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   OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92   

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OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92 (https://dejure.org/1992,2895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1992 - 15 W 266/92 (https://dejure.org/1992,2895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1992 - 15 W 266/92 (https://dejure.org/1992,2895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 2 LöschG, 142 FGG
    Vermögenslosigkeit einer GmbH mangels tatsächlicher Durchsetzbarkeit einer Forderung gegen Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 547
  • DB 1993, 218
  • Rpfleger 1993, 286
  • BayObLGZ 1993, 341
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Auch hinsichtlich eines derartigen Erstattungsanspruchs gilt - wie generell bei einer Forderungen der Gesellschaft -, dass dieser noch realisierbar sein muss, das heißt, nicht nur rechtlich bestehen, sondern gegen einen zahlungsfähigen Schuldner auch tatsächlich durchsetzbar sein muss (vgl. u.a. Haas, a.a.O. Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 30.10.1984, Az. 3 Z 204/84, RPfleger 1985, 7, 8; OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1992, Az. 15 W 266/92, zitiert nach juris, Rn. 21, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Für die Durchführung eines Amtslöschungsverfahrens nach § 142 FGG ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen (OLG Hamm NJW-RR 1993, 547, 548; Keidel/Winkler aaO § 141 a Rdnr. 15); sie kann in diesem Verfahren deshalb auch von ihrem (verbliebenen) bisherigen Geschäftsführer vertreten werden, obwohl die Löschung der Gesellschaft nach § 141 a FGG grundsätzlich zur Folge hat, dass die Vertretungsmacht des bisherigen Geschäftsführers beendet ist (vgl. BGH BB 1991, 937; GmbHR 1994, 260; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. Anhang zu § 60 §§ 1, 2 LöschG Rdnr. 36; Sänger GmbHR 1994, 300, 305).

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass gegen vollzogene Eintragungen im Handelsregister, zu denen auch Löschungen gehören (BayObLG JFG 7, 144, 147; OLG Frankfurt am Main BB 1977, 675; KG OLGZ 1986, 296, 297), die Beschwerde an sich nicht: statthaft, ist (BGHZ 46, 7, 9; BayObLGZ 1956, 303, 308; BayObLG DNotZ 1986, 48; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547, 548).

    Es entspricht nahezu einhelliger, auch vom Senat geteilter Auffassung, dass die Eintragung der Löschung einer Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 141 a FGG im Amtslöschungsverfahren gemäß § 142 FGG nur beseitigt werden kann, wenn die Eintragung der Löschung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften des Löschungsverfahrens beruht (Senat, Beschluss vom 9. September 1998 - 3 W 149/98 - BayObLG GmbHR 1997, 1003, 1004; OLG Frankfurt am Main OLGZ 1994, 39 f.; NJW-RR 1998, 612, 613; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547, 548; OLG Düsseldorf GmbHR 1979, 227, 228, jew. m.w.N.; Scholz/Schmidt, GmbHG 8. Aufl. Anhang zu § 60 § 2 LöschG Rdnr. 23; Baumbach/ Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG 17. Aufl. Anhang zu § 77 Rdnr. 11).

    Dabei erst wird zu prüfen sein, ob die Voraussetzungen des § 141 a Abs. 1 Satz 1 FGG vorliegen, wobei an die Amtsermittlungspflicht gemäß § 12 FGG hohe Anforderungen gestellt werden (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 612, 613; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 870; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547, 549).

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seiner vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 12. November 1992 (NJW-RR 1993, 547) die Auffassung vertreten hat, das Erstbeschwerdegericht müsse seinerseits sachlich prüfen, ob die Gesellschaft vermögenslos sei, betrifft dies den hier nicht gegebenen Fall, dass die Löschungsankündigung dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft nicht förmlich zugestellt und kein Widerspruch erhoben worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf aaO).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    3 Z 154/76">3 Z 154/76; a.A. OLG Hamm, 12. November 1992, 15 W 266/92 = NJW-RR 1993, 547).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Denn die Beschränkungen des Verfahrens nach § 394 FamFG würden leer laufen, wenn die Gesellschaft, die zunächst von der Erhebung eines Widerspruchs abgesehen hat, nach Eintragung der Löschung ohne zeitliche Beschränkung im Amtslöschungsverfahren nach § 395 FamFG geltend machen könnte, die Voraussetzungen des § 394 FamFG hätten von Anfang an nicht vorgelegen (OLG Hamm NJW-RR 1993, S. 547 ff).

