urteilsverkündung ansetzen. - BSG, 06.12.2017 - B 5 R 156/17 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Erneute Anhörung; Keine weiteren …
Da das Gericht an einen Beweisbeschluss und erst recht eine formlose Beweisanordnung als lediglich prozessleitende Verfügung nicht gebunden ist und daher hiervon auch formlos wieder Abstand nehmen darf (vgl insofern etwa OLG Köln vom 18.12.1991 - 2 U 119/91 - NJW-RR 1992, 719 f), hätte es im Übrigen eines Eingehens darauf bedurft, warum der Kläger entgegen dieser gefestigten Auffassung (…exemplarisch Baumbach ua, ZPO, 75. Aufl 2017, § 360 RdNr 4 und Zöller, ZPO, 31. Aufl 2017, § 360 RdNr 1; der vom Kläger zitierte Hinweis auf die letztgenannte Fundstelle verkennt, dass sich das dort erörterte Anhörungsgebot nicht auf die Aufhebung des Beweisbeschlusses bezieht, sondern sich hieraus im Zivilprozess ggf weiter ergebende Vortragslasten betrifft) auf die Durchführung der Beweisaufnahme durch Sachverständige hätte vertrauen dürfen.