Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.06.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91   

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https://dejure.org/1992,2640
BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91 (https://dejure.org/1992,2640)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91 (https://dejure.org/1992,2640)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 2 BvR 1609/91 (https://dejure.org/1992,2640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beratungshilfe - Rechtliches Gehör - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 253
  • Rpfleger 1992, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Diesen, in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 [56 f.]; 75, 201 [215]), also auch im Verfahren über die Gewährung von Beratungshilfe zu beachtenden Grundsatz, hat das Amtsgericht nicht beachtet.
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Auch für den Anspruch auf Auskunftserteilung als Hilfs- und Nebenanspruch eines auf Geldersatz gerichteten Amtshaftungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (vgl. BGH NJW 1981, 675).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Diesen, in jedem gerichtlichen Verfahren geltenden (vgl. BVerfGE 7, 53 [56 f.]; 75, 201 [215]), also auch im Verfahren über die Gewährung von Beratungshilfe zu beachtenden Grundsatz, hat das Amtsgericht nicht beachtet.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]).
  • VerfGH Bayern, 17.12.1993 - 42-VI-93

    (VerfGH München: Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung am Maßstab des

    Auf eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen mit Beschluß vom 8. April 1992 Az. 2 BvR 1609/91 auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück, weil der Beschluß die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletze.

    Auf eine Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen mit Beschluß vom 8. April 1992 Az. 2 BvR 1609/91 auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück, weil der Beschluß die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletze.

  • AG Brandenburg, 24.11.2005 - 51 II 1060/05

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Verschiedene Angelegenheiten bei Beratung

    Auch der innere Zusammenhang wäre diesbezüglich nur dann zu bejahen, wenn die Beratungsgegenstände einem "einheitlichen Lebenssachverhalt" entsprungen wären ( BVerfG, Beschluss vom 08.04.1992, Az.: 2 BvR 1609/91; Landgericht Flensburg, Beschluss vom 07.06.2002, Az: 5 T 67/02 ) .
  • AG Eisenhüttenstadt, 07.09.2004 - 30 II 396/04
    Dies schließt die Würdigung von im Erinnerungsverfahren nachträglich getätigten Sachverhaltsschilderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91 , KostRsp. BerHG § 4 Nr. 13 = Rpfleger 1992, 398) über den Wortlaut zum Gegenstand der Beratung im Antrag hinaus ein.
  • AG Eisenhüttenstadt, 28.11.2000 - 30 II 65/99
    Dies schließt die Würdigung von im Erinnerungsverfahren nachträglich getätigten Sachverhaltsschilderungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91 , KostRsp. BerHG § 4 Nr. 13 = Rpfleger 1992, 398) über den Wortlaut zum Gegenstand der Beratung im Antrag hinaus ein.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3023
BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 (https://dejure.org/1992,3023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Berufungssumme in Zivilsachen bei bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Beschwerdewert - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.

    Änderungen des Prozeßrechts erfassen generell alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 24, 33 [55]; 45, 272 [297]; 65, 76 [97 f.]).

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Daß der gewählte Zeitpunkt hier Raum ließ für eine Ausnutzung prozessualer Gestaltungsmöglichkeiten seitens der Gerichte oder der Parteien und somit die Anwendung alten oder neuen Rechts von zahlreichen Umständen wie Arbeitsbelastung des angerufenen Gerichts, Schwierigkeit der Sache oder Notwendigkeit einer Beweisaufnahme abhing, war unvermeidlich und muß darum hingenommen werden; selbst die Gefahr eines Mißbrauchs begründet noch nicht die Verfassungswidrigkeit derartiger Bestimmungen (vgl. BVerfGE 47, 85 [98]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Änderungen des Prozeßrechts erfassen generell alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 24, 33 [55]; 45, 272 [297]; 65, 76 [97 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Beide Rechte gewährleisten keinen Instanzenzug (BVerfGE 1, 433 [437 f.]; 49, 329 [343]; 54, 143; 65, 76 [9O f.]; 83, 24 [31]), demnach auch keinen ungehinderten Zugang zu einem nach den Prozeßordnungen eröffneten Rechtsmittel.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1307/91
    Für diese Differenzierung besteht jedoch wegen der für Revisionen vom Berufungsgericht noch zu treffenden Nebenentscheidungen nach § 546 ZPO und § 7 Abs. 1 EGZPO ein hinreichender sachlicher Grund; es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen, ob der Gesetzgeber damit die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 4, 144 [155]; 68, 237 [250]; 71, 255 [271]; 81, 156 [205 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Die Überschreitung der Dreiwochenfrist - im schriftlichen Verfahren allerdings zu bemessen vom Ende der eingeräumten Schriftsatzfrist bis zur Urteilsverkündung -, die aus dienstlichen Gründen, zunächst zum Zwecke einer Nachberatung, erfolgte, hält sich noch in dem Rahmen, den § 310 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorgibt (vgl. BVerfG Beschluß vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 = NJW-RR 1993, 253).
  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

    Betroffene Einfluss darauf nehmen können muss, unter welche rechtliche Ordnung sein Fall zu subsumieren ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 Me 78/15 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 - Kammerbeschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - L 4 KR 4407/08
    Dies gilt auch dann, wenn während eines anhängigen Rechtsstreits die Berufungssumme - wie hier von EUR 500, 00 auf EUR 750, 00 - erhöht wird (so ausdrücklich BVerfG, Kammerbeschluss vom 05. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 = NJW-RR 1993, 253).
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