Weitere Entscheidungen unten: LG Hamburg, 28.08.1991 | OLG Hamburg, 26.05.1992

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   OLG Hamm, 14.07.1992 - 4 U 99/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10604
OLG Hamm, 14.07.1992 - 4 U 99/92 (https://dejure.org/1992,10604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1992 - 4 U 99/92 (https://dejure.org/1992,10604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 4 U 99/92 (https://dejure.org/1992,10604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 173
  • GRUR 1992, 889
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   LG Hamburg, 28.08.1991 - 315 O 284/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9724
LG Hamburg, 28.08.1991 - 315 O 284/91 (https://dejure.org/1991,9724)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.1991 - 315 O 284/91 (https://dejure.org/1991,9724)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 1991 - 315 O 284/91 (https://dejure.org/1991,9724)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 173
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    In diesem Falle hätten sich die Beklagten selbst dann, wenn sie den Unterlassungsanspruch oder eine entsprechende negative Feststellungsklage sofort anerkannt hätten, nicht damit verteidigen können, dass sie keinen Anlass zur Klagerhebung gegeben haben (vgl. LG Hamburg, Urt.v. 28.8.1991, NJW-RR 1993, S. 173, 174; OLG Hamburg, B.v. 14.1.1994, Magazindienst 1994, S. 464, zitiert nach juris, vgl. auch LG Stuttgart, Urt.v. 11.7.2007, 17 O 243/07 (Anlage, Bl. 164ff d.A.) zu Fällen der behaupteten Urheberrechtsverletzung).
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   OLG Hamburg, 26.05.1992 - 3 W 63/92   

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https://dejure.org/1992,15025
OLG Hamburg, 26.05.1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,15025)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,15025)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 3 W 63/92 (https://dejure.org/1992,15025)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 173
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 22.12.1994 - 26 U 86/93

    Voraussetzungen für den Gerichtsstand des Begehungsortes bei

    Diese zusammenfassende Betrachtungsweise ist auch sonst anzustellen (OLG Hamburg, NJW-RR 1993, S. 173: Durchführung einer verbotenen Verkaufsveranstaltung außerhalb von Hamburg, Ankündigung zu ihr auch in Hamburg; das Landgericht Hamburg ist örtlich zuständig, weil Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung eine einheitliche Handlung darstellen).
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