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   BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92   

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https://dejure.org/1992,2579
BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92 (https://dejure.org/1992,2579)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - VI ZB 4/92 (https://dejure.org/1992,2579)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92 (https://dejure.org/1992,2579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Organisation des Anwaltsbüros - Anweisung - Organisationsverschulden - Erledigungsvermerk - Eintragung der Frist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85; ZPO § 85 Abs. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation bei Notierung von Fristen

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation bei Notierung von Fristen Anmerkung: Wolfgang Späth

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Fristeintragung vor Erledigungsvermerk in Anwaltsakten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 826
  • VersR 1992, 1243
  • VersR 1992, 900
  • AnwBl 1992, 448
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92
    Es kann zwar davon ausgegangen werden, daß in der Kanzlei des früheren Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, wie dies rechtlich geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9.1.1964 - VII ZB 16/63 - VersR 1964, 269 und vom 22.9.1971 V ZB 7/71 - VersR 1971, 1125) die Eintragung wichtiger Fristen im Terminkalender durch einen Erledigungsvermerk in den Handakten gekennzeichnet wird.
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92
    Es ist aber nicht hinreichend dargetan und glaubhaft gemacht, daß durch eine allgemeine Anweisung des Prozeßbevollmächtigten (auf deren Befolgung er bei geschultem Büropersonal grundsätzlich vertrauen dürfte, vgl. Senat, Urteil vom 6.10.1987 VI ZR 43/87 - VersR 1988, 185, 186 = BGHR § 233 ZPO Fristenkontrolle 5) sichergestellt ist, daß ein entsprechender Vermerk auf der Akte erst vorgenommen wird, wenn die Eintragung im Terminkalender tatsächlich erfolgt ist.
  • BGH, 09.01.1964 - VII ZB 16/63
    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92
    Es kann zwar davon ausgegangen werden, daß in der Kanzlei des früheren Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, wie dies rechtlich geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9.1.1964 - VII ZB 16/63 - VersR 1964, 269 und vom 22.9.1971 V ZB 7/71 - VersR 1971, 1125) die Eintragung wichtiger Fristen im Terminkalender durch einen Erledigungsvermerk in den Handakten gekennzeichnet wird.
  • BGH, 18.05.1983 - VII ZB 1/83

    Unrichtige Notierung - Berufungsbegründungsfrist - Erfahrener Bürovorsteher -

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92
    Zur Führung des für die Eintragung entsprechender Fristen bestimmten Kalenders kann sich der Anwalt einer geschulten und zuverlässigen Bürokraft bedienen, insbesondere seines Bürovorstehers (vgl. BGH, Beschluß vom 18.5.1983 VII ZB 1/83 - VersR 1983, 753).
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZB 4/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - VI ZB 4/92
    Es gehört zu den wichtigsten Pflichten des Rechtsanwalts, nach Zustellung eines Urteils darauf bedacht zu sein, daß die Rechtsmittelfrist nicht versäumt wird (Senat, Beschluß vom 29.6.1976 - VI ZB 4/76 - VersR 1976, 970).
  • BGH, 26.11.2013 - II ZB 13/12

    Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei Erledigungsvermerk in der Handakte

    Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in einen Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92, NJW-RR 1992, 826; Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03, FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 37/10, NJW 2011, 1597 Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 12; Musielak/Grandel, ZPO, 10. Aufl., § 233 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 24 ZB 19.1390

    Keine Wiedereinsetzung in die verschuldet versäumte Frist zur Begründung eines

    Denn sonst besteht die Gefahr, dass ggf. der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in einen Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (BGH, B.v. 10.3.1992 - VI ZB 4/92; B.v. 4.3.2004 - IX ZB 71/03; B.v. 10.3.2011 - VII ZB 37/10; B.v. 23.1.2013 - XII ZB 167/11 - alle juris).

    Dann aber besteht die keineswegs fernliegende Gefahr, dass auf der Akte die verschiedenen Fristen eingetragen werden, obwohl die Notierung im Kalender noch - kurzfristig - aussteht (vgl. BGH, B.v. 10.3.1992 - VI ZB 4/92 - juris Rn. 9).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Die rechtlichen Anforderungen, die das Berufungsgericht an die Organisation des Fristeneintrags stellt, stehen allerdings in Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1992 (VI ZB 4/92, NJW-RR 1992, 826).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZB 11/13

    Rechtsbeschwerde eines Rechtsanwalts als Nebenintervenient gegen die Versagung

    Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in einen Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92, NJW-RR 1992, 826; Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 71/03, FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10. März 2011 - VIII ZB 37/10, NJW 2011, 1597 Rn. 13; Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 10).
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZB 33/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Dann aber besteht die keineswegs fernliegende Gefahr, dass in der Akte neben den Fristen auch schon vorweg ein Häkchen als Erledigungsvermerk angebracht wird, obwohl die Notierung im Fristenkalender noch - kurzfristig - aussteht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92, NJW-RR 1992, 826 unter II [juris Rn. 9]).
  • BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 218.02

    Zuverlässige Sicherstellung der Fristwahrung - Entbehrlichkeit eines Vermerks in

    So heißt es in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1992 VI ZB 4/92 (NJW-RR 1992, 826), es sei "rechtlich geboten", dass "die Eintragung wichtiger Fristen im Terminkalender durch einen Erledigungsvermerk in den Handakten gekennzeichnet wird".
  • OLG Hamm, 22.07.2011 - 12 UF 110/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die Anwältin des Antragsgegners hätte sicherstellen müssen, dass die Errechnung der Frist zur Beschwerdebegründung und deren Eintragung im Fristenkalender vor Vorlage zur Abfassung der Beschwerde in den Handakten vermerkt war (vgl. BGH, Beschluss vom 10.03.1992, VI ZB 4/92); sie hätte insoweit die Fristennotierung bei Vorlage der Akten kontrollieren können und müssen.
  • OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05

    Anwaltliche Fristenkontrolle im Wohnungseigentumsverfahren

    Der Verfahrensbevollmächtigte muss zum einen durch entsprechende allgemeine Anweisungen sicherstellen, dass Beschwerdefristen in Wohnungseigentumssachen zuerst im Fristenkalender vermerkt werden, bevor ein Erledigungsvermerk auf der entsprechenden Beschlussausfertigung vorgenommen wird (vgl. BGH NJW-RR 1992, 826).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 85/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Eintragung und Überwachung von Fristen

    Auf diese Weise war - bei ordnungsgemäßer Befolgung der Anweisung durch die Sekretärin - sichergestellt, daß der Fristvermerk auf dem Aktendeckel als "Erledigungsvermerk" die tatsächlich erfolgte Eintragung der Frist im Kalender bestätigte (vgl. dazu BGH Beschluß vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92 = VersR 1992, 900, 901, vom 10. März 1982 - VIII ZB 7O/81 = VersR 1982, 553, vom 22. September 1971 - V ZB 7/71 = NJW 1971, 2269).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZB 9/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Sicherstellung der Notierung der Rechtsmittelfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung darf der Rechtsanwalt, worauf das Berufungsgericht zu Recht hinweist, das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst dann unterschreiben und zurückgeben, nachdem in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß der Ablauf der Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92 - VersR 1992, 900; vom 26. März 1996 - VI ZB 1+2/96 - VersR 1996, 1390 jeweils m.w.N.).
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