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   OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93   

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https://dejure.org/1993,4015
OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunddienstbarkeit als subjektiv dingliches Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 982
  • Rpfleger 1993, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).

    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).

    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90

    Durch Grunddienstbarkeit abgesicherte Garagen als Gegenstand einer zulässigen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Vereinbarungen im Sinne der §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG können Vereinbarungen jeder Art. sein; nicht notwendig ist, daß es sich um Vereinbarungen über die Verwaltung oder Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLG RPfleger 1990, 354, 355 = BayObLGZ 90, 124 ff. = NJW-RR 1990, 1043 m.w.Nachw.).

    Zutreffend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354, 355) aber darauf hingewiesen, daß für die hier vertretene Auslegung der genannten Vorschriften nicht nur möglich ist, sondern daß für sie auch ein Bedürfnis besteht, um Regelungen über die Ausübung der Dienstbarkeit nach Wohnungseigentumsrecht zu ermöglichen und ein - sonst notwendiges - Nebeneinander von Wohnungseigentümergemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft zu vermeiden.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1986 - 3 Wx 391/86

    Zugänglichkeit von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Herrschendes Grundstück kann auch das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück sein, berechtigt sind in diesem Fall die Wohnungseigentümer als Miteigentümer in Gemeinschaft (vgl. etwa BayObLG a.a.O; OLG Stuttgart ZMR 1990, 306 = NJW-RR 1990, 659; Palandt/Bassenge a.a.O. § 1018 Rn. 3 und Überbl.

    vor § 1 WEG Rn. 2; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 3 Rn. 35 a; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 333, 334).

  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Das Garagengebäude befindet sich nicht auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück und ist zudem, da das BGB nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern nur zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken unterscheidet, im Rechtssinne als bewegliche Sache zu behandeln (BGHZ 23, 57, 59; BGH NJW 1987, 774; BGB-RGRK-Kregel, 12. Aufl., § 95 Rn. 44 ff. jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Das Garagengebäude befindet sich nicht auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück und ist zudem, da das BGB nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern nur zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken unterscheidet, im Rechtssinne als bewegliche Sache zu behandeln (BGHZ 23, 57, 59; BGH NJW 1987, 774; BGB-RGRK-Kregel, 12. Aufl., § 95 Rn. 44 ff. jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).
  • LG Landau/Pfalz, 17.11.1989 - 4 T 127/89

    Zweigstelle und Hauptstelle eines Amtsgerichts als ein Gericht im Sinne des § 34

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Auch eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann daher in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLG a.a.O.; AG Coburg MittBayNot 1990, 114 f.; Bub, Wohnungseigentum von A-Z, 6. Aufl., "Belastungen" S. 97; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rn. 26; Henkes/Niedenführ/Schulze a.a.O. § 10 Rn. 25; Palandt/Bassenge, 52. Aufl., § 10 WEG Rn. 6, 2).
  • RG, 01.06.1918 - V 40/18

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Zu diesen Rechten gehört auch die Grunddienstbarkeit (BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; AG Coburg a.a.O.; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 96 Rn. 2; BGB-RGRK-Kregel a.a.O. § 96 Rn. 6), welche ihrer Natur nach auch als wesentlicher Bestandteil., des Grundstücks zu behandeln ist (RGZ 93, 71, 73; BGB-RGRK-Kregel a.a.O § 96 Rn. 13).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11

    Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des

    2 Z 33/90">NJW-RR 1990, 1043, 1044 und NJW-RR 2003, 451, 452; OLG Hamm, OLGZ 1980, 270, 271; OLG Köln, NJW-RR 1993, 982, 983).
  • LG Kassel, 03.09.2002 - 3 T 359/02

    Vereinbarung über die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter Wohnungseigentümern

    Es ist anerkannt, dass der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer in der Weise geregelt werden kann, dass einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. die Nachweise in OLG Köln Rpfleger 1993, 335).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354 ff.) hat ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1993, 335 ff.) entschieden, dass eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne des § 10 Abs, 2 WEG betrifft und daher in das Grundbuch eingetragen werden kann (ebenso: Schneider, Rpfleger 1998, 53 [6]).

  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung

    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BayObLG sowie des 2. Senats des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 2. Zivilsenat vom 01.02.1993, Rpfleger 1993, 335; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).
  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10

    Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der

    Die Grunddienstbarkeit ist zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks nach § 1018 BGB bestellt, wobei im Hinblick auf die hier erfolgte Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum alle Wohnungseigentümer - nicht aber der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft - Rechtsträger sind (vgl. nur OLG Köln, Beschl. v. 1. Feb. 1993 - 2 Wx 2/93, NJW-RR 1993, 982, 983; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 10, Rn. 231).
  • LG Hamburg, 09.10.1992 - 311 S 132/92

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch Grundstückskäufer

    (OLG Köln, Beschluß vom 1.2.1993 -2 Wx 2/93 - mitgeteilt von Richter am OLG Karl-Hermann Zoll, Köln) 1. Auch eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. d. § 10 Abs. 2 WEG und Heft Nr. 4 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ April 1993 91.
  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

    Sieht man in der am 1.9.1987 getroffenen Regelung eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG, weil die Belange der Gemeinschaft hinsichtlich der Gartenfront abweichend vom WEG geregelt werden ( vgl. BayObLGZ 1990, 124; OLG Köln NJW-RR 1993, 982 ), wirkt diese zunächst nur zwischen den seinerzeit Beteiligten ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 1295; BGH NJW 87, 650; BayObLG NJW-RR 94, 781 ).
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