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   OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91   

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OLG Frankfurt, 16.09.1991 - 25 W 68/91 (https://dejure.org/1991,2668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1991 - 25 W 68/91 (https://dejure.org/1991,2668)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1991 - 25 W 68/91 (https://dejure.org/1991,2668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 126
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    aa) Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur bisher vielfach die Ansicht vertreten worden, ein "sofortiges" Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO könne bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nur bis zum Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfolgen (OLG Brandenburg, OLGR 2003, 305, 306; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1370; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126, 127 f.; OLG Hamburg, OLGR 1996, 204; OLG München, MDR 1989, 267; OLG Naumburg, OLGR 2002, 239, 240; OLG Nürnberg, MDR 1998, 680; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 394 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 93 Rn. 102; HK-ZPO/Gierl, § 93 Rn. 27; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rn. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 6; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 93 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    (2) Demgegenüber nimmt eine vereinzelt gebliebene Gegenauffassung an, die Frage, ob ein Beklagter zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben habe, sei nach dem Wortlaut des § 93 ZPO begriffsnotwendig für den Zeitpunkt der Klageerhebung, also der Zustellung der Klageschrift im Sinne des § 253 Abs. 1 ZPO, zu beurteilen (OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 126, 127, ohne Auseinandersetzung mit der gegenteiligen herrschenden Meinung; i. Erg.
  • AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten

    Dabei hat ein Schuldner in der Regel Anlass zur Klageerhebung nur dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, die aus vernünftiger Sicht den Schluss rechtfertigen, die Durchführung eines Rechtsstreits sei für den Gläubiger zur Durchsetzung des Anspruchs notwendig ( RG , RGZ Band 118, Seiten 261 ff.; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seiten 126 ff. ).

    Dies ist im Falle einer fälligen Geldforderung zumeist dann anzunehmen, wenn der Schuldner trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht zahlt ( BGH , NJW 1979, Seiten 2040 f.; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seiten 126 ff. ).

    Die Fälle der sogenannten "nachträglichen Klageveranlassung", in denen ein Anlass "zur Erhebung der Klage" gewissermaßen erst später "nachwächst" ( BGH , NJW 1979, Seiten 2040 f.; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seiten 126 ff. ), sind durch die Fassung der Regelung in § 93 ZPO einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten mit der Wirkung der Verlagerung der Prozesskosten auf den Kläger nicht entzogen.

    Deshalb bleibt es dabei, dass ein sofortiges Anerkenntnis der Schuldnerin, die der Klägerin bis zur Klageerhebung keinen Anlass für die gerichtliche Forderungseintreibung gegeben hat, selbst dann die Kostenbelastung der Klägerin zur Folge hat, wenn im Verlauf des Prozesses Umstände eintreten, die als Anlass zur Klageerhebung ausgereicht haben würden ( BGH , NJW 1979, Seiten 2040 f.; OLG München , MDR 1984, Seite 409; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seiten 126 ff. ).

    Ein sofortiges Anerkenntnis muss somit auch noch dann möglich sein, wenn die Klage erst im Laufe des Rechtsstreits schlüssig wird ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seiten 126 ff. ).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 4 W 80/91   

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https://dejure.org/1991,6228
OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 4 W 80/91 (https://dejure.org/1991,6228)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.1991 - 4 W 80/91 (https://dejure.org/1991,6228)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 4 W 80/91 (https://dejure.org/1991,6228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 126
  • MDR 1992, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96

    Anlass zur Klageerhebung in Wettbewerbssachen; Nachweis des Abmahnschreibens;

    Zwar wird in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dem durch einen Wettbewerbsverstoß Verletzten könne nicht das Risiko auferlegt werden, dass sein Abmahnschreiben dem Verletzer auch zugehe (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 310; OLG Karlsruhe, MDR 1992, 35 = NJW-RR 1993, 126; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., UWG Einl. Rdn. 536; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 792).

    Der Senat tritt im Grundsatz der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bei, dass nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Abgabe einer Verteidigungsanzeige gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein sofortiges Anerkenntnis regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126; Musielak/MünchKomm, aaO., Rdn. 87; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., 1993, § 93 Abs. 2 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, aaO., § 307 Rdn. 3; a.A.: OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075 ; Meiski, NJW 1993, 1904).

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1996 - 6 W 123/96
    »Der Senat hält an seiner Auffassung fest, wonach das Risiko für den Verlust eines abgesandten Abmahnschreibens beim Verletzer liegt (wie OLG Karlsruhe {4. Zivilsenat}, NJW-RR 1993, 126, und OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 163 ).«.
  • OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 11 WF 384/98

    Sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO liegt im schriftlichen Vorverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 93 ZPO nur dann anwendbar, wenn das Anerkenntnis bereits mit dem ersten Erklärungsschriftsatz abgegeben wird (Beschluß des OLG Nürnberg vom 13. März 1995, Az. 11 WF 608/95; so auch Zöller-Herget, aaO; Thomas-Putzo, aaO; OLG München, NJW-RR 1989, 531; OLG Karlsruhe, NJW-RR 93, 126).
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