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   KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91   

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https://dejure.org/1992,4638
KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91 (https://dejure.org/1992,4638)
KG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 24 W 6007/91 (https://dejure.org/1992,4638)
KG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 24 W 6007/91 (https://dejure.org/1992,4638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 6 § 25
    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des Meinungsbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Abstimmung; Bauliche Maßnahme; Anfechtung; Mehrheitsbeschluß

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91
    Ohne Rechtsirrtum ist auch der Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, daß ein entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG gefaßter Mehrheitsbeschluß nur dann unwirksam ist, wenn er auf einen binnen eines Monats seit der Beschlußfassung gestellten Antrag hin für ungültig erklärt wird (BGHZ 54, 65 = NJW 1970, 1316) und eine Wiedereinsetzung bezüglich der Beschlußanfechtungsfrist an sich zulässig ist (BGH aaO.).

    Dies ist ersichtlich auch die Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65 ), wonach »durch die Stimmabgabe ... ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer vorliegt«.

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91
    Allerdings wird ein Abstimmungsvorgang in der Wohnungseigentümerversammlung im Zweifel mit der Vorgabe veranstaltet sein, daß ein Mehrheitsbeschluß mit der mehrheitlichen Stimmabgabe zustandegekommen ist (vgl. NJW-RR 1989, 1162; ferner BayObLGZ 1984, 213), wobei es zur Wirksamkeit nicht der ausdrücklichen Verkündung der Annahme des Beschlußantrages bedarf.

    Die Rechtsprechung hält in solchen Fällen zusätzliche Umstände für ausschlaggebend: Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der der Einstimmigkeit bedarf, ist unwirksam und der zugrundeliegende Antrag abgelehnt, wenn sich die Wohnungseigentümer bei der Abstimmung bewußt sind, daß der Gegenstand der Abstimmung der Einstimmigkeit bedarf (OLG Hamburg DWE 1984, 123), es liegt - ohne daß es der Anfechtung bedarf - ein sog. Nichtbeschluß vor (BayObLGZ 1984, 213).

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91
    Ob die Wohnungseigentümerversammlung über eine die Allstimmigkeit erfordernde bauliche Veränderung einen nur bei rechtzeitiger Anfechtung ungültigen Mehrheitsbeschluß (vgl. BGHZ 54, 56) gefaßt hat oder ob eine rechtlich folgenlose Probeabstimmung zur Erforschung des Meinungsbildes vorliegt, hängt maßgeblich davon ab, mit welchen Vorgaben des Versammlungsleiters der Abstimmungsvorgang veranstaltet worden ist.
  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
    Auszug aus KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91
    Allerdings wird ein Abstimmungsvorgang in der Wohnungseigentümerversammlung im Zweifel mit der Vorgabe veranstaltet sein, daß ein Mehrheitsbeschluß mit der mehrheitlichen Stimmabgabe zustandegekommen ist (vgl. NJW-RR 1989, 1162; ferner BayObLGZ 1984, 213), wobei es zur Wirksamkeit nicht der ausdrücklichen Verkündung der Annahme des Beschlußantrages bedarf.
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91
    Dies gilt auch insoweit, als zugleich der Feststellungsantrag verfolgt wird, daß mangels Erreichens der erforderlichen Mehrheit ein Beschluß überhaupt nicht zustandegekommen ist (Senat OLGZ 1990, 421 = NJW-RR 1991, 213 = WuM 1990, 363 = WE 1990, 207 = 1991, 53).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 24/84">BayObLGZ 1984, 213, 216; 1995, 407, 411; BayObLG, NZM 1998, 866, 867; 917, 918; 1999, 712; ZWE 2001, 267; ZMR 2001, 365; KG, OLGZ 1979, 28, 30; 1989, 423, 424; differenzierend dagegen in OLGZ 1993, 52, 56; OLG Schleswig, DWE 1987, 31; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 174; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 6 a; Wangemann, WuM 1989, 53, 55; ders., Die Eigentümerversammlung nach WEG, 1994 [künftig: Eigentümerversammlung], Rdn. A 68; Patermann, ZMR 1991, 361, 363; Huff, WE 1999, 210, 211; Ormanschick, WE 2000, 223; Drabek, ZWE 2000, 395, 400; Rinke, ZMR 2001, 389 f), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf

    Dafür spricht das Festhalten im Protokoll in einer Reihe mit weiteren Regelungen über die Zuteilung von Sonderflächen, wie z.B. von Garagen unter Nr. 5. Die nur mangelhafte Niederschrift hat keine gestaltende Wirkung (KG WuM 1992, 282).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 16 Wx 76/97

    Bestandskraft unzulässiger, aber unangefochtener Mehrheitsbeschlüsse

    Nach ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 -16 Wx 8/97; BayObLG NJW-RR 1992, 975 und NJW-RR 1988, 591; KG OLGZ 1993, 52 (53)) beinhaltet das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche zwar grundsätzlich nicht die Befugnis zur Errichtung eines Gartenhäuschens.
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von

    (1) Unterstellt man mit dem Landgericht, für die Annahme des Antrags sei ein einstimmiger Beschluß im Sinn der Allstimmigkeit erforderlich gewesen, dann bedarf es grundsätzlich einer sorgfältigen Prüfung, ob die Wohnungseigentümer nach den Vorgaben des Versammlungsleiters mit dem Bewußtsein in die Abstimmung gegangen sind, daß ein Beschluß nur bei allstimmiger Zustimmung zustande komme (vgl. KG NJW-RR 1992, 720 f.).
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