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   KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92   

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KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92 (https://dejure.org/1993,4743)
KG, Entscheidung vom 24.05.1993 - 24 W 3698/92 (https://dejure.org/1993,4743)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 24 W 3698/92 (https://dejure.org/1993,4743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter aufzustellende Jahresabschlussrechnung; Begründung von Sondernutzungsrechten durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Regelung einer baulichen Veränderung durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1104
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    Zutreffend ist das Landgericht von dem Rechtsgrundsatz ausgegangen, daß die nach § 28 Abs. 3 WEG von dem Verwalter aufzustellende Jahresabrechnung eine einfache, die Ist-Beträge ausweisende Einnahmen- und Ausgabenabrechnung, nicht aber eine Vermögensaufstellung in Art einer Bilanz enthält (BayObLG 1992, 210; Senatsbeschluß vom 30. November 1992 - 24 W 6947/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen, Leitsatz in JWE 1993, 39, und vom 30. März 1992 - 24 W 6331/91 - in WuM 1992, 327).

    Denn auch unbeglichene Verbindlichkeiten können in die Jahresabrechnung eingestellt werden, wenn die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung dadurch nicht leidet und die Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen der Eingehung der Verbindlichkeit und der Genehmigung der Abrechnung sich nicht verändert hat (Senatsbeschluß vom 30. November 1992 a.a.O.).

  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    Jedenfalls im Rahmen einer der Werterhaltung dienenden, den Begriff der baulichen Veränderung nicht erfüllenden modernisierenden Instandhaltung (s. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - 24 W 3518/92 - und vom 21. Dezember 1988 - 24 W 3569/88 - in NJW-RR 1989, 463; Bassenge in Palandt, 52. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 7 und 8 mit zahlreichen weiteren Hinweisen) kann es geboten sein, einen Fassadenputz mit Farbe zu versehen, statt ihn unter erheblich höherem Kostenaufwand vollständig zu erneuern.
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    Zutreffend ist das Landgericht von dem Rechtsgrundsatz ausgegangen, daß die nach § 28 Abs. 3 WEG von dem Verwalter aufzustellende Jahresabrechnung eine einfache, die Ist-Beträge ausweisende Einnahmen- und Ausgabenabrechnung, nicht aber eine Vermögensaufstellung in Art einer Bilanz enthält (BayObLG 1992, 210; Senatsbeschluß vom 30. November 1992 - 24 W 6947/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen, Leitsatz in JWE 1993, 39, und vom 30. März 1992 - 24 W 6331/91 - in WuM 1992, 327).
  • KG, 24.04.1991 - 24 W 5388/90

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Entziehung des Nebenrechts eines

    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    Denn ungültig ist dieser Beschluß, weil Sondernutzungsrechte, die andere Wohnungseigentümer von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums ausschließen, nur durch die Teilungserklärung oder eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer, nicht aber durch einen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung begründet werden können (Senatsbeschlüsse vom 17. November 1986 - 24 W 2614/86 - in NJW-RR 1987, 653 = Rpfleger 1987, 305 = MDR 1987, 508 und vom 24. April 1991 - 24 W 5388/90 - Weitnauer, WEG, 7. Auf., § 15 Rdnr. 23, 24 m. w. H.).
  • KG, 17.11.1986 - 24 W 2614/86
    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    Denn ungültig ist dieser Beschluß, weil Sondernutzungsrechte, die andere Wohnungseigentümer von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums ausschließen, nur durch die Teilungserklärung oder eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer, nicht aber durch einen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung begründet werden können (Senatsbeschlüsse vom 17. November 1986 - 24 W 2614/86 - in NJW-RR 1987, 653 = Rpfleger 1987, 305 = MDR 1987, 508 und vom 24. April 1991 - 24 W 5388/90 - Weitnauer, WEG, 7. Auf., § 15 Rdnr. 23, 24 m. w. H.).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92
    - Soweit es den zu TOP 3 gefaßten Wohnungseigentümerbeschluß betrifft, wird das Landgericht weiter erwägen müssen, ob durch die nachträgliche Änderung einer bereits früher genehmigten Abrechnung in schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer eingegriffen worden ist (vgl. BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979 = MDR 1991, 517 = ZMR 1991, 146).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Indessen folgt aus dem Umstand, dass der angegriffene Beschluss danach eine an sich überflüssige Regelung enthält, nicht ohne weiteres, dass er deshalb keinen Bestand haben könnte (vgl. auch Elzer, ZMR 2005, 892 ff.; Grziwotz/Jennißen in Jennißen, WEG, § 10 Rdn. 9; a.A. wohl Wenzel, aaO; vgl. auch BayObLG-ZMR 2005, 891 f.; KG NJW-RR 1993, 1104, 1105; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 Rdn. 257; Schmidt, ZWE 2009, 353, 354 f.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 23 WEG Rdn. 6).
  • KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Gartenpflege

