Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.1992

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   BGH, 28.10.1992 - XII ZR 92/91   

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https://dejure.org/1992,3175
BGH, 28.10.1992 - XII ZR 92/91 (https://dejure.org/1992,3175)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1992 - XII ZR 92/91 (https://dejure.org/1992,3175)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - XII ZR 92/91 (https://dejure.org/1992,3175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Differenzierung zwischen Miete und Pacht bei Nutzungsmöglichkeit von Rechnerkapazitäten zu bestimmten Tageszeiten - Großrechner und nicht die Räumlichkeit selbst als Bezugspunkte des Nutzungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 6 § 535 § 536
    Rechtsnatur des Nutzungsverhältnisses an einem Großrechner - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - XII ZR 92/91
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - XII ZR 92/91
    Auch wenn der Beklagten der Zugang zu dem Großrechner in den Räumen des Rechenzentrums der R. GmbH eingeräumt wurde (soweit sie den Rechner nicht mittels Datex-P von außerhalb nutzte), sind nicht die Räume Gegenstand des Nutzungsvertrages, sondern - nur - der darin befindliche Großrechner, der zuvor als Einzelteil ersteigert, sodann in Berlin abgebaut, nach Hamburg transportiert und letztlich in den Räumen der R. GmbH installiert worden war (vgl. dazu RGZ 141, 99; BGHZ 65, 137/140; auch Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl. §§ 535, 536 Rdn. 6).
  • RG, 16.05.1933 - VII 50/33

    Ist ein Vertrag wegen Überlassung eines Schrankfaches in der Stahlkammer einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1992 - XII ZR 92/91
    Auch wenn der Beklagten der Zugang zu dem Großrechner in den Räumen des Rechenzentrums der R. GmbH eingeräumt wurde (soweit sie den Rechner nicht mittels Datex-P von außerhalb nutzte), sind nicht die Räume Gegenstand des Nutzungsvertrages, sondern - nur - der darin befindliche Großrechner, der zuvor als Einzelteil ersteigert, sodann in Berlin abgebaut, nach Hamburg transportiert und letztlich in den Räumen der R. GmbH installiert worden war (vgl. dazu RGZ 141, 99; BGHZ 65, 137/140; auch Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl. §§ 535, 536 Rdn. 6).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Ist daher eine Besitzverschaffung für den vertragsgemäßen Gebrauch nicht erforderlich, wie hier bei der Onlinenutzung von Software, so genügt es für die Gebrauchsgewährung, wenn dem Mieter der Zugang zur Mietsache verschafft wird, der auch online erfolgen kann (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1992 - XII ZR 92/91 - NJW-RR 1993, 178 zur Qualifizierung der Nutzung eines Rechners, dessen Rechnerkapazität der Beklagten u. a. durch Fernzugang mittels DATEX-T eingeräumt wurde, als Mietvertrag).

    d) Ebenso wie die zeitlich begrenzte Softwareüberlassung durch Onlinezugriff auf den Server der Klägerin ist auch die hier weiter vereinbarte Zurverfügungstellung von Speicherkapazitäten auf dem Server der Klägerin zur Speicherung der von der Beklagten im Rahmen der Softwarenutzung eingegebenen Daten mietvertraglich zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1992 aaO).

  • BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04

    Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag

    Dies unterscheidet den Zugangsverschaffungsvertrag auch von dem Sachverhalt, der dem von der Beschwerde angeführten Beschluß des XII. Zivilsenats vom 28. Oktober 1992 (XII ZR 92/91 - NJW-RR 1993, 178) zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - X ZR 92/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4719
BGH, 23.06.1992 - X ZR 92/90 (https://dejure.org/1992,4719)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - X ZR 92/90 (https://dejure.org/1992,4719)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - X ZR 92/90 (https://dejure.org/1992,4719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung von AGB - Softwarelieferungsvertrag - Hardwarelieferungsvertrag - Änderungswünsche - Pflicht des Bestellers - Fristüberschreitung

  • JurPC-Archiv

    Wartefrist auf AGB's und Lösung vom EDV-Vertrag - Brotfabrikationssoftware

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; BGB §§ 640 ff
    Wartefrist aus AGB's und Lösung vom EDV-Vertrag - "Brotfabrikationssoftware"

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 178
  • WM 1992, 1984
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85

    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - X ZR 92/90
    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit es die Beklagte zu 5 beschwerte und die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 24.06.1986 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255 f.).
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