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   BGH, 11.11.1992 - XII ZA 20/92   

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https://dejure.org/1992,3639
BGH, 11.11.1992 - XII ZA 20/92 (https://dejure.org/1992,3639)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1992 - XII ZA 20/92 (https://dejure.org/1992,3639)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1992 - XII ZA 20/92 (https://dejure.org/1992,3639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 629a Abs. 3 Satz 1
    Frist für Änderung von anderen Teilen der Entscheidung bei teilweiser Anfechtung eines Verbundurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 28.01.1988 - 12 UF 168/87
    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZA 20/92
    Dies gilt nach h.A., die der Senat teilt, nicht nur für eine Anschließung des Gegners, sondern auch für eine - sei es auch ausdrücklich vorbehaltene - Erweiterung der Berufung durch den Hauptrechtsmittelführer (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1988, 1479; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 2. Aufl. ZPO § 629 a Rdn. 13; MünchKomm-ZPO/Klauser § 629 a Rdn. 33; Thomas/Putzo ZPO 17. Aufl. § 629 a Anm. 6 g).
  • BGH, 27.10.2010 - XII ZB 136/09

    Ehescheidungsverfahren: Hauptsacheerledigung beim Versterben einer Partei vor

    Während die Berufung jedoch grundsätzlich bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitert werden kann (BGH Urteil vom 8. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 - NJW 1994, 2896, 2897; MünchKommZPO/Krüger aaO § 705 Rn. 11; zur Anschlussberufung vgl. § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO), begrenzt § 629 a Abs. 3 ZPO aF (jetzt: § 145 FamFG) für Scheidungsverbundurteile die Möglichkeit, bisher nicht angefochtene Familiensachen zum Gegenstand einer Berufungserweiterung oder einer Anschlussberufung zu machen, in zeitlicher Hinsicht (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1992 - XII ZA 20/92 - NJW-RR 1993, 260, 261).
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