    Davon rechtlich zu unterscheiden ist wiederum der Fall, daß ein Verwalter Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einen Miteigentümer vergibt, weil dies einer Fremdvergabe gleichsteht (hierzu Senat NJW-RR 1993, 1104 = WM 1993, 429 = WE 1993, 275 = KGR Berlin 1993, 122).
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 79/96

    Gebrauchsregelung

    Der (auch mehrfache) Anstrich der Geländer dient deren Schutz vor Witterungseinflüssen; er ist keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern gehört zu dessen ordnungsmäßiger Instandhaltung, über die die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit beschließen (§ 21 Abs. 3 , Abs. 5 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLG aaO; KG NJW-RR 1993, 1104).
  • LG Karlsruhe, 03.02.2009 - 11 S 12/07
    Zum Teil wird dafür gehalten, dass ein solcher Beschluss zwar nicht nichtig, wohl aber bei rechtzeitiger Anfechtung für ungültig zu erklären ist (vgl. KG NJW-RR 1993, 1104, 1105 [KG Berlin 24.05.1993 - 24 W 3698/92] ; KG, Beschluss vom 14.11.1988 - 24 W 4304/88 - veröffentlicht in juris - Tz. 7; Bub a.a.O. § 21 WEG Rn. 89; Stürner in Soergel, BGB 12. Aufl. § 23 WEG Rn. 6).

    Denn solche (Wiederholungs-)Beschlüsse sind überflüssig und allenfalls geeignet, Unsicherheiten in die bestehende Rechtslage zu tragen, und müssen daher bei rechtzeitiger Anfechtung aufgehoben werden (vgl. KG NJW-RR 1993, 1104, 1105 [KG Berlin 24.05.1993 - 24 W 3698/92] ).

  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Sowohl der Senat wie auch das Bayerische Oberste Landesgericht gehen in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, daß die nach § 28 Abs. 3 WEG aufzustellende Abrechnung keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Abrechnung tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben darstellt (BayObLGZ 1993, 185, 188; BayObLG WuM 1993, 92 mit der dort jeweils zitierten Rechtsprechung; sowie die Senatsbeschlüsse vom 30.11.92 - 24 W 6947/91 - in OLGZ 1993, 435 = WE 1993, 195; vom 24. Mai 1993 - 24 W 3698/92 - in NJW-RR 1993, 1104 ebenfalls mit weiteren Hinweisen).

    Solche Ausnahmen hat der Senat für die Verrechnung von Wohngeld mit Auslagen, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als berechtigt anerkannt hat (Beschluß vom 24.5.93 - 24 W 3698/92 - in NJW-RR 1993, 1104), und in dem hier maßgeblichen, die vorangegangene Wirtschaftsperiode der nämlichen Wohnungseigentumsanlage betreffenden Beschluß vom 30.11.92 - 24 W 6947/91 - (OLGZ 1993, 435 = WE 1993, 195) unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Aufnahme offener Verbindlichkeiten anerkannt (s. auch Beschluß vom 18.1.93 - 24 W 501/92 - betreffend eine in gleicher Weise aufgestellte Abrechnung des gleichen Verwalters).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

    Die Auffassung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 1104; WuM 1993, 138), die Aufnahme nicht beglichener Verbindlichkeiten aus einer Wirtschaftsperiode in die Jahresabrechnung neben den tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben widerspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung dadurch nicht leide und der Eigentümerkreis im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung mit demjenigen identisch sei, der im Zeitpunkt der Eingehung der jeweiligen Verbindlichkeiten bestand, teilt der Senat nicht.
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