Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 21.08.1991

Rechtsprechung
   LG Köln, 27.09.1991 - 10 T 230/91   

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https://dejure.org/1991,6583
LG Köln, 27.09.1991 - 10 T 230/91 (https://dejure.org/1991,6583)
LG Köln, Entscheidung vom 27.09.1991 - 10 T 230/91 (https://dejure.org/1991,6583)
LG Köln, Entscheidung vom 27. September 1991 - 10 T 230/91 (https://dejure.org/1991,6583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.10.2001 - VI ZR 127/00

    Rechtskraftwirkung eines die Berichtigung des Grundbuchs bewilligenden Urteils

    Die Verletzung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts gibt dem Geschädigten vielmehr nur einen - monatlich fällig werdenden (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - VIII ZR 100/63 - MDR 1964, 319; BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 183/78 - MDR 1979, 1016; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 7. Aufl., § 538 Rdnr. 64) - Anspruch auf Ersatz des durch die Vorenthaltung der vertraglich eingeräumten Gebrauchsmöglichkeit entstandenen Vermögensschadens (vgl. hierzu BGHZ 101, 325, 332 f; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1990 - III ZR 38/90 - BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 7; LG Köln NJW-RR 1992, 77).
  • LG Bonn, 17.07.2018 - 5 S 155/17

    Anspruch der Gesamtrechtsnachfolger einer Verstorbenen auf Ersatz der

    Die Rechtsprechung neigt jedoch auch hier dazu, den Anspruch zeitlich zu einzuschränken (vgl. LG Berlin, Urteil vom 18. Februar 1994 - 65 S 223/93 -, juris; LG Köln, Beschluss vom 27. September 1991 - 10 T 230/91 -, juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 07.07.2016 - 23 C 196/15

    Mietaufhebungsvertrag nach Kündigung - Vortäuschung Eigenbedarf

    Weniger überzeugend erscheinen demgegenüber die restriktivere Ansicht des LG Köln (WuM 1992, 14) und die weite Auffassung von Blank (in Schmidt-Futterer, a.a.O., Rz. 118 zu § 542 BGB).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91 Be   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3180
LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91 Be (https://dejure.org/1991,3180)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 21.08.1991 - 1a S 308/91 Be (https://dejure.org/1991,3180)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 21. August 1991 - 1a S 308/91 Be (https://dejure.org/1991,3180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung; Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung des Vermieters; Pflicht zur Zahlung des Mietzinses als Schickschuld; Rechtzeitigkeit der Überweisung des Mietzinses; Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Eingangs des Geldes ...

  • rechtsportal.de

    Ein Vermieter, der über Jahre hinweg unpünktliche Mietzinszahlungen (hier: Banküberweisungen) hingenommen hat, ohne sich dagegen ernsthaft zur Wehr zu setzen, kann eine fristlose Kündigung nach § 554a BGB nicht mit Erfolg auf diese Vertragsverstöße stützen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 77
  • MDR 1991, 862
  • ZMR 1991, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    Einer Heilung der verspäteten Mietzinszahlung steht auch entgegen, dass § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB auf die hier in Frage stehende außerordentliche Kündigung gemäß § 554a BGB nicht analog anwendbar ist (MünchKomm/Voelskow, 2. Aufl., Bd. 3, § 554 a, Rdn. 14; BGH, NJW-RR 1988, 77, 78; Palandt, § 554 a, Rdn. 6).

    Zwar vermögen fortdauernd verspätete Mietzinszahlungen grundsätzlich eine fristlose Kündigung nach § 554a BGB zu rechtfertigen (BGH, NJW-RR 1988, 77; Münchener-Kommentar, § 554a, Rn. 14).

    Dabei ist davon auszugehen, dass auf fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen eine Kündigung nach § 554 a BGB nur dann gestützt werden kann, wenn der Vermieter aus diesem Grunde alsbald kündigt (BGH, NJW-RR 1988, 77; NJW 1985, 1894, 1895, beide mit weiteren Nachweisen aus der BGH-Rechtsprechung).

  • BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83

    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    Dabei ist davon auszugehen, dass auf fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen eine Kündigung nach § 554 a BGB nur dann gestützt werden kann, wenn der Vermieter aus diesem Grunde alsbald kündigt (BGH, NJW-RR 1988, 77; NJW 1985, 1894, 1895, beide mit weiteren Nachweisen aus der BGH-Rechtsprechung).

    In einem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 1985, 1894 ) wurde es als mit § 242 BGB unvereinbar angesehen, dass der Vermieter nach der zweiten Abmahnung des vertragswidrigen Verhaltens mehr als 10 Monate bis zur Kündigung zuwartete.

  • LG Siegen, 09.02.1989 - 3 S 215/88
    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    aa) Die Frage, ob ein Vermieter aufgrund mietvertraglicher Nebenpflichten verpflichtet ist, dem Mieter die Zustimmung zum Anschluss an das Breitbandkabelnetz zu erteilen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und keineswegs im Sinne einer eindeutig herrschenden Auffassung geklärt (vgl. BayVerfGH , NJW-RR 1990, 593 mit Überblick über den Meinungsstand; LG Siegen, NJW-RR 1989, 521).
  • LG Kassel, 31.08.1989 - 1 S 194/89
    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    Eine solche Vorgehensweise verstößt aber ebenso gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners wie die Vernehmung eines Zeugen, der ein Gespräch heimlich belauscht und dessen Vernehmung deshalb nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 1180 ; vgl. zum heimlich am Telefon mithörenden Zeugen auch LG Kassel, NJW-RR 1990, 62) unzulässig ist.
  • VerfGH Bayern, 17.05.1989 - 31-VI-88
    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    aa) Die Frage, ob ein Vermieter aufgrund mietvertraglicher Nebenpflichten verpflichtet ist, dem Mieter die Zustimmung zum Anschluss an das Breitbandkabelnetz zu erteilen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und keineswegs im Sinne einer eindeutig herrschenden Auffassung geklärt (vgl. BayVerfGH , NJW-RR 1990, 593 mit Überblick über den Meinungsstand; LG Siegen, NJW-RR 1989, 521).
  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 156/86

    Widerspruch gegen Verlängerung des Mietverhältnisses durch außerordentliche

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    Ein bei § 568 BGB relevanter Widerspruch kann aber auch konkludent erfolgen, wobei hierfür sogar die Kündigungserklärung im Einzelfall ausreichen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 76).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.08.1991 - 1a S 308/91
    Eine solche Vorgehensweise verstößt aber ebenso gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners wie die Vernehmung eines Zeugen, der ein Gespräch heimlich belauscht und dessen Vernehmung deshalb nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1991, 1180 ; vgl. zum heimlich am Telefon mithörenden Zeugen auch LG Kassel, NJW-RR 1990, 62) unzulässig ist.
  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

    Allerdings ist diese gesetzliche Regelung abdingbar, so daß die Parteien jederzeit etwas anderes vereinbaren können (sog. "Rechtzeitigkeitsklausel"; vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; LG Heilbronn, ZMR 91, 388; LG Berlin, NJW-RR 93, 144; Emmerich, a.a.O., Rdz. 25).
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