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   OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92   

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https://dejure.org/1993,2511
OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92 (https://dejure.org/1993,2511)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1993 - 19 U 216/92 (https://dejure.org/1993,2511)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1993 - 19 U 216/92 (https://dejure.org/1993,2511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch im Rahmen eines Werkvertrages über die Lieferung von Hardware und der Installation von individuell angepasster Software; Vertrag über die Lieferung von Hardware und Software als Werkvertrag; Mangelnde Kapazität von Festplatten als Mangel; Zeitverhalten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631, 645
    Leistungsbeschreibung durch den Besteller einer EDV-Konfiguration - »EDV für die Fleischindustrie«

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1529
  • BB 1993, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
    Das folgt sowohl aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) als auch im Hinblick auf den in § 162 BGB zum Ausdruck gekommenen Grundsatz, daß sich eine Partei nicht auf das Fehlen einer Anspruchsvoraussetzung berufen kann, wenn sie deren Eintritt selbst wider Treu und Glauben verhindert hat (BGH NJW 1990, 3008, 3009).

    Nach der BGH-Entscheidung NJW 1990, 3008 reichte es bereits aus, wenn die Klägerin insoweit zur Mängelbeiseitigung bereit war.

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 85/90

    Schadensersatz - Schadensersatzanspruch - Hauptpflicht - Verzug -

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
    Da die Beklagte ihr Wünsche nicht in der geschilderten Weise präzisiert hat, schuldete die Klägerin ein Ergebnis, das dem Stand der Technik bei einem mittleren Ausführungsstandard entsprach (Junker a.a.O. 829 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1992, 556 = CR 1992, 543).
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 19 U 117/91

    Mitwirkungspflicht des Bestellers einer Software

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
    Dies war jedoch ihre Aufgabe, denn es ist grundsätzlich Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer ein Anforderungsprofil, das sog. Pflichtenheft zu erstellen (Senat, NJW-RR 1992, 761 = JurPC 1992, 1587; Junker, Die Enwicklung des Computerrechts in den Jahren 1991 und 1992, NJW 1993, 824, 828; Müller-Hengstenberg, Abnahme von Computerprogrammen, CR 91, 327 ff., 331: Zur Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gehört die Festlegung der Anforderungen an Antwortzeiten).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
    Denn sie hat die Pflicht, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer Wahrnehmungsmöglichkeiten zu beschaffen (BGHZ 109, 205).
  • OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05

    Beweislast des Bestellers von Computersoftware bei Gewährleistungsansprüchen -

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1745, 1746) - auch der des erkennenden Senates (NJW-RR 1993, 1529) - liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird.

    Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462).

    Die Klägerin war damit zumindest ein in der Anwendung der EDV erfahrener Laie, von dem die Beklagte hinreichend präzise Angabe darüber, welche Leistungen die Anlage in bestimmten Punkten erbringen sollte, erwarten konnte (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530).

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