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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1993 - 13 U 266/92   

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https://dejure.org/1993,3229
OLG Hamm, 26.04.1993 - 13 U 266/92 (https://dejure.org/1993,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1993 - 13 U 266/92 (https://dejure.org/1993,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1993 - 13 U 266/92 (https://dejure.org/1993,3229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reparatur des beschädigten Fahrzeuges; Wiederbeschaffungswert; Späterer Verkauf des Wagens; Integritätsinteresse des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1436
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.1993 - 13 U 266/92
    Der Geschädigte darf auf Reparaturkostenbasis selbst dann abrechnen, wenn die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Kraftfahrzeuges (ohne Abzug des Restwertes) betragen - vorausgesetzt, der Geschädigte hat ein entsprechendes Integritätsinteresse (BGH, NJW 1992, 302 = ES Kfz-Schaden A-1/21 ...).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der

    Andernfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGZ 115, 364, 369 ff; BGH NJW 2005, 1110, 1111; KG NZV 2002, 89; OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 249 Rn. 28; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG, Rn. 24).
  • LG Duisburg, 30.08.2007 - 5 S 63/07

    Haftpflicht: 130-Prozent-Grenze - Fortsetzung "130-Prozent-Reparatur" und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm vom 26.04.1993, NJW-RR 1993, 1436.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 1 U 140/02

    Unfallschadensregulierung - Integritätszuschlag trotz Fahrzeugverkaufs?

    Sollte der BGH außer der Restitutionsmaßnahme der Instandsetzung in Weiterbenutzungsabsicht eine tatsächliche Ingebrauchnahme (Nutzung) des reparierten Fahrzeugs verlangen (dafür u. a. Budewig/Gehrlein, Haftpflichtrecht nach der Reform, Kap. 19, Rn. 36 mit zweifelhaftem Hinweis auf OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1436), könnte der Senat dem aus den genannten Gründen nicht folgen (so auch Ch. Huber, Das neue Schadensersatzrecht, 2003, § 1 Rn. 403, 414; Lemcke, a. a. O.; Röttgering, ZfS 1995, 441, 444).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.1998 - 3 U 752/97

    Wahl zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung beziehungsweise Ersatzbeschaffung

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  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 5/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Abrechnung nach den

    Die Sachlage ist daher entgegen seiner Meinung durchaus vergleichbar mit derjenigen, die der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1993, 1436), auf welche das Landgericht sich gestützt hat, zugrunde liegt.
  • AG Essen, 02.08.2007 - 11 C 245/07

    Haftpflicht - Dauerbrenner "130 Prozent" - sechs Monate

    Nach einhelliger Rechtsprechung ist zudem zur Bejahung des Integritätsinteresses erforderlich, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur weiter nutzt (vgl. BGH r+s 2005, 172; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; OLG Hamm Versicherungsrecht 2001, 257).
  • LG Düsseldorf, 06.05.2005 - 20 S 6/05

    Abrechnung auf Reparaturkostenbasis i.R. eines Verkehrsunfalls nach dem

    Mit den zitierten Entscheidungen (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1436; OLG Düsseldorf VersR 2003, 520 ff.; BGH a.a.O.) ist vielmehr davon auszugehen, dass der Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs abzüglich Restwertes immer dann die Obergrenze des ersatzfähigen Sachschadens darstellt, wenn der Geschädigte nicht die Absicht verfolgt, sein Fahrzeug - ggfs. nach entsprechender Reparatur - weiter zu benutzen.
  • LG Marburg, 03.11.1999 - 5 S 82/99
    Bei bloß fiktiver Reparatur des Schadens muß sich der Geschädigte demgegenüber in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten, wobei der Restwert vom wiederschaffungswert abzuziehen ist (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 24... BGHZ 115, 363, 373; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1436; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1437).
  • LG Hamburg, 16.09.2005 - 306 O 156/05
    So hat das OLG Hamm ins seinem Urteil vom 26.04.1993 festgestellt, dass es an einem Integritätsinteresse fehlt, wenn die zuvor vorhandene Absicht, den Wagen zu reparieren und weiterzunutzen bereits kurz nach dem Unfall aufgegeben und der Wagen veräußert wird (OLGR Hamm 1993, 255).
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 19.03.1993 - 7 C 11337/91   

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AG Stuttgart, 19.03.1993 - 7 C 11337/91 (https://dejure.org/1993,16148)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1993 - 7 C 11337/91 (https://dejure.org/1993,16148)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1993 - 7 C 11337/91 (https://dejure.org/1993,16148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1436
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