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   OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91   

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https://dejure.org/1991,4584
OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91 (https://dejure.org/1991,4584)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.1991 - 9 W 72/91 (https://dejure.org/1991,4584)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 1991 - 9 W 72/91 (https://dejure.org/1991,4584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 700
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Damit beziehen sich die Gerichte auf eine von mehreren Obergerichten vertretene Auffassung (vgl. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1984 - VII 3175/83 EG -, NJW 1985, S. 1184; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 1989 - 7 WF 78/89 -, FamRZ 1990, S. 75; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. November 1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, S. 700 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 11 W 82/01 -, [...]; KG, Beschluss vom 10. August 2004 - 12 U 121/04 -, MDR 2005, S. 232).
  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99

    Wirksamkeit der fehlerhaften Zustellung; Wohnung im Sinne der

    1991 - 9 W 72/91 - NJW-RR 1992, 700; OLG Frankfurt am Main Beschl. vom 14. Jan.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift tatsächlich wohnte, so kann eine Ersatzzustellung gleichwohl wirksam sein, wenn der Adressat hierfür den Anschein gesetzt hat und keine eindeutigen Angaben zu seinen tatsächlichen Wohnverhältnissen macht (vgl. KG MDR 2005, 232; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 700).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99

    Ersatzzustellung in den Fällen des sog. Scheinwohnsitzes

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst hat, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können und er zugleich verhindert, dass dem Absender die wirkliche Eigenschaft dieser Adressen bekannt wurde (vgl. MünchKomm/von Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 181 Rz. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 90, 75; OLG Karlsruhe, NJW-RR 92, 700; OLG Frankfurt, NJW 85, 1910; FinG Münster, NJW 85, 1184; OLG Köln, Rpfl 75, 261; OLG Hamm,NJW 70, 958 ).
  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

    39 eine Wohnung zu haben; diesen Anschein hat er auch im Folgenden nach Erhalt der Kostenberechnung vom 30. Januar 1998, ohne die Zustellungsanschrift zu beanstanden, aufrechterhalten (vgl. zur Zurechnung der Zustellung kraft Rechtsscheins BGH MDR 1993, 900; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700; OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 75; OLG Köln, Rpfleger 1975, 260; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 178 Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 27.02.2002 - 11 W 82/01

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Niederlegung eines Mandats im Falle des

    Der Entscheidung des Landgerichts liegt der zutreffende Rechtsgedanke zugrunde, daß derjenige, der ständig einen bestimmten Ort als seine Wohnung angegeben hat, dies in der Regel auch bei Zustellungen gegen sich gelten lassen muß (OLG Köln Rpfleger 1975, 260 ; OLG Hamm, NJW 1970, 958; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 700 ; Zöller/Stöber, § 181 Rdn. 8).
  • OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99

    Verwirkung einer Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirksamkeit einer

    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

    Eine Ersatzzustellung ist aber auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies der Fall ist, und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.05.2005 - 7 ME 35/05 -, NVwZ-RR 2005, 760; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.07.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - NJW-RR 1992, 700 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 02.01.2006 - 8 W 92/05

    Zustellung: Wirksamkeit der Ersatzzustellung bei Verhinderung der Bekanntgabe der

    Nur dann wenn ein Zustelladressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein gesetzt hat, dass er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird , kann eine Ersatzzustellung unter der vom Zustelladressaten angegebenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt (Nidersächsisches Oberwaltungsgericht, NVwZ-RR 2005, 760; OLG Nürnberg, MDR 2000, 902; OLGR Naumburg 2002, 449; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 700).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05

    Anschein; Beweiskraft; Ersatzzustellung; Niederlegung; Rechtsschein; Wohnung;

    Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post ist auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies (noch) der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, 700; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.7.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550) und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können.
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 30/10

    Gebühr für Außerbetriebsetzung, gebührenrechtlicher Veranlasser, keine Zurechnung

  • KG, 31.01.2003 - 25 U 117/02

    Ersatzzustellung durch Niederlegung: Beweiskraft der Zustellungsurkunde und deren

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