    Solche Werte können schon in einem geringen Vermögen liegen (OLG Hamm NJW-RR 1993, S. 547 ff.; Senat, NJW-RR 1997, S. 870; OLG Frankfurt, jeweils a.a.O.; Keidel-Heinemann a.a.O., § 394 Rnr. 8 m.w.N.).

    Diese Ansicht widersprach allerdings Rechtsprechung des OLG Hamm (in: NJW-RR 1993, S. 547 ff) und wird heute im Schrifttum angegriffen (Nachweise bei OLG Köln Rpfleger 2011, S. 443 ff; vom OLG Köln selbst offengelassen).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Vielmehr kann dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Registergericht die Löschung in das Handelsregister eingetragen hat, weil es irrtümlich von der Vermögenslosigkeit der betroffenen Gesellschaft ausgegangen ist, gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG lediglich eine Liquidation stattfinden, für deren Durchführung die Liquidatoren auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen sind (vgl. zum Ganzen OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11

    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung

    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

    b) Es lässt sich bereits nicht feststellen, ob die Löschungsankündigung vom 27. Mai 2010 entsprechend § 394 Abs. 2 FamFG dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zugestellt worden ist (vgl. zum Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei einer unterbliebenen Zustellung OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549).

  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11

    Eintragung der Aufhebung der Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen im

    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

    b) Es lässt sich bereits nicht feststellen, ob die Löschungsankündigung vom 27. Mai 2010 entsprechend § 394 Abs. 2 FamFG dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zugestellt worden ist (vgl. zum Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei einer unterbliebenen Zustellung OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549).

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist nach jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung eine Beschwerde nicht statthaft (BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLG, NJW-RR 1992, 295; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 70 [71]; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 189 [190]; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547 [548]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 19 Rn 5; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, § 19 Rn 16; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 5; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 142 Rn 4; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 2440).
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97

    Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der

    Für das Verfahren der Löschung der Löschungseintragung ist die Gesellschaft als fortbestehend anzusehen (OLG Hamm. NJW-RR 1993, 547, 548).

    Diese ist nur bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers zulässig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ; OLG Düsseldorf GmbHR 1979, 228; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 298 ; Hachenburg/Ulmer Anh. § 60 Rn. 34).

    Eine fehlerhafte und damit unwirksame Zustellung bedeutet einen wesentlichen Verfahrensfehler (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Soweit u.a. das OLG Düsseldorf und das OLG Köln in den zuvor zitierten Entscheidungen einen Beschluss des OLG Hamm vom 12.11.1992 (Az. 15 W 266/92, zitiert nach juris) als Gegenansicht anführen, weil dieses zwar einen wesentlichen Verfahrensmangel in einem Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit bejaht hat, aber zusätzlich im Rahmen der Prüfung, ob die Löschungseintragung auf diesem Verfahrensmangel beruht, selbst geprüft hat, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01

    Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06

    Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen

  • OLG Frankfurt, 23.03.2000 - 20 W 283/99

    Löschung; Firma; Gesellschaft; Handelsregister

  • KG, 30.01.2007 - 1 W 214/06

    Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft: Fehlende Anhörung

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 272/05

    Löschung der Eintragung ins Handelsregister: Anforderungen an die Pflicht zur

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93

    Löschung der GmbH (nur) bei Vermögenslosigkeit

  • KG, 06.07.2004 - 1 W 174/04

    Löschungsverfahren gegen die Handelsregistereintragung der Löschung einer GmbH

  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01

    Möglichkeit der Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH zum Zwecke

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22

    Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98

    Rechtsfolgen der Amtslöschung einer GmbH ohne Löschungsankündigung

  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 20 W 313/17

    Prüfung der gesetzlichen Löschungsvoraussetzungen von Amts wegen

  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 249/12

    Antrag auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei nicht

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